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Als Wasserzins wird in der Schweiz die Abgabe fur die Nutzung der Wasserkraft zur Energieerzeugung bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Begriffliche Abgrenzung 2 Gesetzliche Grundlagen 2 1 Rechtsnatur und Wesen des Wasserzinses 3 Speicherzuschlag 4 Bedeutung der Wasserzinsen 4 1 Bedeutung als Einnahme von Gebirgskantonen 4 2 Bedeutung als Anteil am heutigen Strompreis 5 Kritik 5 1 Indexierung des Wasserzinsmaximums 5 2 Flexibilisierung der Wasserzinsen 6 EinzelnachweiseBegriffliche Abgrenzung BearbeitenSowohl in der Schweiz als auch in Deutschland wird der Begriff Wasserzins auch als Bezeichnung fur die Gebuhr zum Bezug von Trink Wasser durch Haushalte und Gewerbe verwendet wobei dafur im nordlichen Deutschland eher der Begriff Wassergebuhr gebrauchlich ist Gesetzliche Grundlagen BearbeitenSteuerpflichtig sind alle Wasserkraftwerke die 1000 kW oder mehr Bruttoleistung produzieren Kleinwasserkraftwerke sind seit 1997 vom Wasserzins befreit Die Standorte der Wasserkraftwerke sind entsprechend den Wasservorkommen und den vorhandenen Gefallstrecken ungleich verteilt Die sechs Kantone Aargau Bern Graubunden Tessin Uri und Wallis erbringen gut 80 Prozent der Wasserkraftproduktion Graubunden und Wallis allein knapp 50 Prozent Die naturlich vorhandene Wasserkraft gilt nach schweizerischem Recht als grundsatzlich offentliches Gut Ihre Nutzbarmachung durch ein Wasserkraftwerk stellt daher eine Sondernutzung dar Fur deren Zulassung ist dem Gemeinwesen das uber die Gewasserhoheit verfugt ein Entgelt der sog Wasserzins zu entrichten Da die Hoheit uber das Wasser bei den Kantonen 1 liegt kann auch der Kanton bestimmen welche politische Ebene innerhalb des Kantons die Steuerhoheit besitzt Sie konnen dieses Recht in ihren Gesetzgebungen den Gemeinden oder anderen Korperschaften ubertragen Sie werden von den Stromproduzenten an die verfugungsberechtigten Gemeinwesen geleistet Die Kantone bzw die steuererhebende Institution setzt die Hohe des Wasserzinses fest maximal jedoch der Satz der die Bundesgesetzgebung uber das Wasserzinsmaximum in Fr pro Kilowatt Bruttoleistung kWb entspricht dem Jahresmittel der Bruttoleistung mittlere Bruttoleistung in Kilowatt festlegt Die Verordnung uber die Berechnung des Wasserzinses Wasserzinsverordnung WZV 2 vom 12 Februar 1918 findet man diesbezuglich weitere Details Der Betrag wird dem Jahresmittel der Bruttoleistung mittlere Bruttoleistung in Kilowatt zugrunde gelegt Die Grundlage fur die Steuer bildet das Gesetz uber die Nutzbarmachung der Wasserkrafte vom 22 Dezember 1916 WRG 3 Die Verordnungen regeln die Details Anfangs betrug der maximale Wasserzinssatz 6 Franken pro Pferdestarke PS oder umgerechnet 8 16 Fr kWb 4 Das Bundesparlament hat letztmals auf den 1 Januar 2015 den maximal zulassigen Ansatz von 100 auf 110 Fr kWb erhoht 5 Seit in Kraft treten des eidgenossischen Wasserrechtsgesetzes WRG im Jahre 1918 wurde das Wasserzinsmaximum unregelmassig angepasst Im Mai 2018 beantragte der Bundesrat der Bundesversammlung das Wasserzinsmaximum bis 2024 unverandert zu belassen 6 Im Marz 2019 wurde das revidierte Wasserrechtsgesetz welches per 1 Januar 2020 in Kraft gesetzt wurde vom Parlament verabschiedet 7 Rechtsnatur und Wesen des Wasserzinses Bearbeiten Der Wasserzins ist eine offentliche Abgabe fur das mit der Konzession eingeraumte Sondernutzungsrecht an einem offentlichen Gewasser namlich fur das Recht ein Wasserkraftpotential zur Erzeugung von elektrischer Energie zu verwerten Im System der Abgabetypen ist der Wasserzins den Kausalabgaben zuzuordnen Diese sind im Gegensatz zu den Steuern an eine bestimmte dem Abgabepflichtigen zurechenbare Gegenleistung des Gemeinwesens gebunden Da bei seiner Erhebung aber ebenfalls fiskalische Interessen im Spiel sind ist der Wasserzins zu den Regal und Monopolgebuhren zu zahlen Die Regelung des Wasserzinses auch hinsichtlich moglicher spaterer Anpassungen gehort zum obligatorischen Inhalt der Konzession Art 54 Bst f WRG Der Wasserzins ist jahrlich wiederkehrend wahrend der Dauer der Konzession geschuldet er kann jedoch in den ersten sechs Jahren ab Betriebsaufnahme ermassigt werden Art 50 WRG Angemerkt sei dass auch Wasserkraftnutzungen die in einer anderen Form als der Konzession zugelassen wurden der Wasserzinspflicht unterliegen Diese Moglichkeit ist jedoch nur dann gegeben wenn das verfugungsberechtigte Gemeinwesen das Nutzungsrecht einem anderen Gemeinwesen ubertragt Art 3 Abs 2 WRG und daher in der Praxis von geringer Bedeutung Die Berechnung des Wasserzinses geht aus dem WRG Art 51 und den ausfuhrenden Regelungen in der Wasserzinsverordnung vom 12 Februar 1918 hervor Die nach diesen Erlassen ermittelte mechanische Bruttoleistung in Kilowatt multipliziert mit dem jeweiligen kantonalen Wasserzinsansatz ergibt den jahrlich zu entrichtenden Wasserzins Die Kantone konnen eine andere Berechnungsmethode wahlen allerdings darf dabei der Wasserzins nicht hoher ausfallen als wenn er nach den bundesrechtlichen Bestimmungen unter Anwendung des Hochstansatzes gemass Art 49 Abs 1 WRG errechnet worden ware Art 1 Abs 2 WZV Zusatzlich zum Wasserzins durfen kantonale Sondersteuern auf der Wasserkraft nur erhoben werden wenn beide Abgaben zusammen den nach Bundesrecht moglichen maximalen Wasserzins nicht ubersteigen Art 49 Abs 2 WRG Derartige Steuern kennen beispielsweise die Kantone Graubunden und Wallis Davon unberuhrt bleiben besondere Abgaben auf kunstlich erzeugter Wasserkraft Pumpspeicherung die Unternehmensbesteuerung nach der allgemeinen Steuergesetzgebung des Bundes und der Kantone sowie Gewassernutzungen die nicht wasserkraftbezogen sind Trink und Brauchwasser etc Speicherzuschlag Bearbeiten nbsp Speicherzuschlag als Schema aufgezeigtDie Idee des Speicherzuschlags kam mit der geforderten Tariferhohung auf welche am 6 August 2007 bekannt gegeben wurde Der Speicherzuschlag berechnet sich pro Speicher aus dem Verhaltnis des Speichervolumens zum Volumen aller zum Speicher fliessenden Zuflusse naturliche Zuflusse plus Zuleitungen oder anders ausgedruckt aus dem Verhaltnis des Inhalts des Speichersees zum gesamten zufliessenden Wasser in einem Jahr So gesehen ist bei einem klassischen Laufkraftwerk welches kein Speichervolumen aufweist der Speicherzuschlag null Bei einem Speicherkraftwerk bei welchen die Jahreszuflusse voll gespeichert werden konnen ist dieser maximal Bedeutung der Wasserzinsen BearbeitenBedeutung als Einnahme von Gebirgskantonen Bearbeiten Die Wasserzinseinnahmen belaufen sich gesamtschweizerisch derzeit auf jahrlich rund 400 Mio Fr davon entfallen rund 60 oder rund 270 Mio Fr auf die Kantone der Regierungskonferenz der Gebirgskantone RKGK Die Wasserzinseinnahmen unterliegen keinerlei Zweckbindung Diesbezugliche Forderungen wurden von den betroffenen Kantonen stets abgelehnt Weitere Kantone mit hohen Einnahmen aus Wasserzinse sind beispielsweise Aargau und Bern Die Aufteilung unter den sieben Kantonen der RKGK sieht wie folgt aus nbsp Entwicklung der Wasserzinsen seit 1918Wasserzins Einnahmen in Mio Fr 2006GL Glarus 9 3GR 8 Graubunden 87 4NW Nidwalden 1 2OW Obwalden 3 0TI Tessin 40 4UR 9 Uri 19 3VS Wallis 108 1Total Regionalkonferenz der Gebirgskantone 268 0Bedeutung als Anteil am heutigen Strompreis Bearbeiten Die durchschnittliche Belastung der Stromgestehungskosten der aus Wasserkraft erzeugten Energie durch den Wasserzins betragt knapp 1 2 Rp kWh Bezogen auf die gesamtschweizerische Stromproduktion die sich im Durchschnitt zu 57 Prozent aus Wasserkraft zu 38 Prozent aus Kernenergie und zu 5 Prozent aus konventionell thermischen Kraftwerken zusammensetzt ergibt sich somit eine Belastung durch den Wasserzins von rund 0 7 Rp kWh Das sind rund 4 4 Prozent des Konsumpreises wenn dieser bei 16 Rp kWh liegt Kritik BearbeitenIndexierung des Wasserzinsmaximums Bearbeiten Das bundesrechtliche Wasserzinsmaximum ist bisher nie indexiert worden Dies hat zur Folge dass die Gebirgskantone innert kurzer Zeit erhebliche Einnahmeverluste hinnehmen mussen Im Vergleich zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der letzten Wasserzinserhohung per 1 Mai 1997 belaufen sich die teuerungsbedingten Verluste fur die sieben Gebirgskantone derzeit auf 34 Mio Fr pro Jahr Um diesen permanenten Einnahmeverlust kunftig zu unterbinden soll via eine gesetzlich verankerte Indexierung ein jahrlicher Teuerungsausgleich gewahrleistet werden Flexibilisierung der Wasserzinsen Bearbeiten Die ETH Zurich erstellte 2003 eine Studie zu den Wasserzinsen 10 Darin fordert sie eine Flexibilisierung der Wasserzinsen da diese nicht die effektiven okonomischen Kosten der Wasserkraft widerspiegeln In der Studie wird gefordert die Wasserkraftwerke nicht mehr anhand der Bruttoleistung zu besteuern sondern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfahigkeit Die Studie wurde heftig von verschiedenen Seiten attackiert da diese falsche Schlusse ziehe 11 Zitat aus einem Interview mit Massimo Filippini vom CEPE der ETH Zurich 12 Unser System basiert auf der bekannten Theorie der Ressourcenrendite erklart Filippini Konkret heisst das Der Wasserzins richtet sich nach dem Ertrag den man abzuglich der Aufwendungen aus der Nutzung der Ressource Wasser erzielt Wie gross der Anteil ist den man davon als Wasserzins abschopft ist eine normative Frage und muss politisch festgelegt werden Einzelnachweise Bearbeiten Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Artikel 76 Wasser admin ch abgerufen am 23 Januar 2017 Als Download Wasserzinsverordnung admin ch abgerufen am 23 Januar 2017 Gesetz uber Nutzbarmachung der Wasserkrafte admin ch abgerufen am 23 Januar 2017 Michel Piot und Roger Pfammatter Flexibilisierung der Wasserzinsen eine Chance fur alle In bulletin ch abgerufen am 25 Mai 2018 Erlauternder Bericht zur Anderung des Wasserrechtsgesetzes Vernehmlassungsvorlage vom 21 Juni 2017 In admin ch PDF abgerufen am 25 Mai 2018 Der Bundesrat Bundesrat schlagt Beibehaltung des Wasserzinsmaximums bis 2024 vor Abgerufen am 24 Mai 2018 Bundesamt fur Energie Bundesrat setzt revidierte Wasserrechtsgesetzgebung per 1 Januar 2020 in Kraft 13 September 2019 abgerufen am 3 Januar 2020 Kraftwerke des Kantons Graubunden Memento vom 5 Juli 2007 im Internet Archive energie gr ch Kraftwerke des Kantons Uri ur ch abgerufen am 23 Januar 2017 Medienmitteilung fur ETH Studie zu Wasserzinsen ethz ch abgerufen am 23 Januar 2017 Kritik der Greina Stiftung Memento vom 8 Oktober 2007 im Internet Archive greina stiftung ch Interview mit Massimo Filippini ethz ch abgerufen am 23 Januar 2017 Normdaten Sachbegriff GND 4193621 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wasserzins amp oldid 238795506