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Das Urbarmachungsedikt war ein Erlass des preussischen Konigs Friedrich II vom 22 Juli 1765 fur Ostfriesland Das Edikt das im historischen Zusammenhang weiterer friderizianischer Edikte zur inneren Kolonisation des Konigreichs Preussens steht erklarte Land mit nicht geklarten Besitzrechten insbesondere die noch nicht urbar gemachten Moorflachen zum Eigentum des Staates Der Erlass bezweckte die Moorkolonisierung Er richtete sich auch gegen die eingessenen Bauern die aufgrund des alten Aufstreckungsrechts aus Sicht Friedrichs zu grosse Flachen fur sich beanspruchten Er fuhrte zugleich zu Einnahmen fur Preussen durch die Erbpacht Inhaltsverzeichnis 1 Urbarmachung 1 1 Beschreibung 1 2 Bedingungen 1 3 Beispiele und Vorgehen 1 4 Geschichte 2 WeblinksUrbarmachung BearbeitenBeschreibung Bearbeiten Nach dem Urbarmachungsedikt von Friedrich dem Grossen vom 22 Juli 1765 wurden teilweise vermoorte Bereiche von landwirtschaftlich nicht genutztem Unland nach einem anderen Schema kultiviert Diese Form der Erschliessung nennt man in Ostfriesland Moorkolonisation im Gegensatz zu Fehnkolonisation Durch das Edikt waren alle nicht genutzten Flachen zum Staatsbesitz erklart Siedlungswillige konnten beim Amt ein Kolonat in gewunschter Grosse beantragen Bedingungen Bearbeiten Daran wurden als Bedingungen geknupft Innerhalb eines Jahres musste ein Haus errichtet werden Innerhalb von 6 Jahren musste die Halfte der Flache in Kultur gebracht sein Dafur waren diese 6 Jahre abgabenfrei dann musste eine Erbpacht fur die Flache entrichtet werden Fur den Bau des Hauses gab es in einzelnen Amtern eine Beihilfe Das Amt leistete minimale Infrastrukturvorleistungen mit der Anlage eines Erschliessungsweges und der Anlage einer Vorflut die erforderlich war um die vermoorten Flachen trockenzulegen Die Kolonisten errichteten ihr Haus in aller Regel auf dem hochsten Fleck ihres Grundstuckes um ein trockenes Haus zu ermoglichen Dadurch entstand ein vollig unregelmassiges Siedlungsbild bedingt durch das unregelmassig leicht wellige Relief der Geestflachen Beispiele und Vorgehen Bearbeiten Ein Beispiel fur diese Form der Kolonie ist die Gemeinde Blomberg Landkreis Wittmund oder die Gemeinde Moordorf Ostfriesland Die Kolonisten nutzen ihre Moorflachen in der Regel zunachst durch Buchweizenanbau der aber nur fur einige Jahre sinnvoll moglich war Heideflachen wurden tief umgegraben und fur den Anbau von Roggen Hafer und Kartoffeln genutzt Dann konnte der Torf gestochen werden als eigenes Brennmaterial oder zum Verkauf Er war allerdings gegenuber dem Torf aus den Fehnkolonien kaum konkurrenzfahig da er per Fuhrwerk transportiert werden musste Durch Tagelohner Arbeit in landwirtschaftlichen Betrieben Ziegeleien oder Handwerksbetrieben konnte ein Nebenerwerb erreicht werden um an Geld zu gelangen Die meisten Kolonisten waren hoch verschuldet viele wanderten in die USA aus wenn sie das Fahrgeld aufbringen konnten Geschichte Bearbeiten Preussen hatte deshalb diese Form der Kolonisation aufgegeben Aber sie wurde nach 1815 von der Regierung in Hannover wieder aufgegriffen und bis ins 20 Jh fortgesetzt Ein Beispiel der Kolonisation in dieser Zeit ist die Kolonie Neugaude Gemeinde Moorweg SG Esens LK Wittmund In Ostfriesland wurden uber 80 Kolonien dieser Form gegrundet Mit der Bildung der Landkreise am Ende des 19 Jh im Deutschen Reich wurden die Kolonien entweder den mittelalterlichen Gemeinden zugeordnet oder als eigene Gemeinden eingerichtet Im Gegensatz zu den Fehnkolonien sind diese Kolonien heute nicht an ihrem Namen erkennbar auch wenn sie ursprunglich zum Beispiel Kolonie Neugaude genannt wurden Sie sind erkennbar an ihrem unregelmassigen Siedlungsbild der kleingliedrigen Flureinteilung dem Fehlen alterer Kulturspuren und bedingt durch die schlechte Bodenqualitat an einer sehr schwachen Landwirtschaft Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Urbarmachungsedikt Quellen und Volltexte Michael Heinze Urbarmachungsedikt Text auf der Seite www rhaude de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Urbarmachungsedikt amp oldid 217922722