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Als weinahnliches Getrank werden im deutschen Lebensmittelrecht durch alkoholische Garung jedoch nicht aus Weinbeeren hergestellte Getranke wie zum Beispiel Obstweine oder Met bezeichnet Ausgangserzeugnisse sind Fruchte aller Art ausserdem z B Rhabarberstangel Malzauszuge oder Honig 1 Rechtliches BearbeitenWeinahnliche Getranke fallen nicht unter das Weinrecht sondern unter die allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts Die Herstellung Beschaffenheit und Bezeichnung dieser Erzeugnisse wird durch die Verordnung uber alkoholhaltige Getranke weinahnliche perlweinahnliche und schaumweinahnliche Getranke und hieraus weiterverarbeitete alkoholhaltige Getranke AGeV geregelt Damit eine Verwechslung mit Erzeugnissen des Weinrechts ausgeschlossen wird durfen weinahnliche Getranke als wein nur mit solchen Wortverbindungen in den Verkehr gebracht werden die die Ausgangsstoffe kennzeichnen aus denen sie hergestellt sind wie z B Kirschwein oder Birnen Schaumwein Dagegen sind Bezeichnungen wie Wein aus Kirschen oder Schaumwein aus Birnen unzulassig Ein Zusatz von Schwefeldioxid oder dessen Verbindungen zur Stabilisierung der Erzeugnisse ist ublich Da dieser Stoff fur manche Menschen unvertraglich ist muss ein Restgehalt von mehr als 10 mg l kenntlich gemacht werden Auf Fertigpackungen erfolgt dies meist in Form der sogenannten Allergenkennzeichnung enthalt Sulfite Bei offen abgegebenen Erzeugnissen muss dagegen der Hinweis geschwefelt angebracht werden Untersuchungsamter fur Lebensmitteluberwachung und Tiergesundheit Baden WurttembergEinzelnachweise Bearbeiten Deutsche lebensmittelrechtliche DefinitionBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Weinahnliches Getrank amp oldid 238216832