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Mit dem Unterstutzungsabschlussgesetz UntAbschlG wird die Fortgeltung von Entschadigungsleistungen der DDR nach der Wiedervereinigung abschliessend geregelt BasisdatenTitel Gesetz uber den Abschluss von Unterstutzungen der Burger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bei Gesundheitsschaden infolge medizinischer MassnahmenKurztitel Unterstutzungsabschlussgesetz 1 Abkurzung UntAbschlGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie SozialrechtFundstellennachweis X 23 1Erlassen am 6 Mai 1994 BGBl I S 990 Inkrafttreten am 1 Januar 1991Letzte Anderung durch Art 4 G vom 12 Dezember 2019 BGBl I S 2652 2691 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2024 Art 60 G vom 12 Dezember 2019 GESTA G026Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung 2 Anspruchsberechtigte 3 Leistungen 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseBedeutung BearbeitenAnders als im bundesdeutschen Recht wo Entschadigungsleistungen aus Behandlungsfehlern grundsatzlich vor den Zivilgerichten eingeklagt werden mussen und dies ein Verschulden des behandelnden Arztes voraussetzt sah das DDR Recht unter bestimmten Bedingungen verschuldensunabhangige staatliche Entschadigungsleistungen fur gesundheitliche Schaden infolge von Behandlungsfehlern vor Grundlage hierfur war die Anordnung uber die Erweiterung der materiellen Unterstutzung vom 12 Dezember 1974 2 zuletzt geandert durch die Anordnung uber die Erweiterung der materiellen Unterstutzung der Burger bei Schaden infolge medizinischer Eingriffe vom 28 Januar 1987 3 4 Das alte DDR Recht galt aufgrund des Einigungsvertrags fur Schadigungen vor der Wiedervereinigung vorlaufig weiter Nach der Wiedervereinigung gab es einige Stimmen die das DDR Recht auf die gesamte Bundesrepublik ausgedehnt sehen wollten Der Gesetzgeber entschied sich dagegen und schuf mit dem Unterstutzungsabschlussgesetz eine Regelung zur Uberleitung des alten DDR Rechts in das heutige Recht Anspruchsberechtigte BearbeitenAnspruchsberechtigt sind Personen die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz oder standigen Aufenthalt hatten und im Beitrittsgebiet vor dem 3 Oktober 1990 eine Gesundheitsschadigung aus eine der folgenden Grunden erlitten ein medizinischer Eingriff dessen Erfolgsaussichten in krassem Missverhaltnis zum Risiko von Gesundheitsschaden standen Medizinische Eingriffe sind nicht nur chirurgische Eingriffe sondern auch alle anderen diagnostischen Massnahmen daruber hinaus auch Physiotherapie und Untersuchungen der Radiologie eine Nebenwirkung infolge der bestimmungsgemassen Einnahme von arztlich verordneten Arzneimitteln die nach dem damaligen Stand der Medizin nicht bekannt oder nicht vorhersehbar war eine Schadigung aufgrund eines medizintechnischen Erzeugnisses z B Herzschrittmacher die nach dem damaligen Stand der Medizin nicht bekannt oder nicht vorhersehbar war oder auf technischem Versagen beruhtFur die Antragsfrist galten zunachst die alten Fristen des DDR Rechts weiter Nach dem DDR Recht musste der Antrag innerhalb von vier Jahren ab Durchfuhrung der medizinischen Massnahme gestellt werden Wurde die Gesundheitsschadigung erst nach Ablauf dieser Frist bekannt galt eine verlangerte Frist von zehn Jahren 7 des Unterstutzungsabschlussgesetz setzt schliesslich eine absolute Antragsfrist bis ein Jahr nach Verkundung des Gesetzes also spatestens der 18 Mai 1995 5 Voraussetzung fur einen Anspruch ist weiterhin dass ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch des Geschadigten nicht besteht Zustandig fur Antrage sind die Versorgungsamter In Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben Leistungen BearbeitenDie Unterstutzung besteht aus laufenden und einmaligen Zahlungen Laufende Zahlungen setzen einen bestimmten Grad der Schadigungsfolgen GdS voraus dessen Bemessung sich nach 30 Abs 1 des Bundesversorgungsgesetzes richtet Haben Geschadigte einen GdS von mindestens 50 erlitten und waren sie zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes volljahrig haben sie einen Anspruch auf eine laufende Entschadigung fur Einkommensverluste die sich an der Berufsschadensausgleichsverordnung orientiert Bis zum 30 Juni 2011 wurde der Betrag des jeweiligen Vergleichseinkommens bedingt durch die geringere Kaufkraft in der ehemaligen DDR um 20 abgesenkt seitdem jedoch jahrlich an die Entwicklung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst 10 UntAbschlG Fuhrt ein spaterer Schaden ein sogenannter Nachschaden zu einer weiteren Einkommensminderung wird statt des aktuellen Einkommens das Durchschnittseinkommen der Berufsgruppe des Geschadigten herangezogen Mit Eintritt in das Rentenalter werden die Leistungen automatisch um 25 Prozent gekurzt Erwirbt ein Geschadigter einen Anspruch auf eine Invalidenrente nach DDR Recht erhalt er Leistungen in Hohe der Grundrente nach den Bundesversorgungsgesetz fur einen GdS von 50 unabhangig vom tatsachlichen GdS Geschadigte die erst nach dem 1 Dezember 1996 volljahrig werden und erwerbsunfahig bzw dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne des bundesdeutschen Rentenrechts sind erhalten stattdessen eine einmalige Abfindung in Hohe des 100 fachen der Grundrente Bei Hilflosigkeit Merkzeichen H besteht ein Anspruch auf eine Pflegezulage Wird eine stationare Unterbringung in einem Heim notwendig werden die Kosten der Unterbringung in voller Hohe ubernommen Laufende Leistungen werden ruckwirkend zum 1 Januar 1991 gezahlt wobei ggfs bereits geleistete Zahlungen auf Grundlage des DDR Rechts angerechnet werden Daneben erhalten Geschadigte noch eine einmalige Zahlung entsprechend ihrem GdS Die Hohe richtet sich nach 5 UntAbschlG 6 UntAbschlG normiert eine Hartefallregelung insbesondere fur Falle in denen das neue Recht zu einer finanziellen Verschlechterung oder gar einem kompletten Wegfall der Leistungen fuhrt Literatur BearbeitenSabine Knickrehm Hrsg Gesamtes Soziales Entschadigungsrecht Handkommentar Nomos Verlag 2012 S 955 ff Weblinks BearbeitenJens Oeken Was tun bei Medizinschadensfallen Abschlussbericht der Initiativgruppe Patientenentschadigung Arzteblatt Sachsen 2011 S 157 160 2 1 Die erweiterte materielle Unterstutzung EmU der DDR Theresa Riegger Die historische Entwicklung der Arzthaftung Regensburg Univ Diss 2007 Teil IV Exkurs Entwicklung des Arzthaftungsrechts in der DDR C Haftungsrechtliche Besonderheit EMU S 144 ff Einzelnachweise Bearbeiten so im amtl Anderungsbefehl aus Art 5 G vom 12 Dezember 2019 BGBl I S 2652 2691 AO EmU 1974 GBl I Nr 3 S 59 AO EmU 1987 GBl I Nr 4 S 34 Burkhard Madea Medizinschadensfalle und Patientensicherheit Haufigkeit Begutachtung Prophylaxe Deutscher Arzteverlag Koln 2007 S 235 Bundessozialgericht Urteil vom 17 Juli 2008 AZ B 9 9a VM 1 06 RBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unterstutzungsabschlussgesetz amp oldid 195033588