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Die Werbeabgabe ist eine in ihrer allgemeinen Form nur in Osterreich existierende Steuer in Hohe von funf Prozent auf entgeltliche Werbeleistungen durch Dritte Eigenwerbung ist nur teilweise abgabefrei das Finanzministerium hat die Abgabepflicht in verschiedensten Bereichen erlassen und in anderen wiederum aufgehoben Steuerschuldner ist der Werbeleister der die Werbemassnahme durchfuhrt Die Einnahmen durch die Werbeabgabe betragen seit 2004 etwa 100 Millionen Euro pro Jahr Der Ursprung der Steuer ist die Ankundigungsabgabe aus dem Jahre 1927 die auf funf Jahre beschrankt war Sie existierte aber auch noch in der zweiten Republik und betrug meist zehn Prozent vereinzelt aber auch 30 Die Abgabe war Lander und Gemeindesache und der Steuersatz uneinheitlich oft war sie auch nur auf die grosseren Stadte beschrankt Tirol verzichtet auf die Abgabe ganz Die verteilten Kompetenzen auf Gemeinden und Lander sorgten fur Doppelbesteuerungen und Steuerwettbewerbe Die Regelung dass die Werbeleistenden an ihrem Firmenstandort die Abgabe zu entrichten hatten fuhrte dazu dass viele Wiener Verlage formell ins Umland fluchteten um der Abgabe zu entgehen Die NEWS Gruppe verweigerte in Wien die Zahlung ab November 1999 sogar um eine rechtliche Prufung zu erzwingen zu der es aber nicht mehr kam da das Bundesgesetz gultig wurde Der ORF der in Wien abgabepflichtig war wurde ab 1994 auch von Vorarlberg zur Teilzahlung verpflichtet Die ORF Werbung zog kurzerhand nach St Polten wo aber wenig spater auch die Abgabe eingefuhrt wurde Die Stadt Wien versuchte diesem 1998 mit dem Studioprinzip entgegenzuwirken wonach der Standort des Sendestudios ausschlaggebend ist Im Dezember 1998 fand der Verfassungsgerichtshof 1 dass die Ankundigungsabgabe fur elektronische Medien nach der Anzahl der Empfanger in den einzelnen Gemeinden gezahlt werden musse die Abgabe ware fur die Abgabepflichtigen damit chaotischer geworden Als Reaktion hierauf wurde zum 1 Juni 2000 das bundesweite Werbeabgabegesetz 2000 gultig mit dem die Abgabe zwar auf 5 sank aber bundesweit ausgeweitet wurde Literatur Bearbeiten Verfassungsgerichtshofs vom 17 Dezember 1998 G 15 98 V 9 98Weblinks BearbeitenDer Fachverband Werbung zur Abgabe Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Werbeabgabe amp oldid 238163566