www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Der Urkundenbeweis ist ein Beweismittel im deutschen Prozessrecht Er zahlt zu den zum Strengbeweis geeigneten Beweisen Im Zivilprozess und im Strafprozess gelten fur den Urkundenbeweis unterschiedliche Regeln Der Urkundenbeweis ist uberdies in jeder Verfahrensordnung vorgesehen Inhaltsverzeichnis 1 Zivilprozess 2 Strafprozess 3 Urkundenprozess 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseZivilprozess BearbeitenAls Urkunden gelten alle schriftlichen Gedankenausserungen ungeachtet ihres Zwecks ihrer sprachlichen Abfassung und der Wahl der Schriftzeichen Nicht notwendig ist dass das Schriftstuck unterschrieben ist Allerdings kann eine Unterschrift entscheidenden Einfluss auf den Beweiswert haben Die Regeln zur Beweiskraft offentlicher Urkunden sind in 415 417 bis 418 ZPO die privater Urkunden in 416 ZPO enthalten Der 9 Titel der Zivilprozessordnung 415 bis 444 ZPO regelt weitere Einzelheiten zum Beweis durch Urkunden insbesondere den Beweisantritt und den Echtheitsbeweis Der Beweisantritt im Rahmen des Urkundsbeweises muss stets durch Vorlage des Originals erfolgen 420 ZPO Eine Fotokopie reicht insofern also nicht aus In der Praxis werden statt Urkunden oft Fotokopien als Beweismittel vorgelegt Fotokopien sind streng genommen keine Urkunden sondern Augenscheinsobjekte 1 Ist jedoch ihre Ubereinstimmung mit dem Original unstreitig konnen sie einen vollwertigen Ersatz fur den Urkundenbeweis darstellen Strafprozess BearbeitenDem Urkundenbeweis im Strafprozess sind alle verkorperten Gedankenerklarungen zuganglich die allgemein wie auch speziell verstandlich sind Diese Erklarungen mussen den Urheber Aussteller erkennen lassen und sie mussen zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache geeignet und bestimmt sein Dabei ist nicht erforderlich dass die Bestimmung zum Tatsachenbeweis bereits zum Zeitpunkt der Ausstellung vorlag Im Strafprozessrecht ist der Urkundenbeweis in den 249 bis 256 StPO geregelt 2 3 Die Urkunde ist grundsatzlich in der Hauptverhandlung zu verlesen wenn nicht vom Selbstleseverfahren Gebrauch gemacht wird Dabei ist der Unmittelbarkeitsgrundsatz zu beachten der in vielen Konstellationen dazu fuhrt dass ein Zeuge oder Sachverstandiger grundsatzlich zu vernehmen ist und diese Vernehmung nur ausnahmsweise durch die Verlesung einer Urkunde uber die Feststellungen oder Wahrnehmungen des Zeugen oder Sachverstandigen verlesen werden darf Urkundenprozess BearbeitenDer Urkundenbeweis der in jedem Zivilprozess angetreten werden kann ist zu unterscheiden vom Urkundenprozess der bei beschrankter Beweisprufung ein besonderes Verfahren auftut Weblinks BearbeitenGesetzliche Regelung des deutschen Urkundenbeweises in der ZPO Gesetzliche Regelung des deutschen Urkundenbeweises in der StPOEinzelnachweise Bearbeiten BGH NJW 1980 1047 Werner Beulke Strafprozessrecht Kurt Gage Rainer Hamm Werner Sarstedt Die Revision in StrafsachenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Urkundenbeweis amp oldid 207510024