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Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Ustavni soud Ceske republiky ist ein unabhangiges Verfassungsorgan Tschechiens und ein spezielles Gericht auf dem Gebiet des Verfassungsrechts Es ist nicht Teil des Systems der allgemeinen Gerichte in Tschechien Seine grundlegende Aufgabe ist die Verfassungsmassigkeit der Rechtsordnung der Republik zu garantieren und den Schutz der Grundrechte zu gewahren Gebaude des Verfassungsgerichts in BrunnDas Gericht hat seinen Sitz in Brunn Brno im Gebaude des fruheren Mahrischen Landtages wo sich seit 1991 bereits die vorhergehende Institution das Verfassungsgericht der CSFR befand Der Umkreis von 100 Metern um das Gebaude bzw den Tagungsort wurde zur Bannmeile erklart Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Aufgaben 3 Aufbau 3 1 Aktuelle Besetzung 3 2 Ehemalige Richter Auswahl 4 Bekannte Falle 5 Einzelnachweise 6 WeblinksGeschichte BearbeitenDieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Das Verfassungsgesetz uber die Tschechoslowakische Foderation von 1968 setzte in Artikel 101 fest In der Tschechischen Sozialistischen Republik und der Slowakischen Sozialistischen Republik arbeiten Verfassungsgerichte der Republiken Ihr Aufgabenbereich und ihre organisatorischen Grundsatze werden durch die Verfassungsgesetze der Nationalrate geregelt Nach dem Scheitern des Prager Fruhlings wurde diese Festlegung jedoch nicht umgesetzt genauso wie die vorgesehene Errichtung eines Verfassungsgerichts der CSSR Das Verfassungsgericht der Tschechischen und Slowakischen Foderativen Republik entstand schliesslich erst 1991 auf Basis der ersten postkommunistischen Verfassung durch ein besonderes Verfassungsgesetz 1 Das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik wurde eingefuhrt durch die erste Verfassung der Slowakischen Republik mit Wirkung vom 1 Oktober 1992 wobei die Umsetzung erst nach dem Ende der Tschechoslowakei stattfand Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik eingesetzt zum 1 Januar 1993 konnte damit an keine eigenstandige Institution der Tschechischen Republik aus der Foderationszeit anknupfen sondern ging hinsichtlich des Personals und teils auch inhaltlich aus dem ehemaligen Verfassungsgericht der CSFR hervor Aufgaben BearbeitenAufgabe des Tschechischen Verfassungsgerichts ist Schutz und Wahrung der Verfassungsmassigkeit der erlassenen rechtlichen Grundlagen und der Tatigkeit der Exekutive Der Verfassungsgericht hat die Kompetenzen zu entscheiden uber die Aufhebung von Gesetzen oder einzelne ihrer Bestimmungen wenn diese der Verfassungsordnung widersprechen die Aufhebung anderer Rechtsvorschriften oder einzelne ihrer Bestimmungen wenn diese der Verfassungsordnung oder einem Gesetz widersprechen Verfassungsbeschwerden der Organe der territorialen Selbstverwaltung gegen ungesetzliche Eingriffe des Staates Verfassungsbeschwerden gegen rechtskraftige Entscheidungen und andere Eingriffe der offentlichen Hand in verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte und Freiheiten Rechtsmittel gegen Entscheidungen in Sachen der Wahluberprufung von Abgeordneten oder Senatoren im Zweifel uber den Verlust der Wahlbarkeit und uber die Unvereinbarkeit der Ausubung der Funktion eines Abgeordneten oder Senators nach Art 25 der Verfassung die Verfassungsklage des Senates gegen den Prasidenten der Republik nach Artikel 65 Abs 2 der Verfassung den Antrag des Prasidenten der Republik uber die Aufhebung von Beschlussen des Abgeordnetenhauses und des Senates nach Art 66 der Verfassung unumgangliche Massnahmen zum Vollzug von Entscheidungen internationaler Gerichte die fur Tschechien bindend sind falls nicht anders moglich daruber ob die Entscheidung uber die Auflosung einer politischen Partei oder anderer Entscheidungen betreffend die Aktivitaten einer Partei mit der Verfassung oder anderen Gesetzen im Einklang ist Streitigkeiten um den Kompetenzumfang der Organe des Staates und der territorialen Selbstverwaltung falls dies nicht anderen Organen zusteht Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Prasidenten der Republik das Referendum uber den Betritt Tschechiens zur Europaischen Union nicht auszurufen daruber ob der Beitritt bei Durchfuhrung eines solchen Referendums mit dem Verfassungsgesetz uber das Referendumsgesetz und dessen Ausfuhrungsbestimmung vereinbar ist Trotzdem hat das Verfassungsgericht in seiner Judikatur vielfach bekraftigt dass es nicht der Oberste Gerichtshof ist jedoch de facto als letzte innerstaatliche Instanz arbeitet Aufbau BearbeitenDie funfzehn Richter des Verfassungsgerichts ernennt der Prasident der Republik nach Zustimmung des Senates Die Amtsperiode der Richter ist 10 Jahre Zum Verfassungsrichter kann jeder unbescholtener Staatsburger der in den Senat wahlbar ist alter ist als 40 Jahre eine juristische Hochschulausbildung besitzt und mindestens 10 Jahre im Juristenberuf tatig war Eine wiederholte Ernennung derselben Person ist nicht verboten Der Vorsitzende des Gerichtes ernennt zu jedem Richter auf dessen Vorschlag Richterassistenten Wahrend der Prasidentschaft von Vaclav Havel kam es zwischen Prasident und Senat in der Frage der Ernennungen zu keinen schweren Streitigkeiten Nach dem Antritt von Vaclav Klaus entflammte jedoch hierin ein scharfer Konflikt als der Senat vier vom Prasidenten nacheinander vorgeschlagene Kandidaten ablehnte Ales Pejchal schliesslich sogar zweimal 2 Unter den vom Senat abgelehnten waren z B Vaclav Pavlicek 22 von 76 Stimmen Vladimir Balas 30 von 78 Klara Vesela Samkova 29 von 77 3 und Milan Gavlas 25 von 70 Der Prasident bezeichnete den Antrag des Senates eine grossere Zahl besser geeigneter Kandidaten vorzuschlagen als skandalos wahrend der Senat dem Prasidenten vorwarf dass er seine Vorschlage nicht vorher mit ihnen abgestimmt hatte 3 Von Juli 2003 bis Dezember 2005 hatte somit das Verfassungsgericht nicht die volle Richteranzahl Aktuelle Besetzung Bearbeiten Prasident predseda Pavel RychetskyVizeprasident mistopredsedove Milada TomkovaJaroslav FenykI Senat Jaromir JirsaVladimir SladecekPavel SamalII Senat David UhlirTomas LichovnikIII Senat Jiri ZemanekLudvik DavidVojtech SimicekIV Senat Jan FilipRadovan SuchanekJosef Fiala 4 Ehemalige Richter Auswahl Bearbeiten Ernannt durch Prasident Vaclav Havel Vojtech Cepl 15 Juli 1993 bis 15 Juli 2003 Vladimir Klokocka 15 Juli 1993 bis 15 Juli 2003 Jiri Malenovsky 4 April 2000 bis 2004 erster Richter mit Zustimmung des SenatesBekannte Falle BearbeitenZu den bekanntesten Fallen gehorten die Entschlussfassungen uber die Nichtubereinstimmung des Vertrages von Lissabon mit der Verfassung der Tschechischen Republik Ein bahnbrechendes Urteil fallte das Gericht mit der Aufhebung des Verfassungsgesetzes uber die Verkurzung der 5 Wahlperiode des Abgeordnetenhauses wodurch im September 2009 die bereits angekundigte und vorbereitete Tschechische Parlamentswahl 2009 abgesagt wurde Einzelnachweise Bearbeiten Zakon ze dne 16 cervna 1993 o Ustavnim soudu 182 1993 Sb 25 http www concourt cz pages prav uprava zakon us html tschechisch Senatori napodruhe odmitli pustit Pejchala do US Novinky cz 10 September 2003 a b Senat odmita navrzene kandidaty do Ustavniho soudu Cesky rozhlas Vilem Faltynek 7 August 2003 Rozhodnuti plena Ustavniho soudu o ustaveni senatu Org 62 21 3 Januar 2022Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Constitutional Court of the Czech Republic Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien www usoud cz Offizielle Prasenz des Tschechischen Verfassungsgerichtes49 197894 16 604392 Koordinaten 49 11 52 4 N 16 36 15 8 O Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassungsgericht der Tschechischen Republik amp oldid 222379236