www.wikidata.de-de.nina.az
Die Richtlinie 2009 48 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 18 Juni 2009 uber die Sicherheit von Spielzeug ist eine europaische Richtlinie die Sicherheitsanforderungen fur Spielzeug festlegt das in der Europaischen Union EU bereitgestellt wird Durch diese Anforderungen soll ein hohes Mass an Gesundheit und Sicherheit gewahrleistet die Offentlichkeit geschutzt und der freie Warenverkehr von Spielzeug in der EU ermoglicht werden Durch die Richtlinie werden die besonderen Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure in der Lieferkette vom Hersteller bis zum Einfuhrer Einzelhandler Handler festgelegt 2 Sie ersetzt die zuvor in der Europaischen Union gultigeRichtlinie 88 378 EWG des Rates vom 3 Mai 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Sicherheit von Spielzeug Richtlinie 2009 48 EGTitel Richtlinie 2009 48 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 18 Juni 2009 uber die Sicherheit von SpielzeugBezeichnung nicht amtlich SpielzeugrichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie Verbraucherschutz GesundheitsschutzGrundlage EWG Vertrag 1 insbesondere Art 95Datum des Rechtsakts 18 Juni 2009Veroffentlichungsdatum 30 Juni 2009Inkrafttreten 20 Juli 2009Ersetzt Richtlinie 88 378 EWGLetzte Anderung durch Richtlinie EU 2021 903Inkrafttreten derletzten Anderung 24 Juni 2021Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Umsetzung in nationales Recht 3 Anpassungen 4 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenAls Spielzeug gelten im Sinne dieser Verordnung Produkte die ausschliesslich oder teilweise dazu bestimmt oder gestaltet sind von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden Hersteller die innerhalb der EU produzieren sowie Importeure von Spielzeug ausserhalb der EU haben die Pflicht sicherzustellen dass diese mit den festgelegten Sicherheitsanforderungen ubereinstimmen Handler haben die geltenden Sicherheitsanforderungen mit einer gebuhrenden Sorgfaltspflicht zu berucksichtigen Damit ein Spielzeug in der EU verkauft werden darf muss es ein CE Zeichen tragen und es muss eine entsprechende EU Konformitatserklarung beigelegt werden Fur die Uberwachung des Marktes sind die nationalen Behorden verantwortlich Diese Richtlinie gilt u a nicht fur Spielplatzgerate oder Spielautomaten zur offentlichen Nutzung Spielzeugfahrzeuge mit Verbrennungsmotor Spielzeugdampfmaschinen oder Schleudern und Steinschleudern 2 Umsetzung in nationales Recht BearbeitenAls Europaische Richtlinie ist diese Richtlinie im Bereich der EWG gultig muss aber in nationales Recht ubertragen werden In Deutschland wurde dies durch die Verordnung uber die Sicherheit von Spielzeug 2 GPSGV 3 und die Erste Verordnung zur Anderung der Verordnung uber die Sicherheit von Spielzeug umgesetzt 4 In Osterreich erfolgte die Umsetzung durch die Spielzeugverordnung 2011 5 sowie die Verordnung des Bundesministers fur Wirtschaft Familie und Jugend mit der die Spielzeugkennzeichnungsverordnung geandert wird 6 Die schweizerische Verordnung des EDI uber die Sicherheit von Spielzeug bezieht sich auf die Richtlinie 2009 48 EG 7 Anpassungen BearbeitenDie Richtlinie wurde mehrfach aktualisiert um sichere Grenzwerte fur in Spielzeug verwendete Chemikalien festzulegen Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Kinder unter drei Jahren und fur Spielzeug das dazu bestimmt ist in den Mund genommen zu werden Anderungen betrafen die Beschrankung der Verwendung von weiteren Stoffen wie Aluminium 8 Anilin 9 Barium 10 Bisphenol A 11 12 Blei 13 Cadmium 14 Chrom VI 15 allergenen Duftstoffe 16 17 Formaldehyd 18 Formamid 19 Isothiazolinone Benzisothiazolinon 20 Chlormethylisothiazolinon 20 Methylisothiazolinon 21 Phenol 22 TCEP 11 23 TCPP 11 23 und TDCP 11 23 Einzelnachweise Bearbeiten Vertrag zur Grundung des Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft abgerufen am 23 Januar 2022 In EUR Lex 25 Marz 1957 a b Richtlinie 2009 48 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 18 Juni 2009 uber die Sicherheit von Spielzeug abgerufen am 11 Dezember 2022 BGBl 2011 I S 1350 BGBl 2015 I S 1786 BGBl II Nr 203 2011 BGBl II Nr 139 2012 817 023 11 Richtlinie EU 2019 1922 Richtlinie EU 2021 903 Richtlinie 2013 681 EU a b c d Richtlinie 2014 79 EU Richtlinie EU 2017 898 Richtlinie EU 2017 738 Richtlinie 2012 7 EU Richtlinie EU 2018 725 Richtlinie EU 2020 2088 Richtlinie EU 2020 2089 Richtlinie EU 2019 1929 Richtlinie EU 2015 2115 a b Richtlinie EU 2015 2116 Richtlinie EU 2015 2117 Richtlinie EU 2017 774 a b c Richtlinie 2014 81 EU Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2009 48 EG amp oldid 238815798