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Das Strassburger Patentubereinkommen Ubereinkommen zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente das die Bundesrepublik Deutschland am 27 November 1963 unterzeichnet hat BGBl 1976 II S 649 658 ist ein Europaratsabkommen auf dem Gebiet des Patentrechts Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Mitgliedstaaten 3 Literatur 4 Einzelnachweise 5 WeblinksEntstehung BearbeitenDas Ubereinkommen lasst sich wesentlich auf die Initiative des franzosischen Senators Longcharbon fur die Errichtung eines Europaischen Patentamts zuruckfuhren Die Beratende Versammlung des Europarats griff mit einer Empfehlung vom 8 September 1949 diese Initiative auf Der Longcharbon Plan wurde 1951 zwar abgelehnt jedoch kam es zu Europaischen Ubereinkunften uber Formerfordernisse bei Patentanmeldungen 1953 und uber die internationale Patentklassifikation 1954 wobei das letztgenannte spater in den Rahmen der Weltorganisation fur geistiges Eigentum gestellt und durch ein entsprechendes WIPO Ubereinkommen Strassburger Abkommen uber die internationale Patentklassifikation vom 24 Marz 1971 abgelost wurde Die Arbeiten am Ubereinkommen zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente wurden nachdem der Ausschuss der Patentsachverstandigen des Europarats im Oktober 1955 mit Arbeiten begonnen hatte 1 im November 1960 aufgenommen und so schnell abgeschlossen dass das Ubereinkommen bereits am 27 November 1963 von elf Staaten Belgien Danemark Bundesrepublik Deutschland Frankreich Irland Italien Luxemburg Niederlande Schweden Schweiz Vereinigtes Konigreich unterzeichnet werden konnte Die Zustimmung des deutschen Bundestags ist in Artikel I des Gesetzes uber internationale Patentubereinkommen IntPatUbkG vom 21 Juni 1976 BGBl II S 649 erfolgt Das Ubereinkommen ist mit Hinterlegung der achten Ratifikationsurkunde am 1 August 1980 in Kraft getreten Die Republik Osterreich ist nicht Vertragsstaat des Strassburger Patentubereinkommens Fur die Schweiz die das Ubereinkommen am 9 November 1977 ratifiziert hat 2 ist es am 1 August 1980 in Kraft getreten Das Ubereinkommen hat sowohl die nationalen Patentgesetzgebungen der meisten Staaten wie auch internationale Regelungen wie das Ubereinkommen uber die Erteilung europaischer Patente Europaisches Patentubereinkommen EPU massgeblich gepragt infolge seiner Umsetzung in den einzelnen Rechtsordnungen aber keine wesentliche eigenstandige Bedeutung mehr Mitgliedstaaten BearbeitenMitgliedstaaten des Ubereinkommens sind Stand 15 April 2015 Belgien nbsp Belgien Danemark nbsp Danemark Deutschland nbsp Deutschland Frankreich nbsp Frankreich Irland nbsp Irland Italien nbsp Italien Liechtenstein nbsp Liechtenstein Luxemburg nbsp Luxemburg Mazedonien 1995 nbsp Mazedonien Niederlande nbsp Niederlande Schweden nbsp Schweden Schweiz nbsp Schweiz Vereinigtes Konigreich nbsp Vereinigtes KonigreichLiteratur BearbeitenKurt Haertel Die Harmonisierung des nationalen Patentrechts durch das europaische Patentrecht GRUR Int 1983 200 Klaus Pfanner Vereinheitlichung des materiellen Patentrechts im Rahmen des Europarats GRUR Int 1962 545 und GRUR Int 1964 252 Eduard Reimer Europaisierung des Patentrechts 1955 Eugen Ulmer Europaisches Patentrecht im Werden GRUR Int 1962 537Einzelnachweise Bearbeiten Denkschrift zum Ubereinkommen Bundestagsdrucksache Nr 7 3712 vom 2 Juni 1966 377 ff auch in BlPMZ 1976 336 ff http conventions coe int Treaty Commun ChercheSig asp NT 047 amp CM 8 amp DF 7 31 2007 amp CL GERWeblinks BearbeitenSeite des Europarats zum Strassburger Patentubereinkommen Ubereinkommen zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente in Strassburg am 27 November 1963Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Strassburger Patentubereinkommen amp oldid 167274686