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Dieser Artikel behandelt die Staatsservituten Bezuglich der Dienstbarkeiten Servitut siehe Dienstbarkeit Als Staatsservitut bezeichnet man eine zwischenstaatliche bzw volkerrechtliche Vereinbarung zweier oder mehrerer Staaten die zur Vermeidung von Konflikten der Gebietshoheit eines Staates mit der Personalhoheit eines anderen Staates geschlossen wird 1 Unter Servitut versteht man ein Nutzungsrecht an einer fremden Sache Aus der Personalhoheit ergibt sich die Herrschaftsmacht des Staates uber seine Staatsangehorigen unabhangig von deren Aufenthaltsort wahrend Gebietshoheit die rechtlich geordnete Herrschaft des Staates uber alle in seinem Staatsgebiet befindlichen Sachen und Personen bezeichnet Beide konnen in Konkurrenz zueinander stehen Dieses Spannungsverhaltnis zwischen Personal und Gebietshoheit wird durch Staatsservitute beseitigt Beispiel Ein Deutscher begeht in Frankreich einen Raububerfall Er unterliegt aufgrund der Personalhoheit der deutschen Strafgewalt Die Bundesrepublik Deutschland kann ihn jedoch nicht ohne die Hilfe Frankreichs nach Deutschland zuruckfuhren da sie die Gebietshoheit Frankreichs zu beachten hat Eine Ruckfuhrung ist nur mit Zustimmung Frankreichs moglich da Deutschland keine Hoheitsmacht auf dem franzosischen Staatsgebiet ausuben darf Zu unterscheiden ist zwischen positiven und negativen Staatsservituten Als positives Staatsservitut bezeichnet man die Verpflichtung eines Staats auf eigenem Territorium fremde Staatsgewalt zu dulden zum Beispiel Militarstutzpunkte auf fremdem Staatsgebiet Unter einem negativen Staatsservitut versteht man die Verpflichtung eines Staates auf eigenem Staatsgebiet in bestimmtem begrenztem Umfang auf die Ausubung seiner Staatsgewalt zu verzichten Hierunter fallt zum Beispiel ein Vertrag der eine Rustungsbeschrankung enthalt Auch die Exterritorialitat kann als eine Sonderform des positiven Staatsservituts verstanden werden Sie bezeichnet jedoch die Einschrankung der Hoheitsbefugnis ausschliesslich fur den diplomatischen Verkehr Als besondere Form des Staatsservituts werden weiterhin die Doppelbesteuerungsabkommen angesehen Einzelnachweise Bearbeiten Maier Staats und Verfassungsrecht S 27 Literatur BearbeitenWalter Maier Grune Reihe Staats und Verfassungsrecht Erich Fleischer Verlag Achim 2001 ISBN 3 8168 1014 4 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatsservitut amp oldid 233815928