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Der Staatsgerichtshof fur das Land Wurttemberg Hohenzollern 1 war ein Gericht der Verfassungsgerichtsbarkeit mit Sitz in Tubingen das im Jahr 1949 errichtet wurde Nachdem im neu gegrundeten Land Baden Wurttemberg ein vorlaufiger Staatsgerichtshof eingerichtet worden war beschrankte sich seine Zustandigkeit auf die Entscheidung der schon anhangigen Verfahren und mit der Errichtung des Staatsgerichtshofs fur das Land Baden Wurttemberg durch Gesetz vom 13 Dezember 1954 wurde er aufgelost 2 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Richter 3 Literatur 4 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenSchon die ersten Entwurfe einer Verfassung fur das Land Wurttemberg Hohenzollern sahen die Einrichtung eines Staatsgerichtshofs vor In den Verhandlungen der Beratenden Landesversammlung des Landes Wurttemberg Hohenzollern uber eine Landesverfassung war der Staatsgerichtshof wenig umstritten und nahm daher kaum Raum ein In der ersten Lesung der Verfassung ausserte sich uberhaupt nur Carlo Schmid zum Thema und bezeichnete Organe wie ein en Verwaltungsgerichtshof oder Staatsgerichtshof die die Amtsfuhrung auch der Regierung auf die Konformitat mit dem Gesetz hin jederzeit auf Anruf eines einzelnen Betroffenen kontrollieren konnen als notwendig fur einen Rechtsstaat 3 Die ursprunglich vorgesehene Regelung nach der nur drei der nichtrichterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs vom Landtag gewahlt werden sollte scheiterte an der Ablehnung der franzosischen Militarregierung so dass schliesslich bestimmt wurde dass alle diese Mitglieder vom Landtag zu wahlen waren Ausserdem wurde ein Anderungsantrag Carlo Schmids angenommen wonach Mitglieder des Staatsgerichtshofs nicht zugleich dem Landtag angehoren durften Keine Mehrheit fand ein Antrag der KPD nur drei statt vier richterliche Mitglieder vorzusehen Die ubrigen Bestimmungen wurden schliesslich einstimmig von der Beratenden Landesversammlung angenommen 4 Das Gesetz uber den Staatsgerichtshof vom 11 Januar 1949 errichtete den Gerichtshof formlich Bei der Beratung dieses Gesetzes im Landtag war umstritten ob das Gericht befugt sein solle einen Minister aus dem Amt zu entlassen Die letztlich beschlossene Fassung sprach ihm diese Befugnis zu 5 Vor dem Erlass der Verfahrens und Geschaftsordnung des Staatsgerichtshofs sorgte die Frage fur Streit ob er stets in voller Besetzung entscheiden musse oder ob vorgesehen werden durfe und solle dass normalerweise nur ein Teil der Mitglieder einen Fall entscheide Schliesslich setzte sich die erste Position durch 1 der am 26 Juni 1950 durch den Landtag genehmigten Verfahrens und Geschaftsordnung Regierungsblatt fur das Land Wurttemberg Hohenzollern S 273 sah vor Der Staatsgerichtshof entscheidet in voller Besetzung Richter BearbeitenVorsitzender des Staatsgerichtshofs war nach Art 64 der Verfassung fur Wurttemberg Hohenzollern der jeweilige Prasident des Oberlandesgerichts Der erste Vorsitzende war demnach Emil Niethammer Nach seinem Ausscheiden zum 31 Mai 1950 fuhrte zunachst der Oberlandesgerichtsrat Karl Walter der von Juni bis Dezember 1950 kommissarischer Oberlandesgerichtsprasident war die Geschafte bis zum 1 Januar 1951 Oskar Schmid Oberlandesgerichtsprasident und damit auch Vorsitzender des Staatsgerichtshofs wurde Der Oberlandesgerichtsrat Walter gehorte dem Gerichtshof auch fur die restliche Zeit seines Bestehens als richterliches Mitglied an Karl Walter hatte ein sehr tragisches Familienschicksal seine Frau und funf seiner sechs Kinder kamen im Dezember 1944 bei einem Fliegerangriff auf Heilbronn ums Leben siehe Edith Raim Justiz zwischen Diktatur und Demokratie S 447 Weitere richterliche Mitglieder waren die Oberlandesgerichtsrate Dopfel bis Marz 1950 und Pfizer ab April 1950 und der Verwaltungsgerichtsrat Schariry 6 Am 8 Juli 1949 wahlte der Landtag funf nichtrichterliche Mitglieder des Gerichts darunter Kurt Georg Kiesinger Oskar Sailer und Walter Erbe 7 Literatur BearbeitenKlaus Schule Der Staatsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof von Wurttemberg Hohenzollern Reihe Rechtswissenschaft Bd 144 Pfaffenweiler 1993 S 25 75 Einzelnachweise Bearbeiten Amtliche Bezeichnung vgl 1 des Gesetzes uber den Staatsgerichtshof vom 11 Januar 1949 Regierungsblatt fur das Land Wurttemberg Hohenzollern S 85 Angaben zum Staatsgerichtshof Wurttemberg Hohenzollern in der Bestandeubersicht des Staatsarchivs Sigmaringen Schule S 25 26 Schule S 28 29 Schule S 29 31 Schule S 67 70 Schule S 70 Als weitere nichtrichterliche Mitglieder nennt Schule Prof Dr FABER Tubingen und Prof Dr MELCHERS Tubingen erwahnt aber nicht deren Vornamen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatsgerichtshof fur das Land Wurttemberg Hohenzollern amp oldid 234870250