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Als Verfassungskonflikt wird ein Konflikt zwischen Verfassungsorganen bezeichnet der nicht institutionell z B durch ein Urteil des Verfassungsgerichtes das beide Seiten akzeptieren gelost wird bzw gelost werden kann und damit publik wird Die so bezeichneten Verfassungskonflikte konnen verschiedene Grunde haben Voraussetzung ist regelmassig die Trennung von Legislative und Exekutive ohne institutionelle Verbindung wie dies in Prasidialrepubliken oder in konstitutionellen Monarchien ohne parlamentarisches Regierungssystem der Fall ist Oft entsteht ein Verfassungskonflikt durch das Budgetrecht eines Parlaments das aber verfassungsmassig keine Mitspracherechte an der Regierungsbildung und Fuhrung der Regierungsgeschafte hat Dies fuhrt zu einer Blockade der Staatstatigkeit weil die inhaltliche Festlegung der Politik einer rechtlichen Entscheidung grundsatzlich unzuganglich ist Eigenmachtiges Vorgehen eines der Verfassungsorgane in der Regel der Exekutive zur Uberwindung der Blockade fuhrt dann zu zum Verfassungskonflikt Das verfassungsrechtliche Regelungen missachtende Verfassungsorgan beruft sich meistens auf angebliche oder reale vor oder uberkonstitutionelle Rechtsgrundsatze oder stutzt sich auf eine vor oder uberstaatliche Legitimitatsgrundsatze Beteilige dich an der Diskussion Dieser Artikel wurde wegen formaler oder sachlicher Mangel in der Qualitatssicherung Recht der Redaktion Recht zur Verbesserung eingetragen Dies geschieht um die Qualitat von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen Hilf mit die inhaltlichen Mangel dieses Artikels zu beseitigen und beteilige dich an der Diskussion Im Laufe der Geschichte gab es verschiedene Verfassungskonflikte Hannoverscher Verfassungskonflikt 1837 Kurhessischer Verfassungskonflikt 1850 Preussischer Verfassungskonflikt 1862 1866 Staatsstreich in Honduras 2009 Ungarische Krise 1905 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassungskonflikt amp oldid 232291850