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Als Sperrfrist oder Schutzfrist bezeichnet man im Archivwesen die Frist innerhalb der Unterlagen nicht von Benutzern eingesehen werden konnen Dadurch wird das Benutzungsrecht am Archivgut also die Informationsfreiheit in zeitlicher Hinsicht beschrankt Inhaltsverzeichnis 1 Offentliche Archive 2 Archive anderer Trager 3 Literatur 4 Siehe auch 5 WeblinksOffentliche Archive BearbeitenDie Sperrfristen fur offentliche Archive sind in den jeweiligen Archivgesetzen und satzungen der des Bundes und der Lander Korperschaften etc festgelegt Fur Archivgut des Bundes zum Beispiel werden die Schutzfristen in 11 des Bundesarchivgesetzes geregelt Archivische Sperrfristen konnen etwa fur wissenschaftliche Zwecke in der Regel auf Antrag verkurzt werden Es gibt drei Arten von Sperrfristen allgemeine Sperrfrist Sperrfrist fur personenbezogene Unterlagen Sperrfrist nach GeheimhaltungsvorschriftenDie allgemeine Schutzfrist beginnt mit dem Abschluss der Unterlagen und betragt in der Regel 30 Jahre Die Sperrfrist fur personenbezogene Unterlagen wie Personalakten knupft in der Regel an das Todesdatum des Betroffenen an Falls das Todesdatum nicht zu ermitteln ist kann in der Regel das Geburtsdatum bzw der Abschluss der Unterlagen als Beginn der Sperrfrist herangezogen werden Die allgemeine Schutzfrist 30 Jahre kann jedoch nicht durch eine bisweilen kurzere Schutzfrist 10 Jahre aufgehoben werden Daruber hinaus kann es zusatzliche Regelungen geben etwa eine Moglichkeit der fruheren Einsichtnahme fur wissenschaftliche Zwecke mit der Verpflichtung zur Verschwiegenheit und zur Anonymisierung von Namen in Veroffentlichungen Die Sperrfrist nach Geheimhaltungsvorschriften schutzt Unterlagen die als Registraturgut einer Rechtsvorschrift uber Geheimhaltung z B dem Steuergeheimnis unterlegen haben Archive anderer Trager BearbeitenDie Benutzung von Archiven anderer Trager richtet sich nach den fur sie geltenden Rechtsvorschriften Die Archivgesetze entfalten auf sie keine Wirkung Bei kirchlichen Archiven etwa ist innerkirchliches Recht massgeblich Bei Privatarchiven kann der Eigentumer des Archivguts im Rahmen seines Eigentumsrechts den Zugang regeln Literatur BearbeitenAndrea Korte Boge Archivrecht In Evelyn Kroker Renate Kohne Lindenlaub Wilfried Reininghaus und Ulrich S Soenius Hrsg Handbuch fur Wirtschaftsarchive Theorie und Praxis 2 Auflage Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2005 ISBN 978 3 486 83406 2 S 217 ff 219 f doi 10 1524 9783486834062 degruyter com abgerufen am 9 August 2022 Siehe auch BearbeitenAkteneinsicht Deutschland Akteneinsicht Schweiz Archivrecht Schweiz Weblinks BearbeitenVera Gaserow Innenministerium kippt Novelle zur Freigabe geheimer Akten Frankfurter Rundschau 26 Februar 2009 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sperrfrist Archivwesen amp oldid 225194780