www.wikidata.de-de.nina.az
Als Unzumutbare Belastigung werden im deutschen Lauterkeitsrecht verschiedene Arten der Werbung bezeichnet die durch 7 UWG erfasst werden Uberblick Bearbeiten 7 UWG dient dem Schutz der Privatsphare der Verbraucher bzw der Ungestortheit der Betriebsablaufe von Unternehmen Inwiefern er auch die Entscheidungsfreiheit der Marktteilnehmer schutzt ist umstritten 1 Die Fallgruppe der Belastigung war durch die Rechtsprechung bereits nach 1 UWG a F anerkannt Mit der UWG Novelle 2004 wurde sie als Konkretisierung der neuen Generalklausel 3 UWG a F in 7 UWG a F kodifiziert Mit der Reform 2008 erfuhr die Norm weitgehende Anderungen Sie ist nunmehr keine blosse Konkretisierung der Generalklausel in 3 Abs 1 UWG sondern ein eigenstandiger Tatbestand der bereits fur sich allein eine Unlauterkeit begrundet 8 Abs 1 UWG Dies ruhrt daher dass die fur die UWG Reform 2008 massgebliche Richtlinie nur die irrefuhrenden und aggressiven Geschaftspraktiken und nicht die Belastigung als solche kennt 2 Tatbestand Bearbeiten 7 Abs 2 UWG listet diejenigen Belastigungen auf die stets unlauter sind Darunter fallen die Brief und Flyer Werbung Nr 1 Telefonwerbung wie das Slamming Nr 2 sowie Fax E Mail Werbung Nr 3 ausserdem alle Direktwerbearten die das Transparenzgebot verletzen Nr 4 Dabei wird je nach Werbeart auf verschiedene Einwilligungsvoraussetzungen abgestellt um die Unlauterkeit zu begrunden So muss bei E Mail Werbung die vorherige ausdruckliche Einwilligung des Adressaten vorliegen vgl aber 7 Abs 3 UWG 7 Abs 1 UWG erfasst mit seiner Generalklauselhaftigkeit all diejenigen Falle die nicht durch 7 Abs 2 UWG gedeckt werden Dies betrifft vor allem das Ansprechen in der Offentlichkeit sowie Vertreterbesuche Ersteres halt der Bundesgerichtshof fur lauter sofern der Werbende sich als solcher zu erkennen gibt Tut er dies nicht liegt darin ein unlauteres Erschleichen von Aufmerksamkeit 3 4 Vertreterbesuche wurden bislang aufgrund ihrer langen Tradition fur zulassig erachtet daran hat sich jedoch vor allem in jungerer Zeit deutliche Kritik geregt 5 Einzelnachweise Bearbeiten Dafur Kohler Bornkamm UWG 30 Aufl 7 Rn 3 Fezer Mankowski 7 Rdn 24 Dagegen Piper Ohly Sosnitza UWG 5 Aufl 7 Rn 1 MuKo Leible 7 Rdn 1 Kritisch zum Ganzen Fezer WRP 2010 1075 BGH Urteil vom 1 April 2004 Az I ZR 227 01 Volltext GRUR 2004 699 701 Ansprechen in der Offentlichkeit I BGH Urteil vom 9 September 2004 Az I ZR 93 02 Volltext GRUR 2005 443 444 f Ansprechen in der Offentlichkeit II dazu Hartwig CR 2005 340 m w N Reich GRUR 2011 589 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unzumutbare Belastigung amp oldid 224843701