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Als Wertermittlungsgebuhr wird in Deutschland eine Bearbeitungsgebuhr bezeichnet die Kreditinstitute und Bausparkassen bei Abschluss von Darlehensvertragen mit Verbrauchern fur die von den Darlehensnehmern angebotenen Sicherheiten sowie zur Schatzung der in Betracht kommenden Beleihungsobjekte verlangen Diese Kosten die oftmals in den Allgemeinen Geschaftsbedingungen enthalten sind werden als Schatzkosten Wertermittlungsgebuhr oder Kosten fur die Objektbesichtigung bezeichnet Nach obergerichtlicher Rechtsprechung durfen entsprechende Klauseln nicht verwendet werden Sie sind gemass 307 Abs 1 Satz 2 BGB i V m 307 Abs 2 Nr 1 BGB unwirksam weil sie die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen 1 2 Denn die Wertermittlung erfolgt allein im Interesse des darlehensgebenden Kreditinstituts das etwa durch die Vereinbarung der Bestellung einer Grundschuld oder der Uberlassung einer sonstigen Sicherheit seine eigenen Vermogensinteressen absichern will und klaren mochte ob das ihr als Sicherheit angebotene Objekt im Falle der Nichtbedienung durch den Darlehensnehmer ausreichend werthaltig ist Eine derartige Klausel weicht damit von dem allgemeinen Rechtsgrundsatz ab dass eine Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut nur fur die Kunden erbrachte Dienstleistungen diesen auch in Rechnung stellen darf Einzelnachweise Bearbeiten OLG Dusseldorf Urteil vom 5 November 2009 I 6 U 17 09 Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen Keine Schatz oder Besichtigungsgebuhr bei der Vergabe von Krediten an Privatkunden 25 April 2012Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wertermittlungsgebuhr amp oldid 182976716