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Unter Staatlichem Krisen und Katastrophenschutzmanagement SKKM versteht man in Osterreich im Wesentlichen die Koordination der Massnahmen von Behorden und Einsatzorganisationen bei der Bewaltigung von nicht alltaglichen Gefahren Schadensereignissen und Katastrophen im In und Ausland durch das Bundesministerium fur Inneres Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Grundbegriffe im Krisen und Katastrophenmanagement 3 Strukturen des SKKM 4 Kompetenzverteilung 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenIm Jahr 1986 zeigte die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl erstmals deutlich dass auch technische Gefahren massive grenzuberschreitende Auswirkungen haben konnen Am 3 November 1986 wurde daher aufgrund der Erfahrungen bei der Bewaltigung der Folgen von Tschernobyl durch die Bundesregierung die Einrichtung eines Staatlichen Krisenmanagements beim Bundeskanzleramt beschlossen Als Reaktion auf die Lawinenkatastrophe von Galtur das Grubenungluck von Lassing und den Tauerntunnelbrand wurde im Jahr 2000 im Bundesministerium fur Inneres die Zustandigkeit fur die Koordination des Staatlichen Katastrophenschutzmanagements begrundet Im Jahr 2003 wurden schliesslich diese beiden Zustandigkeiten im Bundesministerium fur Inneres fusioniert und die Strukturen als Staatliches Krisen und Katastrophenschutzmanagement SKKM vereinheitlicht Die Verwaltungsorganisation fur die Koordination des Staatlichen Krisen und Katastrophenschutzmanagements wurde mit Ministerratsbeschluss vom 20 Janner 2004 uber die Neuorganisation des Staatlichen Krisen und Katastrophenschutzmanagements und der internationalen Katastrophenhilfe SKKM festgelegt Den wichtigsten Teil dieses Beschlusses bildet die Einrichtung eines Koordinationsgremiums beim BM I unter dem Vorsitz des Generaldirektors fur die offentliche Sicherheit Vertreten sind darin alle Bundesministerien sowie die Bundeslander und Einsatzorganisationen Da zunachst im Jahr 1986 ein Staatliches Krisenmanagement eingerichtet wurde und erst im Jahr 2000 eine Koordinationszustandigkeit fur Katastrophenschutzmanagement auf Bundesebene begrundet wurde wird bis heute im Bundesministeriengesetz zwischen Krisen und Katastrophenschutzmanagement differenziert obwohl seit 2004 nur ein Koordinationsverfahren mehr hierfur besteht 1 Grundbegriffe im Krisen und Katastrophenmanagement BearbeitenDie in Rechtstexten verwendeten grundlegenden Begriffe im Krisen und Katastrophenschutzmanagement sind aufgrund der uberwiegenden Landeszustandigkeit nicht einheitlich Im Bundesrecht existiert uberhaupt kein genormter Krisen oder Katastrophenbegriff Folgende Grundbegriffe finden sich hingegen im Bundes und Landesrecht Katastrophenvorbeugung vorbeugender Katastrophenschutz synonym fur Katastrophenvorsorge Katastrophenhilfe Katastrophenabwehr Katastrophenbekampfung Katastrophenpolizei abwehrender Katastrophenschutz als Elemente der Katastrophenbewaltigung Katastrophenmanagement Katastrophenschutzmanagement Wortlaut gemass Bundesministeriengesetz Krisenmanagement Zur Vermeidung von potenziellen Problemen die aus einem uneinheitlichen Begriffsverstandnis resultierten konnten wurde auch durch das Osterreichische Normungsinstitut Normungskomitee 246 Integriertes Notfall und Katastrophenmanagement ein einheitliches osterreichisches Katastrophenmanagement Glossar erarbeitet und als ONORM S 2304 Integriertes Katastrophenmanagement Benennungen und Definitionen aufgelegt 2 Folgende Begriffe der ONORM S 2304 sind von zentraler Bedeutung fur das Katastrophenmanagement nbsp Elemente des KatastrophenmanagementsEine Katastrophe ist entsprechend den Legaldefinitionen in den osterreichischen Landesgesetzen bzw gemass ONORM S 2304 im Wesentlichen ein Ereignis bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen die Umwelt oder bedeutende Sachwerte in aussergewohnlichem Ausmass gefahrdet oder geschadigt werden und die Abwehr oder Bekampfung der Gefahr oder des Schadens einen durch eine Behorde koordinierten Einsatz der dafur notwendigen Krafte und Mittel erfordert Der Eintritt eines Ereignisses dass die Voraussetzungen einer Katastrophe erfullt ist durch die zustandige Katastrophenbehorde festzustellen An die Feststellung der Katastrophe knupfen Rechtsfolgen an vor allem die einheitliche Leitung durch eine Behorde die Moglichkeit besonderer Zwangsbefugnisse sowie eine Kostentragung fur Massnahmen der Katastrophenbewaltigung durch das Land Katastrophenmanagement umfasst die Gesamtheit aller aufeinander abgestimmten Massnahmen in den Bereichen Katastrophenvermeidung Katastrophenvorsorge Katastrophenbewaltigung und Wiederherstellung nach Katastrophen einschliesslich der laufenden Evaluierung der in diesen Bereichen getroffenen Massnahmen Unter das Katastrophenmanagement fallen somit alle Massnahmen des damit gleichzeitig definierten Katastrophenmanagementzyklus Katastrophenhilfe ist ein Teil des Katastrophenmanagements und besteht aus der Gesamtheit aller nach Eintritt einer Katastrophe getroffenen Massnahmen in den Bereichen Katastrophenbewaltigung und Wiederherstellung Katastrophenschutz ist die Gesamtheit aller vor Eintritt einer Katastrophe getroffenen Massnahmen in den Bereichen Katastrophenvermeidung und Katastrophenvorsorge Unter Katastrophenvermeidung bzw Katastrophenpravention versteht man die Gesamtheit aller vorbeugenden Massnahmen zur Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkungen einer Katastrophe Unter Vermeidung fallen alle Massnahmen die dazu fuhren dass keine oder nur abgemilderte Schadensereignisse eintreten wie aktive und passive Hochwasserschutzmassnahmen oder Bauverbote in gefahrdeten Gebieten Katastrophenvorsorge ist die Gesamtheit aller vorbereitenden Massnahmen zum Abwehren und Bekampfen der Gefahren und Schaden die von einer moglichen Katastrophe ausgehen konnen Unter Vorsorge fallen somit alle Massnahmen zur Vorbereitung auf die Bewaltigung einer Katastrophe Vorsorge setzt somit dort an wo die Vermeidung endet oder nicht moglich ist Vermeidung und Vorsorge sollten auf einer Risikoanalyse aufbauen Katastrophenbewaltigung ist die Gesamtheit aller Massnahmen der Behorden Einsatzorganisationen und berufenen Einrichtungen sowie Privater und Betroffener mit dem Ziel die von einer Katastrophe herbeigefuhrten Gefahren und Schaden abzuwehren und zu bekampfen um die Grundlagen des offentlichen Lebens insbesondere die Ordnung und Sicherheit sowie die lebensnotwendige Grundversorgung sicherzustellen und zur Wiederherstellung ubergehen zu konnen Unter die Bewaltigung fallen somit zeitlich limitierte Massnahmen unmittelbar nach einem Ereignis Katastropheneinsatz ist Teil der Bewaltigung Man versteht darunter ein durch eine Katastrophe ausgelostes gemass den gesetzlichen Bestimmungen organisiertes Vorgehen von Kraften der Behorden Einsatzorganisationen und berufenen Einrichtungen zum Zweck der Katastrophenbewaltigung Wiederherstellung ist schliesslich die langerfristige Herstellung des Zustandes vor der Katastrophe einschliesslich neuer Praventionsmassnahmen Umfassendes Katastrophenmanagement fuhrt somit zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Katastrophenpravention einer Minimierung des Katastrophenrisikos und einer Optimierung der Vorsorge Katastrophenmanagement ist somit ein permanenter Prozess der nicht auf die reine Bewaltigung von eingetretenen Katastrophen beschrankt ist Zivilschutz war ursprunglich der Schutz der Zivilbevolkerung in den militarischen Anlassfallen der Umfassenden Landesverteidigung dem Krisenfall Neutralitats und Verteidigungsfall einschliesslich der Folgen solcher Ereignisse rund um Osterreich durch die Neutralitat Osterreichs ging man neben Durchmarschtaktiken durch Osterreich vorrangig auch von Atomkriegsfolgen in den Nachbarlandern aus Im heutigen Sprachgebrauch ist insbesondere aufgrund des Wegfalls der direkten militarischen Bedrohung der Begriff des Zivilschutzes mit dem des Katastrophenschutzes weitgehend verschmolzen in der Praxis beinhaltet der Zivilschutz aber immer noch die Komponente des Schutzes der Zivilbevolkerung im militarischen Anlassfall dem 21 Jahrhundert angepasst auch vor paramilitarischer Bedrohung insbesondere Terrorismus Zivilschutz ist daher die Gesamtheit aller Massnahmen zum Schutz der Bevolkerung vor Gefahren die von Naturereignissen technischen und von menschlichen Gewalt Ereignissen ausgehen und ist im osterreichischen Sprachgebrauch der Oberbegriff zu Katastrophenschutz 3 Strukturen des SKKM BearbeitenDer Gesamtkomplex der Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Vermeidung und Bewaltigung von Katastrophen verteilt sich in Osterreich auf alle Gebietskorperschaften Die Bewaltigung von Katastrophen und deren Auswirkungen obliegt den Bundeslandern soweit ausnahmsweise keine besonderen Bundeszustandigkeiten bestehen siehe Abschnitt Kompetenzverteilung Die alltagliche Gefahrenabwehr obliegt den Gemeinden ortliche Gefahrenpolizei ortliches Rettungswesen bzw dem Burgermeister als Gemeindebehorde Die Leitung eines Katastropheneinsatzes erfolgt im Sinne des Subsidiaritatsprinzips aufsteigend durch den Burgermeister den Leiter der Bezirksverwaltungsbehorde oder die Landesregierung Im foderalen osterreichischen Verwaltungssystem ist aufgrund der Kompetenzverteilung daruber hinaus eine Katastrophen Einsatzleitung auf Bundesebene nicht moglich Nur in einzelnen Verwaltungsbereichen obliegt dem Bund auch die Bekampfung der Auswirkungen einer Katastrophe siehe Abschnitt Kompetenzverteilung Die Koordination bzw Kooperation der Bundeslander untereinander erfolgt bei grossen Katastrophen auf freiwilliger Basis im Wege der Landeswarnzentralen LWZ bzw der Landesverbande und Dachverbande der Einsatzorganisationen Auf Bundesebene legt das Bundesministeriengesetz fest dass das Bundesministerium fur Inneres fur die Koordination in Angelegenheiten des staatlichen Krisenmanagements und des staatlichen Katastrophenschutzmanagements sowie fur die internationale Katastrophenhilfe zustandig ist Die Koordinationszustandigkeit des BMI umfasst demnach den Aufgabenbereich des Bundes im Krisen und Katastrophenschutzmanagement nicht jedoch den Aufgabenbereich der Lander Daher ist hier die Bundeswarnzentrale BWZ als Koordinations und Ansprechstelle ansassig die primar alle beteiligten Akteure Behorden des Bundes die Bundesdienste wie Wetter Hochwasserdienst die Lander alle Einsatzkrafte und sonstige Organisationen einschliesslich auslandischen vernetzt Sie wird vom Generaldirektor fur die offentliche Sicherheit GDfoS geleitet Kompetenzverteilung BearbeitenDie Verteilung der Kompetenzen zur hoheitlichen Gesetzgebung und Vollziehung der Katastrophenvermeidung vorsorge und bewaltigung zwischen Bund und Landern ist in Osterreich komplex Die Bundesverfassung definiert keinen Krisen oder Katastrophenfall und weist diese Angelegenheit somit auch keiner Gebietskorperschaft zur abschliessenden Regelung zu sie verteilt die Regelungsaufgaben vielmehr zwischen Bund und Landern Das Fehlen eines eigenen Kompetenztatbestands Katastrophenbewaltigung oder Katastrophenhilfe zugunsten des Bundes fuhrt allerdings nicht dazu dass gemass der in der Bundesverfassung enthaltenen Generalklausel der grundsatzlichen Landeszustandigkeit die Gesetzgebungs und Vollzugskompetenz ausschliesslich den Landern verbleibt Vielmehr ist im Wege der Auslegung der Kompetenztatbestande des Bundes zu prufen ob der Gesichtspunkt der Katastrophenbewaltigung beim jeweiligen Kompetenztatbestand inkludiert ist Eine Bundeskompetenz zur Katastrophenbewaltigung lasst sich nach herrschender Lehre 4 beim Gesundheits und Veterinarwesen also vor allem bei der Bekampfung von Seuchen z T beim Verkehrswesen bei Flugzeugunglucksfallen und beim Forstwesen bejahen Daruber hinaus liegt auch der Schwerpunkt der Regelung der Katastrophenvermeidung beim Bundesgesetzgeber Hingegen gibt es in anderen Bereichen wie dem Anlagenrecht oder dem Wasserrecht insbesondere bei eingetretenem Hochwasser keine Zustandigkeit des Bundes zur Regelung der Katastrophenbewaltigung obgleich es sich um Bundeskompetenzen handelt Insofern liegt der Schwerpunkt der Katastrophenbewaltigung bei den Landern Daruber hinaus erklart Art 10 Abs 1 Z 12 B VG das Rettungswesen ausdrucklich zur Landeskompetenz woraus ebenfalls allgemein abgeleitet wird dass die Zustandigkeit zu Hilfs und Rettungsmassnahmen im Katastrophenfall mit den oben beschriebenen Einschrankungen bei den Landern liegt Diese haben durchwegs Katastrophenhilfegesetze erlassen die je nach Ausmass der Katastrophe Burgermeister Bezirksverwaltungsbehorde und Landesregierung als Katastrophenschutzbehorden vorsehen welche sich eines Katastrophenhilfsdienstes zu bedienen haben an dem auch Bundesorgane mitwirken konnen Literatur BearbeitenSiegfried Jachs Einfuhrung in das Katastrophenmanagement Tredion Hamburg 2011 ISBN 978 3 8424 0124 2 Helmut Hortenhuber Katastrophenschutz als Problem der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung In Zeitschrift fur Verwaltung 2007 S 154 162 Peter Bussjager Katastrophenpravention und Katastrophenbekampfung im Bundesstaat Schriftenreihe Institut fur Foderalismus Band 89 Braunmuller Wien 2003 Ferdinand Kerschner u a Handbuch Naturkatastrophenrecht Vorsorge Abwehr Haftung und Versicherung bei Naturkatastrophen Manz Wien 2008 Harald Festl Das Recht der Feuerwehr Wien 1995 Felix Andreaus Rechtliche Grundlagen des osterreichischen Rettungswesens Diss Univ Wien 2009 Weblinks BearbeitenStaatliches Krisen und Katastrophenschutzmanagement auf der Webseite des Bundesministeriums fur Inneres Leben mit Naturgefahren auf der Website des Lebensministeriums Strahlenschutz und nukleare Notfallplanung auf der Website des Bundesministeriums Natural Hazards Observer and Risk Assessment Austria auf der Website des LebensministeriumsEinzelnachweise Bearbeiten Vgl Bundesministerium fur Inneres Zivilschutz Katastrophen Pravention und Hilfe In Management Qualitat amp Risiko 2021 Auf Austrian Standards at abgerufen am 30 Januar 2021 Vgl Jachs 2011 S 78 ff In Deutschland verwendet man die Ausdrucke vice versa in der Schweiz ist Bevolkerungsschutz der Oberbegriff Vgl v a Bussjager Katastrophenpravention und Katastrophenbekampfung 2003 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatliches Krisen und Katastrophenschutzmanagement amp oldid 234943559