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Die Verordnung EU Nr 1259 2010 des Rates zur Durchfuhrung einer Verstarkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflosung des Ehebandes anzuwendenden Rechts vom 20 Dezember 2010 Rom III VO trifft Regelungen fur Scheidungen und Trennungen Verordnung EU Nr 1259 2010Titel Verordnung EU Nr 1259 2010 des Rates vom 20 Dezember 2010 zur Durchfuhrung einer Verstarkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflosung des Ehebandes anzuwendenden RechtsBezeichnung nicht amtlich Rom III VerordnungGeltungsbereich EU ohne Danemark Finnland Irland Kroatien Niederlande Polen Schweden Slowakei Vereinigtes Konigreich ZypernRechtsmaterie ZivilrechtGrundlage AEUV insbesondere Art 81 Abs 3 und Beschluss 2010 405 EUVerfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiAnzuwenden ab 21 Juni 2012Fundstelle ABl L 343 vom 29 12 2010 S 10 16Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Der Europaische Rat erlautert die Ziele dieser Verordnung Diese Verordnung sollte einen klaren umfassenden Rechtsrahmen im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflosung des Ehebandes anzuwendenden Rechts in den teilnehmenden Mitgliedstaaten vorgeben den Burgern in Bezug auf Rechtssicherheit Berechenbarkeit und Flexibilitat sachgerechte Losungen garantieren und Falle verhindern in denen ein Ehegatte alles daran setzt die Scheidung zuerst einzureichen um sicherzugehen dass sich das Verfahren nach einer Rechtsordnung richtet die seine Interessen seiner Ansicht nach besser schutzt Vor dem Hintergrund der erhohten Mobilitat der Burger schreibt der Rat Diese Verordnung sollte universell gelten d h kraft ihrer einheitlichen Kollisionsnormen sollte das Recht eines teilnehmenden Mitgliedstaats eines nicht teilnehmenden Mitgliedstaats oder das Recht eines Drittstaats zur Anwendung kommen konnen Er schrankt aber ein Das von den Ehegatten gewahlte Recht muss mit den Grundrechten vereinbar sein wie sie durch die Vertrage und durch die Charta der Grundrechte der Europaischen Union anerkannt werden Von besonderer Bedeutung ist die Einfuhrung einer beschrankten Rechtswahl der Parteien in Art 5 1 Am 29 Januar 2013 trat in Deutschland das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung EU Nr 1259 2010 und zur Anderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts vom 23 Januar 2013 BGBl I S 101 in Kraft mit dem insbesondere Art 17 EGBGB geandert wurde 2 Durch Artikel 2 des Gesetzes zum Internationalen Guterrecht und zur Anderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts vom 17 Dezember 2018 BGBl I S 2573 erfolgte eine weitere Anderung wonach auf Scheidungen die eigentlich nicht in den Anwendungsbereich der Rom III Verordnung fallen insbesondere Privatscheidungen 3 Kapitel II dieser Verordnung entsprechende Anwendung findet 4 Weblinks BearbeitenVerordnung EU Nr 12591 2010 des Rates zur Durchfuhrung einer Verstarkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflosung des Ehebandes anzuwendenden Rechts vom 20 Dezember 2010 Rom III VO Peter Winkler von Mohrenfels Das neue internationale Scheidungsrecht Rom III VO 2011Einzelnachweise Bearbeiten Peter Winkler von Mohrenfels Die Rom III VO und die Parteiautonomie Festschrift fur Michael Hoffmann Becking zum 70 Geburtstag Munchen 2013 S 527 542 Anpassung des IPR an die Verordnung EU Nr 1259 2010 Memento des Originals vom 3 Juli 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www rechtsanwaltskammer duesseldorf de Rechtsanwaltskammer Dusseldorf 2011 dazu ECLI EU C 2017 988 vgl Leitfaden fur die Anerkennung auslandischer Ehescheidungen bei dem Prasidenten des Oberlandesgerichts Dusseldorf Stand 14 Marz 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EU Nr 1259 2010 amp oldid 230564282