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Der Preussische Staatskanzler war als Vorlaufer des Preussischen Ministerprasidenten von 1807 bis 1848 1850 der oberste Minister des Konigreichs Preussen Der Staatskanzler war primar untergeordnetes Exekutivorgan und Aufseher uber die Staatsverwaltung Er fuhrte meist auch den Vorsitz des Preussischen Staatsrats insbesondere wenn dies der Konig nicht selbst wahrnahm Sein Dienstsitz befand sich im Berliner Stadtschloss Die Einfuhrung des Amtes steht in Zusammenhang mit der Besetzung Preussens durch Napoleon als Machtbeschneidung des absolutistischen Throns Der Staatsreformer Karl August Furst von Hardenberg konnte in diesem Amt massgeblich auf die Preussischen Reformen einwirken Nach dem Tod Hardenbergs blieb das Amt des Staatskanzlers vakant Konig Friedrich Wilhelm III leitete seither das Preussische Staatsministerium selbst wobei der vortragende Kabinettsminister einen formellen Vorrang genoss Vortragender Kabinettsminister wurde 1822 Carl Friedrich Heinrich von Wylich und Lottum Seit 1822 besass der preussische Staatsrat anstelle des Kanzlers als Vorsitzenden einen eigenen Prasidenten Dieser konnte jedoch den Konig nur beraten und hatte keine unmittelbaren Exekutivbefugnisse da er Kraft Amtes nicht dem Staatsministerium angehorte Das Amt existierte offiziell bis 1850 als die neue preussische Verfassung das Amt eines preussischen Ministerprasidenten einfuhrte Faktisch war es aber schon im Marz 1848 bedeutungslos geworden Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatskanzler Preussen amp oldid 233450538