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Das Staurecht war ein vor den preussischen Reformen nur Adeligen und Klostern vorbehaltenes Recht fur das Stauen von Flussen und Bachen Steuern zu verlangen Es wurde durch die preussischen Reformen im 19 Jahrhundert beseitigt und durch die wasserwirtschaftlich motivierte staatliche Verleihung von Benutzungsrechten abgelost 1 Nach 8 und 9 des Wasserhaushaltsgesetzes WHG bedarf das Aufstauen von oberirdischen Gewassern in der Regel einer Erlaubnis oder Bewilligung gemass 10 WHG Einzelnachweise Bearbeiten Wasserrecht In Meyers Konversations Lexikon Verlag des Bibliographischen Instituts Leipzig und Wien 1888 S 16431 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staurecht amp oldid 228018961