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Die Verordnung EG Nr 1073 2009 enthalt Regelungen zur EU Gemeinschaftslizenz Sie enthalt Bestimmungen zum Marktzugang zur Genehmigungspraxis im Linien und Gelegenheitsverkehr und zu den anschliessenden Kontrollen im Aussendienst In der Anlage stehen notwendige Sicherheitsmerkmale Verordnung EG Nr 1073 2009Titel Verordnung EG Nr 1073 2009 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Oktober 2009 uber gemeinsame Regeln fur den Zugang zum grenzuberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt und zur Anderung der Verordnung EG Nr 561 2006Rechtsmaterie WirtschaftsrechtGrundlage EGVAnzuwenden ab 4 Dezember 2011Fundstelle ABl L 300 vom 14 11 2009 S 88 105Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Anhange 3 Umsetzung 3 1 Deutschland 4 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenKapitel 1 Allgemeine Bestimmungen Kapitel 2 Gemeinschaftslizenz und Marktzugang Kapitel 3 Genehmigungspflichtiger Linienverkehr Kapitel 4 Gelegenheitsverkehr und andere nicht genehmigungspflichtige Verkehrsdienste Kapitel 5 Kabotage Kapitel 6 Uberwachungsverfahren und Ahndung von Verstossen Kapitel 7 Durchfuhrung Kapitel 9 SchlussbestimmungenAnhange BearbeitenAnhang 1 Sicherheitsmerkmale der Gemeinschaftslizenz Anhang 2 Muster fur die Gemeinschaftslizenz Anhang 3 Entsprechungstabelle 1 Umsetzung BearbeitenDie Verordnung muss durch die Mitgliedsstaaten umgesetzt werden nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Deutschland Bearbeiten In Deutschland wird sie durch das Personenbeforderungsgesetz umgesetzt Zustandig ist das Bundesministerium fur Verkehr Einzelnachweise Bearbeiten Volltext der Verordnung abgerufen am 14 April 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EG Nr 1073 2009 amp oldid 223884051