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Ein Verstorbener ist ein Mensch vom Zeitpunkt seines Todes bis zum Ablauf seines postmortalen Personlichkeitsschutzes Das Andenken Verstorbener ist strafrechtlich vor Verunglimpfung geschutzt 189 des Strafgesetzbuches Nach der Bestattung oder dem Auffinden eines leblosen Vermissten spricht man auch von einem Toten Der Begriff Verstorbener ist zu unterscheiden vom Begriff des Leichnams der nur den Korper bezeichnet 1 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Verstorbener Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Siehe zum Beispiel 88 der Strafprozessordnung Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verstorbener amp oldid 198216291