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Das Vermogensverzeichnis ist ein Dokument in das die Angaben aufgenommen werden welche der Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach der deutschen Zivilprozessordnung ZPO zu machen hat wenn er eine Vermogensauskunft nach 802c ZPO oder eine Vermogensubersicht nach 153 InsO abzugeben hat Es ist weder mit dem Schuldnerverzeichnis noch mit dem Vermogensverzeichnis des Vormundes oder Betreuers nach 1802 BGB identisch Die gesetzlichen Regelungen uber das Vermogensverzeichnis sind durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklarung in der Zwangsvollstreckung mit Wirkung vom 1 Januar 2013 geandert worden Inhaltsverzeichnis 1 Seit 1 Januar 2013 geltendes Recht 2 Ubergangsweise weiter geltendes bisheriges Recht 3 Zeit des Nationalsozialismus 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseSeit 1 Januar 2013 geltendes Recht BearbeitenGeht der Vollstreckungsauftrag nach dem 31 Dezember 2012 ein besteht nach neuem Recht die Pflicht des Schuldner zur Erteilung der Vermogensauskunft bei Vorliegen der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gemass 802c ZPO von vornherein wenn der Glaubiger einen entsprechenden Auftrag nach 802a ZPO erteilt Wird die Forderung nicht in einer vom Gerichtsvollzieher gesetzten Zahlungsfrist von zwei Wochen vollstandig beglichen wird Termin zur Abnahme der Vermogensauskunft bestimmt 802f Abs 1 ZPO Bei der Auskunftserteilung hat der Schuldner alle ihm gehorenden Vermogensgegenstande anzugeben sowie weitere in 802c Abs 2 ZPO genannte Angaben zu machen Aus den vom Schuldner gemachten Angaben errichtet der Gerichtsvollzieher sogleich ein elektronisches Dokument das vom Gesetz in 802f Abs 5 Satz 1 ZPO als Vermogensverzeichnis bezeichnet wird Legaldefinition Die darin enthaltenen Angaben sind dem Schuldner vorzulesen oder zur Durchsicht auf einem Bildschirm wiederzugeben Sodann hat der Schuldner zu Protokoll an Eides statt zu versichern dass er die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollstandig gemacht habe 802f Abs 5 Satz 2 802c Abs 3 ZPO Anschliessend hinterlegt der Gerichtsvollzieher das Vermogensverzeichnis bei dem zentralen Vollstreckungsgericht und leitet dem Glaubiger einen Ausdruck zu 802f Abs 6 ZPO Soweit spater weitere Glaubiger gegen denselben Schuldner die Zwangsvollstreckung betreiben bedarf es innerhalb der nachsten zwei Jahre soweit nicht Anderungen in den Vermogensverhaltnissen glaubhaft gemacht werden einer nochmaligen Vermogensauskunft nicht Stattdessen leitet der dann zustandige Gerichtsvollzieher dem Glaubiger einen Abdruck des letzten abgegebenen Vermogensverzeichnisses zu 802d ZPO Zu diesem Zweck kann der Gerichtsvollzieher das zentral gespeicherte Vermogensverzeichnis zu Vollstreckungszwecken abrufen 802k Abs 2 ZPO Ausserdem konnen auch Vollstreckungsbehorden die Vermogensauskunfte nach 284 Abgabenordnung verlangen konnen die Vermogensverzeichnisse zu Vollstreckungszwecken abrufen Zur Einsicht befugt sind auch Vollstreckungsgerichte Insolvenzgerichte und Registergerichte sowie Strafverfolgungsbehorden soweit dies zur Erfullung der ihnen obliegenden Aufgaben erforderlich ist 802k Abs 2 ZPO Nach Ablauf von zwei Jahren seit der Auskunft wird das Vermogensverzeichnis vom zentralen Vollstreckungsgericht geloscht 802k Abs 1 Satz 3 ZPO Weitere Einzelheiten sind in der Vermogensverzeichnisverordnung vom 26 Juli 2012 geregelt BGBl I S 1663 Eine Sonderregelung fur Finanzbehorden findet sich in 249 Abs 2 AO Ubergangsweise weiter geltendes bisheriges Recht BearbeitenGing der Vollstreckungsauftrag vor dem 1 Januar 2013 ein galt nach 39 EGZPO das bisherige Recht weiter Dann richtete sich die Erstellung und Vorlage des Vermogensverzeichnisses durch den Schuldner und die eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit und Vollstandigkeit nach 807 ZPO alter Fassung das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach 900 ZPO alter Fassung Hiernach war das Vermogensverzeichnis beim ortlich zustandigen Vollstreckungsgericht am Wohnsitz des Schuldners nicht beim neu geschaffenen zentralen Vollstreckungsgericht zu hinterlegen Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach altem Recht wurde im Schuldnerverzeichnis nach 915 ZPO alter Fassung beim ortlich zustandigen Vollstreckungsgericht eingetragen Wenn die dortigen Eintragungen in den in 915a ZPO a F vorgesehenen Fristen geloscht sind wird es diese alten Schuldnerverzeichnisse nicht mehr geben Zeit des Nationalsozialismus Bearbeiten1938 mussten deutsche Juden gemass der Verordnung uber die Anmeldung des Vermogens von Juden vom 26 April 1938 RGBl I S 414 Vermogen uber einem Wert von 5000 RM in einem Vermogensverzeichnis auflisten 1 Diese Angaben wurden nach den Novemberpogromen 1938 dazu verwendet um die Hohe einer verhangten Judenvermogensabgabe festzusetzen Literatur BearbeitenGregor Vollkommer Die Reform der Sachaufklarung in der Zwangsvollstreckung Ein Uberblick In Neue Juristische Wochenschrift NJW Nr 51 2012 S 3681 ff Weblinks BearbeitenGesetz zur Reform der Sachaufklarung in der Zwangsvollstreckung ZwVollStrAndG Vermogensverzeichnisverordnung VermVV Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung uber die Anmeldung des Vermogens von Juden vom 26 April 1938 RGBl I S 414 Bewegliche Gegenstande und der Hausrat wurden dabei nicht einbezogen anders bei der Vermogenserklarung Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vermogensverzeichnis amp oldid 238110807