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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Eine Unterherrschaft auch Unterherrlichkeit genannt ist eine Gerichtsherrschaft deren Inhaber der Unterherr in seinem Gebiet vom Landesherren mehr oder weniger unabhangig war ohne jedoch reichsunmittelbar zu sein In rein geographischem Sinne wurde der Begriff in Bezug auf die beiden schwarzburgischen Furstentumer in Thuringen verwendet Schwarzburg Sondershauser Unterherrschaft bezeichnete hier die Gesamtheit des Territorialbesitzes im Norden Thuringens Schwarzburger Oberherrschaft wurden dagegen die Besitzungen der Familie im Suden Thuringens zusammenfassend genannt Siehe auch BearbeitenHerrschaft Territorium Minderherrschaft Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unterherrschaft amp oldid 191120672