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Mit einem Schienenpersonenfernverkehrsgesetz SPFVG soll in Deutschland der Gewahrleistungsauftrag des Bundes fur den Schienenpersonenfernverkehr SPFV gemass Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes ausgefullt werden indem in Analogie zur Sicherstellung des Schienenpersonennahverkehrs durch die Lander durch den Bund ein Grundangebot fur den SPFV sichergestellt wird Der Rahmen des nationalen Mindestangebots im Schienenpersonenfernverkehr soll dabei in einem regelmassig fortzuschreibenden Schienenpersonenfernverkehrsplan verankert werden Fruhere Gesetzentwurfe mit selber Zielrichtung trugen zum Teil den Arbeitstitel Bundesschienenpersonenfernverkehrsgesetz BSPFVG BasisdatenTitel Gesetz zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs Entwurfe 2017 und 2018 Kurztitel SchienenpersonenfernverkehrsgesetzFruherer Titel Gesetz zur Gewahrleistung des Schienenpersonenfernverkehrs Entwurf 2001 Gesetz zur Sicherstellung des Schienenpersonenfernverkehrs Entwurf 2008 Abkurzung SPFVGArt Bundesgesetz Entwurf Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland geplant Rechtsmaterie Verwaltungsrecht EisenbahnrechtErlassen am Inkrafttreten am Weblink Text des SPFVGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Gegenwartig befindet sich ein vom Bundesrat bereits beschlossener Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren des Deutschen Bundestags In der Gesetzesbegrundung fuhrt der Bundesrat unter anderem aus dass er die oft vorgetragene Auffassung dass der Bund seiner grundgesetzlichen Verantwortung zur Sicherung von Fernverkehrsangeboten allein uber die Bereitstellung von Haushaltsmitteln fur Investitionen in bundeseigenen Schienenwege bereits hinreichend nachkomme nicht teilt Nach Auffassung des Bundesrates wurden derartige Investitionen eben nicht sicherstellen dass es entsprechende Verkehrsangebote auch tatsachlich gibt 1 Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Zielstellung 3 Gesetzgebungsverfahren 3 1 Bundesrat 3 2 Bundestag 4 Vergleichbare Initiativen aus der Vergangenheit 4 1 2001 4 2 2008 4 3 2015 5 2017 2018 6 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenAngesichts der bereits bestehenden Aufgabentragerschaft der Bundeslander fur den Schienenpersonennahverkehr SPNV und der seit 1996 durch die eigenwirtschaftliche Ausrichtung der Deutschen Bahn feststellbaren Reduzierung des SPFV Angebotes sowie der angebundenen Stadte und unter Berucksichtigung des im Grundgesetz verankerten Gewahrleistungsauftrages hat das Land Rheinland Pfalz im Jahr 2015 die Initiative zu einem erneuten Gesetzentwurf ergriffen Dieser knupft an fruhere Entwurfe aus den Jahren 2001 und 2008 2 an und wurde in Zusammenarbeit mit Fahrgastverbanden vor allem Deutscher Bahnkunden Verband Interessengemeinschaft Eisenbahn 3 konkretisiert Zielstellung BearbeitenMassgeblicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist die Idee eines Schienenpersonenfernverkehrsplans SPFV Plan Das Grundangebot im Schienenpersonenfernverkehr soll gemass dem gegenwartigen Gesetzentwurf in einem alle drei Jahre fortzuschreibenden SPFV Plan festgeschrieben werden Hierin sollen mindestens die anzubindenden Orte die Verknupfungspunkte die zu befahrenden Linien die Taktfolge und die tagliche Bedienungszeit auf den einzelnen Linien dargestellt werden vgl 2 Dem Gesetzentwurf zufolge soll der SPFV Plan der Zustimmung durch den Bundesrat bedurfen 4 Gesetzgebungsverfahren BearbeitenAufgrund der Regelungen im Grundgesetz Artikel 87e Absatz 5 bedarf ein Gesetz hinsichtlich des Schienenpersonenfernverkehrs nicht nur der Zustimmung des Deutschen Bundestags sondern auch des Bundesrates Der Bundesrat kann seinerseits auf Grundlage des Artikels 76 im Grundgesetz Gesetzesvorlagen im Deutschen Bundestag einbringen Bundesrat Bearbeiten Zur Umsetzung des Initiativrechts des Bundesrats zur Einbringung von Gesetzentwurfen in den Bundestag wurde der erarbeitete Gesetzentwurf im Dezember 2016 von Rheinland Pfalz zusammen mit den Landern Brandenburg Bremen Saarland und Thuringen zunachst in den Bundesrat eingebracht und dort fortan als Bundesratsdrucksache BR Drs 745 16 behandelt 2 Nach entsprechender Befassung in den Ausschussen des Bundesrats wurde der Gesetzentwurf vom Plenum des Bundesrats in dessen Sitzung am 10 Februar 2017 mehrheitlich beschlossen 5 Da der Gesetzentwurf trotz rechtzeitiger Einbringung vom Deutschen Bundestag in seiner damaligen Legislaturperiode nicht mehr behandelt wurde beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23 Marz 2018 mit Drucksache 81 18 den Gesetzesentwurf erneut einzubringen 6 7 8 Bundestag Bearbeiten Mit Schreiben der Bundeskanzlerin vom 29 Marz 2017 wurde die beschlossene BR Drs 745 16 dem Deutschen Bundestag zugeleitet und als Bundestagsdrucksache BT Drs 18 11747 an dessen Mitglieder verteilt darin enthalten ist auch eine ablehnende Stellungnahme der Bundesregierung 1 Da er bis zum Ende der damaligen Legislaturperiode nicht verabschiedet wurde fiel das Vorhaben der parlamentarischen Diskontinuitat anheim 9 Infolge eines neuerlichen Bundesratsbeschlusses am 23 Marz 2018 steht eine weitere Befassung im Deutschen Bundestag bevor Vergleichbare Initiativen aus der Vergangenheit BearbeitenDer gegenwartig noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Vorstoss des Landes Rheinland Pfalz aus dem Jahr 2015 knupft an zahlreiche vorherige Initiativen an von denen jedoch keine in einem beschlossenen und in Kraft getretenen Gesetz endete Die Hauptzielrichtung Organisation Bestellung und Finanzierung eines Grundangebots im Schienenpersonenfernverkehr durch den Bund Festsetzung von Details in einem regelmassig fortzuschreibenden Schienenpersonenfernverkehrsplan war dabei stets gleich Unterschiede wiesen die fruheren Initiativen hinsichtlich der jeweiligen politischen Umstande sowie der konkret angeregten Massnahmen auf 2001 Bearbeiten Im zeitlichen Umfeld einer weitreichenden Ausdunnung des Fernverkehrsangebots durch die DB Fernverkehr um 2000 2001 wurden sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag erste Initiativen zur gesetzlichen Festschreibung eines Mindesangebots im Schienenpersonenfernverkehr gestartet Dazu gehort der gemeinsame Gesetzesantrag der Lander Baden Wurttemberg und Bayern mit dem diese am 1 Februar 2001 den Entwurf eines Gesetzes zur Gewahrleistung des Schienenpersonenfernverkehrs Bundesschienenpersonenfernverkehrsgesetz BSPFVG als BR Drs 82 01 in den Bundesrat einbrachten 10 Gegenstand des Gesetzes sollten unter anderem die Festschreibung eines Mindestangebots in Hohe des DB Angebots vor der beabsichtigten Einstellung vieler Linien sowie die Aufstellung eines zweijahrlich fortzuschreibenden Schienenpersonenfernverkehrsplans sein In seiner Sitzung vom 16 Februar 2001 verwies der Bundesrat den Gesetzesantrag in seine Ausschusse 11 Weitere Beschlusse zu dieser Drucksache sind nicht bekannt 12 Nahezu zeitgleich am 27 Marz 2001 brachte die PDS Fraktion mit Bundestagsdrucksache Drs 14 5662 einen gleichlautenden Gesetzantrag im Deutschen Bundestag ein Dieser wurde nach zweimaliger Behandlung im Plenum und nach Befassung der Ausschusse vom Deutschen Bundestag in seiner Sitzung vom 18 Oktober 2001 abgelehnt 13 Bereits am 6 Marz 2001 hatte CDU CSU Bundestagsfraktion mit BT Drs 14 5451 einen Antrag ins parlamentarische Verfahren eingebracht mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte ihrerseits den Entwurf eines Gesetzes zur Gewahrleistung des Schienenpersonenfernverkehrs mit im Antrag naher bestimmten Kernpunkten vorzulegen Zu den genannten Kernpunkten sollte unter anderem ein bestimmter Mindestumfang fur den Gewahrleistungsauftrag in Zugkilometern pro Kalenderjahr und ein zweijahrlich fortzuschreibender Schienenpersonenfernverkehrsplan gehoren 14 Der Antrag war am 29 Marz 2001 im Plenum des Bundestages behandelt worden nachfolgend im zustandigen Ausschuss Im Plenum des deutschen Bundestags am 18 Oktober 2001 war der Antrag zwar von der PDS Fraktion unterstutzt 15 aber dennoch mehrheitlich abgelehnt worden 14 2008 Bearbeiten Im zeitlichen Zusammenhang mit der 2007 2008 vorgesehenen Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG und unter dem Eindruck zahlreicher damit zusammenhangender Gesetzentwurfe der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags beschloss der Bundesrat am 23 Mai 2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualitat und Fernverkehrsangebot BR Drs 315 08 16 Artikel 2 dieses Artikelgesetzes enthielt den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Schienenpersonenfernverkehrs dessen Gegenstand unter anderem ein Schienenpersonenfernverkehrsplan und ein bericht die alle zwei Jahre fortzuschreiben gewesen waren waren 17 Die Gesetzesinitiative ging zunachst vom Land Sachsen Anhalt 18 aus wurde aber letztlich gemeinsam mit Bayern Hessen und dem Saarland in den Bundesrat eingebracht 16 Mit Schreiben der Bundeskanzlerin vom 2 Juli 2008 wurde die beschlossene BR Drs 315 08 dem Deutschen Bundestag zugeleitet und als Bundestagsdrucksache BT Drs 16 9903 an dessen Mitglieder verteilt darin enthalten ist auch eine ablehnende Stellungnahme der Bundesregierung 17 Der Gesetzentwurf wurde erstmals am 16 Oktober 2008 im Deutschen Bundestag behandelt und in die Ausschusse verwiesen Mangels weiterer bzw abschliessender Befassung hatte sich der Gesetzentwurf durch Ablauf der Wahlperiode mit der Bundestagswahl im September 2009 erledigt 16 2015 Bearbeiten Am 3 Marz 2015 brachte die Fraktion DIE LINKE mit BT Drs 18 4186 einen Antrag zum Thema Gewahrleistung des Schienenpersonenfernverkehrs in den Deutschen Bundestag ein mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte den Entwurf eines Gesetzes zur Gewahrleistung des Schienenpersonenfernverkehrs mit im Antrag naher bestimmten Kernpunkten vorzulegen Zu den genannten Kernpunkten sollte unter anderem ein bestimmter Mindestumfang fur den Gewahrleistungsauftrag in Zugkilometern pro Kalenderjahr und ein zweijahrlich fortzuschreibender Schienenpersonenfernverkehrsplan gehoren Die Antragsteller griffen dabei den gleichlautenden Antrag der CDU CSU Fraktion vom 6 Marz 2001 in BT Drs 14 5451 auf 15 Der Antrag wurde 2015 im Parlament und den fachlich zustandigen Ausschussen beraten und schliesslich am 16 Dezember 2016 mehrheitlich abgelehnt 19 2017 2018 BearbeitenDer Bundesrat beschloss am 10 Februar 2017 sowie nochmals am 27 April 2018 20 den Entwurf eines SPFVG die Bundesregierung lehnte diesen jeweils ab Eine Befassung im Deutschen Bundestag steht noch aus Stand Dezember 2018 21 Einzelnachweise Bearbeiten a b Gesetzentwurf des Bundesrates PDF 252 kB Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs Schienenpersonenfernverkehrsgesetz SPFVG In Drucksache 18 11747 Deutscher Bundestag 18 Wahlperiode 29 Marz 2017 S 3 11 abgerufen am 19 Mai 2017 a b Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs Schienenpersonenfernverkehrsgesetz SPFVG Antrag der Lander Rheinland Pfalz Brandenburg Bremen Saarland Thuringen Bundesratsdrucksache 745 16 PDF Deutscher Bundesrat 10 Februar 2017 abgerufen am 13 Mai 2017 Rahmenbedingungen fur den Schienenpersonenfernverkehr endlich verbessern In Signal https signalarchiv de Heft 2 2016 2016 abgerufen am 13 Mai 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs Schienenpersonenfernverkehrsgesetz SPFVG Bundesratsdrucksache 745 16 PDF Deutscher Bundesrat 10 Februar 2017 abgerufen am 13 Mai 2017 Stenografischer Bericht 953 Sitzung PDF In Plenarprotokoll 953 Sitzung S 19 Deutscher Bundesrat 10 Februar 2017 abgerufen am 13 Mai 2017 Basisinformationen uber den Vorgang Deutscher Bundesrat abgerufen am 26 Marz 2018 Georg Speck Bundesrat beschliesst Gesetzentwurf zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs nun ist der Bund am Zug In Eisenbahn Revue International Nr 5 2017 Minirex AG Luzern S 256 257 Georg Speck Bundesregierung lehnt Gesetzentwurf der Lander zu einem Schienenfernverkehrsgesetz ab In Eisenbahn Revue International Band 7 2018 Minirex AG Luzern S 384 Basisinformationen uber den Vorgang ID 18 78501 Deutscher Bundestag Dokumentations und Informationssystem abgerufen am 26 Marz 2018 Gesetzesantrag der Lander Baden Wurttemberg Bayern PDF 425 kB Entwurf eines Gesetzes zur Gewahrleistung des Schienenpersonenfernverkehrs Bundesschienenpersonenfernverkehrsgesetz BSPFVG In Drucksache 82 01 Bundesrat 1 Februar 2001 abgerufen am 19 Mai 2017 Stenografischer Bericht 759 Sitzung PDF In Plenarprotokoll 759 Sitzung S 41 Deutscher Bundesrat 16 Februar 2001 abgerufen am 19 Mai 2017 Basisinformationen uber den Vorgang ID 14019568 Deutscher Bundestag Dokumentations und Informationssystem abgerufen am 19 Mai 2017 Basisinformationen uber den Vorgang ID 14 55325 Nicht mehr online verfugbar Deutscher Bundestag Dokumentations und Informationssystem ehemals im Original abgerufen am 19 Mai 2017 1 2 Vorlage Toter Link pdok bundestag de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven a b Basisinformationen uber den Vorgang ID 14011775 Deutscher Bundestag Dokumentations und Informationssystem abgerufen am 19 Mai 2017 a b Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig Herbert Behrens Caren Lay Dietmar Bartsch Karin Binder Heidrun Bluhm Eva Bulling Schroter Roland Claus Kerstin Kassner Ralph Lenkert Michael Leutert Gesine Lotzsch Thomas Lutze Kirsten Tackmann Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE PDF 146 kB Gewahrleistung des Schienenpersonenfernverkehrs In Drucksache 18 4186 Deutscher Bundestag 18 Wahlperiode 3 Marz 2015 abgerufen am 19 Mai 2017 a b c Basisinformationen uber den Vorgang ID 16 13905 Deutscher Bundestag Dokumentations und Informationssystem abgerufen am 19 Mai 2017 a b Gesetzentwurf des Bundesrates PDF 350 kB Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualitatund Fernverkehrsangebot In Drucksache 16 9903 Deutscher Bundestag 16 Wahlperiode 2 Juli 2008 abgerufen am 19 Mai 2017 Gesetzesantrag des Landes Sachsen Anhalt PDF 170 kB Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualitatund Fernverkehrsangebot In Drucksache 315 08 Bundesrat 7 Mai 2008 abgerufen am 19 Mai 2017 Basisinformationen uber den Vorgang ID 18 65517 Deutscher Bundestag Dokumentations und Informationssystem abgerufen am 19 Mai 2017 http dip21 bundestag de dip21 btd 19 020 1902074 pdf http dipbt bundestag de extrakt ba WP19 2332 233294 html Gesetz zum Schienenpersonenfernverkehr weiter blockiert In Eisenbahn Revue International Nr 1 Januar 2019 ISSN 1421 2811 S 12 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schienenpersonenfernverkehrsgesetz amp oldid 231168356