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Die schwedische Thronfolge regelt wer Konig oder Konigin von Schweden werden kann und ist im schwedischen Thronfolgegesetz schwedisch Successionsordningen SO von 1810 festgelegt Dieses Gesetz ist der alteste Teil der vierteiligen schwedischen Verfassung Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Thronfolgeregelung 3 Thronfolgerliste 4 Austritt aus dem schwedischen Konigshaus 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDas Thronfolgegesetz wurde 1810 vom Standereichstag angenommen und am 26 September des gleichen Jahres in Kraft gesetzt Es ersetzte die vorhergehende Regelung und war notwendig geworden um die Thronfolge nach der Wahl Jean Baptiste Bernadottes zum schwedischen Kronprinzen des spateren Konigs Karl XIV Johann zu regeln Thronfolgeberechtigt waren nur dessen mannliche Nachfahren Der Reichstag anderte das Thronfolgegesetz 1980 und erweiterte die Erbfolge auf weibliche Nachkommen Ausserdem wurde die Thronfolge des Geschlechts Bernadotte auf die Nachfahren des derzeitigen Konigs Carl XVI Gustaf beschrankt Nachfahren Karl XIV Johanns anderer Linien wurde das Thronfolgerecht genommen wobei die meisten anderen Prinzen wegen nicht ebenburtiger Ehen nach alterer Regelung ohnehin nicht mehr thronfolgeberechtigt waren Im Sinne einer Ubergangsregel behielt Carl XVI Gustafs Onkel Prinz Bertil das Thronfolgerecht nachrangig nach Carl XVI Gustafs Nachkommen Diese Ubergangsregel wurde nach dem Tod des kinderlosen Prinz Bertil 1997 obsolet Thronfolgeregelung BearbeitenDas Thronfolgegesetz bestimmt dass die schwedische Konigswurde an Nachfahren von Carl XVI Gustaf nach dem Erstgeburtsrecht weitervererbt wird Ursprunglich waren nur mannliche Nachkommen nachfolgeberechtigt seit 1980 sind es auch weibliche Nachkommen Das Thronfolgegesetz enthalt des Weiteren Regelungen zum Glauben und zur Eheschliessung der Mitglieder des schwedischen Konigshauses Ein Mitglied des Konigshauses muss sich zum evangelisch lutherischen Glauben nach dem Augsburger Bekenntnis bekennen Es muss in dieser Lehre erzogen werden und innerhalb des Reiches aufwachsen Eine Eheschliessung muss sowohl vom Konig als auch von der schwedischen Regierung genehmigt werden Dabei ermoglicht das Thronfolgegesetz eine gleichgeschlechtliche ebenso wie eine verschiedengeschlechtliche Eheschliessung 1 Verstosst ein Mitglied des Konigshauses gegen eine der Regelungen verliert es sein Thronfolgerecht Der Konig selbst ist nicht an die Bedingung zur Eheschliessung gebunden kann also ohne Genehmigung der Regierung eine Ehe eingehen Sollte kein Thronfolger zur Verfugung stehen ernennt der Reichstag einen Reichsverweser schwedisch Riksforestandare der die Amtsgeschafte bis auf weiteres wahrnimmt Bis 1974 war die Ernennung eines neuen Konigshauses in diesem Fall vorgesehen Seither werden keine Vorgaben mehr gemacht Thronfolgerliste BearbeitenDamit ergibt sich diese Thronfolgerliste Kronprinzessin Victoria 14 Juli 1977 altestes Kind von Konig Carl XVI Gustaf 00 Prinzessin Estelle 23 Februar 2012 altestes Kind von Prinzessin Victoria 00 Prinz Oscar 2 Marz 2016 zweites Kind von Prinzessin Victoria Prinz Carl Philip 13 Mai 1979 zweites Kind von Konig Carl XVI Gustaf 00 Prinz Alexander 19 April 2016 altestes Kind von Prinz Carl Philip 00 Prinz Gabriel 31 August 2017 zweites Kind von Prinz Carl Philip 00 Prinz Julian 26 Marz 2021 drittes Kind von Prinz Carl Philip Prinzessin Madeleine 10 Juni 1982 jungstes Kind von Konig Carl XVI Gustaf 00 Prinzessin Leonore 20 Februar 2014 altestes Kind von Prinzessin Madeleine 00 Prinz Nicolas 15 Juni 2015 zweites Kind von Prinzessin Madeleine 00 Prinzessin Adrienne 9 Marz 2018 drittes Kind von Prinzessin MadeleineAustritt aus dem schwedischen Konigshaus BearbeitenDer formelle Austritt aus dem schwedischen Konigshaus wurde bis 1973 von denjenigen thronfolgeberechtigten Prinzen verlangt deren Ehe dem Gesetz der Ebenburtigkeit widersprach Prinzessinnen waren bis 1979 nicht thronfolgeberechtigt Regierende Konige waren in ihrer Wahl freier weil sie Familienoberhaupt sind so konnte Konig Carl XVI Gustaf die Burgerliche Silvia Sommerlath ehelichen Um eine Ehe einzugehen muss die Genehmigung des Familienoberhauptes also des regierenden Konigs eingeholt werden War der Ehepartner nicht ebenburtig wurde diese gewohnlich verweigert Der Betroffene verlor seine Befahigung als Thronerbe und seinen Herzogstitel zudem verlor er seine Stellung als Ritter und Komtur der Orden Seiner Koniglichen Majestat das heisst Ritter des Seraphinenordens der ihm durch Geburt zustand In der Regel durfte er nur das Grosskreuz des zweithochsten Ordens des Ordens vom Nordstern behalten Der neue Name wurde ihm in einer besonderen Sitzung der Regierung in Anwesenheit des Konigs sog Conseil heute Konselj geschrieben zugeteilt und lautete wie der Name des regierenden Geschlechts also Bernadotte In einem einzigen Fall siehe unten Prinz Oscar erhielt einer der Betroffenen einen schwedischen Adelstitel alle anderen waren anfanglich einfache Herren Bernadotte bekamen dann aber den Grafentitel af Wisborg Eine Ausnahme von der Regel der Ebenburtigkeit war die zweite Heirat des verwitweten Kronprinzen und spateren Konigs Gustav VI Adolf mit der streng genommen nicht ebenburtigen Lady Louise Mountbatten im Jahre 1923 die von seinem Vater Gustav V genehmigt wurde Zwischen 1888 und 1946 mussten funf Prinzen aus dem Konigshaus von Schweden austreten 1888 Oscar Carl August 1859 1953 Sohn des Konigs Oskar II erhielt 1888 von der schwedischen und norwegischen Regierung den lebenslangen Titel Prinz Bernadotte und 1892 von seinem Onkel Adolph Grossherzog von Luxemburg den luxemburgischen Titel Comte de Wisborg Graf von Wisborg fur sich und seine Nachkommen Diese Linie existiert bis heute 1932 Gustaf Lennart Nicolaus Paul 1909 2004 Enkel des Konigs Gustav V erhielt 1951 den luxemburgischen Grafentitel von Wisborg Diese Linie existiert bis heute 1934 Sigvard Oscar Fredrik 1907 2002 Sohn des Kronprinzen spateren Konigs Gustav VI Adolf erhielt 1951 den luxemburgischen Grafentitel von Wisborg Diese Linie existiert bis heute 1937 Carl Gustaf Oscar Fredrik Christian 1911 2003 Neffe des Konigs Gustav V Schwager des Konigs von Belgien Leopold III erhielt 1938 den lebenslangen belgischen Titel Prinz Bernadotte und einen belgischen Grafentitel fur seine Nachkommen Die Linie ist erloschen 1946 Carl Johan Arthur 1916 2012 Sohn des Kronprinzen spateren Konigs Gustav VI Adolf erhielt 1951 den luxemburgischen Grafentitel von Wisborg Er adoptierte zwei Kinder Monica Bonde 1948 und Christian Bernadotte 1949 Samtliche Bernadottes mit luxemburgischer Grafenwurde erhielten das 1892 dem Prinzen Oscar verliehene Wappen jedoch ohne das Pradikat von Wisborg Mehrere der Grafen und Grafinnen von Wisborg benennen sich Bernadotte af Wisborg und verdeutlichen so die Verbindung mit Schweden Durch diese Austritte war beim Tode Konig Gustav VI Adolfs im Jahre 1973 die Schar der thronfolgeberechtigten Prinzen derart reduziert dass nur zwei von insgesamt etwa 17 lebenden mannlichen Bernadottes thronfahig geblieben waren der heutige Konig Carl XVI Gustaf und sein damals 61 jahriger Onkel Prinz Bertil Im Jahr 1976 genehmigte Konig Carl XVI Gustav die Ehe seines Onkels Prinz Bertil Herzog von Halland 1912 1997 mit dessen langjahriger Lebensgefahrtin Mrs Lilian Craig geb Davies ohne Verlust der Prinzenwurde Siehe auch BearbeitenListe der Konige von Schweden Thronfolge BernadotteWeblinks BearbeitenSuccessionsordning aktueller Text des Thronfolgegesetzes schwedisch Thronfolgeordnung historische und aktuelle Version schwedischer Text mit deutscher Ubersetzung Einzelnachweise Bearbeiten Fritt fram for kungliga samkonade aktenskap Abgerufen am 6 Februar 2022 schwedisch Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Thronfolge Schweden amp oldid 238413095