Als Verfassungskonflikt wird ein Konflikt zwischen Verfassungsorganen bezeichnet, der nicht institutionell (z. B. durch ein Urteil des Verfassungsgerichtes, das beide Seiten akzeptieren) gelöst wird bzw. gelöst werden kann und damit publik wird. Die so bezeichneten Verfassungskonflikte können verschiedene Gründe haben. Voraussetzung ist regelmäßig die Trennung von Legislative und Exekutive ohne institutionelle Verbindung, wie dies in Präsidialrepubliken oder in konstitutionellen Monarchien ohne parlamentarisches Regierungssystem der Fall ist. Oft entsteht ein Verfassungskonflikt durch das Budgetrecht eines Parlaments, das aber verfassungsmäßig keine Mitspracherechte an der Regierungsbildung und Führung der Regierungsgeschäfte hat. Dies führt zu einer Blockade der Staatstätigkeit, weil die inhaltliche Festlegung der Politik einer rechtlichen Entscheidung grundsätzlich unzugänglich ist. Eigenmächtiges Vorgehen eines der Verfassungsorgane, in der Regel der Exekutive, zur Überwindung der Blockade führt dann zu zum Verfassungskonflikt. Das verfassungsrechtliche Regelungen missachtende Verfassungsorgan beruft sich meistens auf angebliche oder reale vor- oder überkonstitutionelle Rechtsgrundsätze oder stützt sich auf eine vor- oder überstaatliche Legitimitätsgrundsätze.
Im Laufe der Geschichte gab es verschiedene Verfassungskonflikte: