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Das Konzept der Staatengleichheit ist Teil des Volkerrechts Die Staatengleichheit besagt dass alle Staaten gleich welcher Grosse Bevolkerungszahl Wirtschaftskraft usw rechtlich gleich sind Ihren Niederschlag findet die Staatengleichheit in dem Grundsatz one state one vote in der UN Generalversammlung wonach jedem Staat eine Stimme zusteht Ferner fliesst aus dem Grundsatz der Staatengleichheit der Grundsatz par in parem non habet imperium Staatenimmunitat Folge der Staatengleichheit ist dass jedem Staat dieselben Grundrechte zustehen Das bedeutet insbesondere dass zugunsten jedes Staates das volkerrechtliche Gewaltverbot und das Interventionsverbot gelten Im diplomatischen Verkehr sind grundsatzlich alle Staaten gleich zu behandeln wobei die Staatengleichheit hier durch das Reziprozitatsprinzip durchbrochen wird Die Staatengleichheit als rechtliches Konzept darf nicht mit der faktischen wirtschaftlichen und militarischen Ungleichheit der Staaten verwechselt oder in Zusammenhang gebracht werden An diese faktischen Ungleichheiten schliessen sich vielmehr eigene volkerrechtliche Probleme an etwa die Frage nach dem Recht auf Entwicklung Einzelnachweise BearbeitenDetlef Liebs Hannes Lehmann Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichworter C H Beck 2007 ISBN 3406562949 S 168 eingeschrankte Online Version Google Books Georg Dahm Jost Delbruck Rudiger Wolfrum Volkerrecht Walter de Gruyter 1989 ISBN 9783110058093 S 452 71 eingeschrankte Online Version Google Books Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatengleichheit amp oldid 232901595