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Im Vertrag von Arras 1191 einigten sich im Oktober 1191 Graf Balduin VIII von Flandern und Konig Philipp II von Frankreich sowie die Witwe Teresa Matilde von Portugal 1157 1218 hinsichtlich des Erbes der Grafschaft Flandern Da der Graf von Flandern Philipp von Elsass keine mannlichen Erben mehr hatte regelte er im Jahr 1177 vor seiner Teilnahme an einem Kreuzzug die Nachfolge zu Gunsten seines Schwagers Balduin Philipp fiel bei der Belagerung von Akkon am 1 Juni 1191 Nach seinem Tod waren an der Nachfolge des Verstorbenen auch der franzosische Konig Philipp II und Philipps Witwe interessiert Teresa Matilde von Portugal eine resolute Witwe konnte einen Teil der Grafschaft Flandern mit ihr Getreuen an sich reissen Balduin gab Teile des Erbes an seine beiden Konkurrenten im Vertrag von Arras Atrecht ab wurde andererseits als rechtmassiger Herrscher uber Flandern gemeinsam mit seiner Frau Margarete die Philipps Schwester war anerkannt An Frankreich wurden Artois Boulogne Guines und Saint Pol weggegeben Theresa erhielt ein Witwengut das sich uber Teile von Sudflandern und einige flandrische Kustengebiete erstreckte 1 2 Einzelnachweise Bearbeiten Johann Samuel Ersch Allgemeine Encyclopadie der Wissenschaften und Kunste Seite 91 Abschnitt uber Flandern Gleditsch 1847 abgefragt am 11 November 2011 Leopold August Warnkonig Flandrische Staats und Rechtsgeschichte bis zum Jahr 1305 Band 1 Seite 154 Tubingen 1835 abgefragt am 11 November 2011 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertrag von Arras 1191 amp oldid 215163135