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Ein Verwaltungsabkommen im deutschen Staatsrecht ist ein internationaler Vertrag zwischen Staaten oder anderen Gebietskorperschaften Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Internationale Verwaltungsabkommen 3 Binnenstaatliche Verwaltungsabkommen 4 Staatsvertrage 5 Literatur 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenJe nachdem ob ein Verwaltungsabkommen von der Bundesregierung oder einem Fachressort eines der Bundesministerien abgeschlossen wird kann man zwischen Regierungsabkommen und Ressortabkommen differenzieren 72 Abs 1 GGO Internationale Verwaltungsabkommen BearbeitenBei Verwaltungsabkommen mit Vertragspartnern ausserhalb der Bundesrepublik handelt es sich um volkerrechtliche Vertrage und zwar nach herrschender Lehre um all diejenigen volkerrechtlichen Vertrage die nicht unter Art 59 Abs 2 Satz 1 GG fallen die also weder die politischen Beziehungen des Bundes regeln noch sich auf Gegenstande der Bundesgesetzgebung beziehen und daher von der Exekutive auch ohne Mitwirkung des Gesetzgebers abgeschlossen werden konnen Verwaltungsabkommen konnen somit da abgeschlossen werden wo auf innerstaatlicher Ebene kein formliches Gesetz erforderlich ware und ein Handeln der Verwaltung zum Beispiel durch Verordnung Verwaltungsvorschrift oder Realakt zulassig ware 1 Sie bedurfen daher nicht der Beteiligung des Gesetzgebers Um im Verhaltnis zwischen dem Staat und den Burgern zu gelten mussen Verwaltungsabkommen in binnenstaatliches Recht transformiert werden Entsprechend der Zustandigkeit der Verwaltung zum Abschluss des Verwaltungsabkommens erfolgt dies durch eine Verwaltungsvorschrift in der Regel durch Verordnung Ergeht keine Verordnung gelten Verwaltungsabkommen lediglich fur die Exekutive selbst 2 Binnenstaatliche Verwaltungsabkommen Bearbeiten Hauptartikel Verwaltungsvereinbarung Verwaltungsabkommen konnen auch zwischen dem Bund und den Landern oder zwischen den Landern geschlossen werden Sie werden auch Verwaltungsvereinbarungen genannt Die Rechtsnatur dieser Vertrage ist umstritten Beispielsweise ist nach 6 WpHG die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den borsenaufsichtsfuhrenden Landern durch Verwaltungsabkommen zu regeln Durch Verwaltungsabkommen wird auch die Finanzierung der Braunkohlesanierung in der Lausitz und in Mitteldeutschland geregelt 3 Staatsvertrage Bearbeiten Hauptartikel Staatsvertrag Das Verwaltungsabkommen ist inhaltlich vom Staatsvertrag zu unterscheiden denn letzterer regelt volkerrechtlich relevante Angelegenheiten zwischen Staaten Literatur BearbeitenMarkus A Glaser Internationale Verwaltungsbeziehungen Mohr Siebeck Tubingen 2010 Einzelnachweise Bearbeiten Volker Epping Christian Hillgruber Stefan Ulrich Pieper BeckOK GG Ed 21 Art 59 Rn 45 Volker Epping Christian Hillgruber Stefan Ulrich Pieper BeckOK GG Ed 21 Art 59 Rn 48 Sanierung der Altlasten des Braunkohlebergbaus Abgerufen am 14 Januar 2021 Normdaten Sachbegriff GND 4188116 3 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwaltungsabkommen amp oldid 207633356