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Die Trierer Weinversteigerung ist ein fiktiver juristischer Lehrbuchfall der sich mit dem Problem des fehlenden Erklarungsbewusstseins bei Abgabe einer Willenserklarung auseinandersetzt Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Fallkonstellation 3 Rechtliche Bewertung 4 Siehe auch 5 Einzelnachweise 6 WeblinksGeschichte BearbeitenDer Fall wurde von Hermann Isay in seinem Buch Die Willenserklarung im Tatbestande des Rechtsgeschafts in die Diskussion gebracht 1 Isay war zur Zeit der Abfassung seines Buches Rechtsreferendar in Trier Fallkonstellation BearbeitenDer ortsunkundige K besucht eine Weinversteigerung in Trier Auf dieser Versteigerung werden Gebote durch Handheben abgegeben Als der K den befreundeten B entdeckt winkt er ihm zu Der Auktionator erteilt dem K daraufhin den Zuschlag fur den aktuell aufgerufenen Posten Wein zum aktuell aufgerufenen Preis Den Wein verkauft der Auktionator dabei fur V Der V verlangt daraufhin von K die Zahlung des Kaufpreises Rechtliche Bewertung BearbeitenDie Losung des Falls hangt davon ab ob zwischen K und V ein wirksamer Kaufvertrag uber den Wein zustande gekommen ist Nur dann besteht auch ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises Das Zustandekommen eines Vertrages setzt gemass 145 ff BGB voraus dass inhaltlich ubereinstimmende Willenserklarungen der jeweiligen Vertragsparteien vorliegen Fraglich ist insbesondere inwiefern es sich bei dem Winken des K um eine Willenserklarung handelt Eine Willenserklarung setzt sich aus einem ausseren und einem inneren Erklarungstatbestand zusammen Aus der Perspektive eines aussen stehenden objektiven Betrachters der die Gebrauche der Auktion kennt lasst sich auf eine fehlerfreie Willenserklarung des K schliessen Der innere Erklarungstatbestand ist hingegen nicht vollstandig vorhanden Dem K fehlt hier das Erklarungsbewusstsein Ihm war nicht bewusst eine rechtlich erhebliche Erklarung abzugeben vielmehr wollte er nur dem befreundeten B zuwinken Die Losung dieser Frage ist in der Rechtswissenschaft umstritten Nach einer Ansicht kommt es allein darauf an was der Erklarende gewollt hat Ihr zufolge liegt in diesem Fall keine Willenserklarung vor da sonst die Privatautonomie verletzt sei 2 Nach der herrschenden Meinung fur die der Gesichtspunkt der Rechtssicherheit ausschlaggebend ist genugt bereits das potenzielle Erklarungsbewusstsein 3 Es ist also auf das aussere Verhalten abzustellen selbst wenn es sich nicht mit der Vorstellung des Erklarenden deckt Danach ist die Willenserklarung wirksam aber analog 119 ff BGB anfechtbar der Anfechtende aber gegebenenfalls zum Schadensersatz gemass 122 BGB verpflichtet Auch die Rechtsprechung differenziert danach ob der Erklarende erkennen konnte dass seine Handlung als Willenserklarung verstanden werden musste Der Bundesgerichtshof formuliert so Trotz fehlenden Erklarungsbewusstseins Rechtsbindungswillens Geschaftswillens liegt eine Willenserklarung vor wenn der Erklarende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hatte erkennen und vermeiden konnen dass seine Ausserung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklarung aufgefasst werden durfte und wenn der Empfanger sie auch tatsachlich so verstanden hat 4 Da K im Fall der Trierer Weinversteigerung bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hatte erkennen konnen dass man das Heben der Hand in der Auktion als Gebot auffassen wird ist seine Willenserklarung nach der herrschenden Meinung wirksam aber gem 119 ff BGB anfechtbar K kann sich durch Anfechtung zwar vom Vertrag losen muss jedoch gem 122 BGB den so genannten Vertrauensschaden ersetzen falls ein solcher entstanden ist z B weil die Flasche nicht sofort an eine andere Person versteigert werden konnte Siehe auch BearbeitenListe von Fallbeispielen in der RechtswissenschaftEinzelnachweise Bearbeiten Hermann Isay Die Willenserklarung im Tatbestande des Rechtsgeschafts 1899 S 25 Claus Wilhelm Canaris Urteilsanmerkung zu BGH Urteil vom 07 06 1984 IX ZR 66 83 in Neue Juristische Wochenschrift 1984 S 2281 ff Jurgen Ellenberger Palandt 80 Auflage 2021 Einfuhrung vor 116 BGB Rn 17 BGHZ 91 324Weblinks BearbeitenUrteil des Bundesgerichtshofs BGHZ 91 324 im Volltext Urteil des AG Stuttgart Bad Cannstatt 16 03 2012 12 C 3263 11 im Volltext Bordeaux Fall Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Trierer Weinversteigerung amp oldid 223736407