www.wikidata.de-de.nina.az
Von schlichter Hoheitsverwaltung oder schlicht hoheitlichem Handeln der Verwaltung oder auch von Tathandlungen tatsachlichem faktischem bzw schlichtem Verwaltungshandeln spricht man wenn die Behorde auf hoheitlichem Gebiet durch einen Realakt tatig wird Darunter versteht man diejenigen Handlungen von Hoheitstragern die nicht auf einen Rechtserfolg sondern auf einen tatsachlichen Erfolg gerichtet sind Eine solche Handlung hat z B dann offentlich rechtlichen Charakter wenn die Behorde einen Realakt vornimmt der in Ausubung der offentlichen Aufgaben und Befugnisse geschieht Beispiele hierfur sind behordliche Auskunfte und Warnungen die keinen Regelungscharakter haben das Aufstellen und Betreiben der kommunalen Beleuchtungseinrichtungen also z B der Strassenlaternen unmittelbares Polizeihandeln umstritten aber auch schlichtere Realakte wie z B die Dienstfahrt eines Beamten zu einem Ortstermin umstritten Die Abgrenzung zum Verwaltungsakt einerseits erfolgt uber das Merkmal des Regelungsgehaltes einer Massnahme welcher bei Annahme eines Realaktes gerade nicht gegeben sein darf die Abgrenzung zu einem privatrechtlichen Realakt der Behorde andererseits dadurch dass die Behorde hoheitlich tatig wird Auch schlicht hoheitliches Verwaltungshandeln unterliegt im Falle eines Eingriffs in die Rechte Dritter dem Vorbehalt des Gesetzes nach Art 20 Abs 3 Grundgesetz Daher muss die staatliche Exekutive Gewalt auch bei einem Tatigwerden per Realakt das in die Rechte Dritter eingreift hierzu per Gesetz ermachtigt sein Rechtsgrundlage des Tatigwerdens kann auch ein bestandskraftiger Verwaltungsakt sein der dann jedoch seinerseits wiederum einer gesetzlichen Ermachtigung bedarf Von Relevanz ist daher zumindest falls ein Realakt mit Eingriffscharakter vorliegt auch der Grundsatz der Verhaltnismassigkeit Moglichkeiten des Rechtsschutzes in Bezug auf schlichtes hoheitliches Handeln sind die allgemeine Leistungsklage bzw Unterlassungsklage sowie die Feststellungsklage Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schlichte Hoheitsverwaltung amp oldid 231822790