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Sami Ben Mohamed A 1976 in El Hamma Tunesien ist ein salafistischer Prediger und mutmasslicher ehemaliger Leibwachter von Osama bin Laden Offentliche Bekanntheit erlangte er durch seine Abschiebung aus Deutschland eine Behordenmassnahme die am 15 August 2018 vom Oberverwaltungsgericht fur das Land Nordrhein Westfalen als evident rechtswidrig bewertet wurde 1 Der sich durch die Rechtswidrigkeit ergebenden Pflicht zur Ruckholung aus Tunesien konnte aufgrund der dortigen Ermittlungen und des dabei eingezogenen Reisepasses nicht nachgekommen werden Im November hob das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach einer Erklarung der tunesischen Behorden A sei in seinem Heimatland nicht von Folter bedroht das vorlaufige Abschiebeverbot und damit die Pflicht zur Ruckholung auf Anwaltlich vertreten wurde er von Seda Basay Yildiz 2 Inhaltsverzeichnis 1 Leben in Deutschland 1 1 Studienaufenthalt 1 2 Reise in den mittleren Osten 1 3 Salafistischer Prediger 1 4 Kontakte zu Abu Walaa 1 5 Internationale Kontakte zu islamistischen Organisationen 2 Ausweisungsversuche und Asylantrage 2 1 Erster Versuch der Ausweisung aus Deutschland 2006 2 2 Widerspruch gegen die Ausweisung 2 3 Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts 2 4 Asylantrag 2 5 BAMF Bescheid 2007 Ablehnung des Asylantrags 2 6 Klage gegen den BAMF Bescheid und Abschiebeverbot 2 7 BAMF Bescheid 2010 Abschiebeverbot 2 8 Staatsanwaltschaft Dusseldorf Strafbefehl 2007 2 9 BAMF Bescheid 2014 Widerruf des Abschiebeverbots 2 10 Abschiebung 2 10 1 Androhung von Zwangsgeldern 2 11 Aufhebung der Ruckholpflicht 3 Weiterer juristischer Verlauf 4 Privates 5 Weiterfuhrende Literatur 6 EinzelnachweiseLeben in Deutschland BearbeitenStudienaufenthalt Bearbeiten Im September 1997 im Alter von 21 Jahren kam Sami A zum Studium nach Deutschland In der Folgezeit wurden ihm aufgrund seines Studiums Aufenthaltsbewilligungen nach dem bis Ende 2004 geltenden Auslandergesetz erteilt Diese Aufenthaltsbewilligungen wurden regelmassig verlangert Zum Wintersemester 1997 1998 schrieb sich Sami A an der Fachhochschule Niederrhein in Krefeld ein zunachst fur das Fach Textiltechnik Spater wechselte er nach Koln in den Studiengang Technische Informatik dann Elektrotechnik Am 25 Oktober 2004 erhielt A von der Stadt Koln zum letzten Mal eine Aufenthaltsbewilligung zum Studium die bis zum 25 Oktober 2005 gultig sein sollte Am 14 Januar 2005 meldete sich A im Zustandigkeitsbereich der Stadt Bochum und beantragte am 24 Oktober 2005 die Verlangerung der Aufenthaltserlaubnis Er legte eine Studienbescheinigung vor nach der er im 8 Semester im Studiengang Elektrotechnik an der Fachhochschule Niederrhein eingeschrieben war Den Studiengang Technische Informatik hatte er endgultig nicht bestanden vier Semester dieses Studiengangs wurden ihm aber auf den Studiengang Elektrotechnik angerechnet Doch auch im Fach Elektrotechnik blieb ihm der Erfolg versagt und er brach schliesslich sein Universitatsstudium ohne Abschluss ab 3 4 Reise in den mittleren Osten Bearbeiten Sami A war 2004 2005 in dem Strafprozess gegen Mitglieder der Terror Vereinigung Al Tawhid als Zeuge geladen Wahrend des Prozesses wurde vom Kronzeugen der Bundesanwaltschaft in diesem Verfahren Shadi Moh d Mustafa Abdalla berichtet er sei von Dezember 1999 bis Juni 2000 zusammen mit vier anderen Anhangern der sunnitisch islamischen Bewegung Tablighi Jamaat 5 unter ihnen Sami A von Deutschland aus zunachst nach Saudi Arabien gereist Sami A und er seien dann weiter nach Karatschi Pakistan danach uber Quetta im Westen Pakistans nach Kandahar in den Suden Afghanistans gereist Dort sei Sami A in einem von Osama bin Laden betriebenen Ausbildungslager der al Qaida militarisch und ideologisch gedrillt worden und im Anschluss sogar in die Leibgarde von Osama bin Laden aufgeruckt In diesem Lager sei A u a mit Ramzi Binalshibh zusammengetroffen der als einer der Planer und Organisatoren der Terroranschlage am 11 September 2001 gilt und sei von diesem besonders herzlich begrusst worden Im al Qaida Quartier sei Sami A auch mit dem spateren Djerba Mitattentater Christian Ganczarski sowie Abu Dhess der spater im zweiten Al Tawhid Prozess in dem Sami A dann als Zeuge aussagte s o wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit bandenmassiger Vorbereitung der Falschung von amtlichen Ausweisen zu acht Jahren Haft verurteilt werden wurde zusammengetroffen 6 7 8 9 10 Das OLG Dusseldorf hielt die Aussage des Kronzeugen fur glaubwurdig trotz der Beteuerungen von Sami A es habe sich nur um eine harmlose Pilgerreise gehandelt er habe nie Afghanistan betreten und sich bis zur Ruckkehr nur in Moscheen der pakistanischen Stadt Karatschi aufgehalten die dem Gericht aufgrund fehlender Details und Zeugen zweifelhaft erschienen 11 12 13 Salafistischer Prediger Bearbeiten Zuruck in Deutschland betatigte sich Sami A als salafistischer Prediger und warb fur die Errichtung eines islamischen Gottesstaates 14 15 bis Anfang 2004 in Koln Als ihm die Domstadt Anfang 2004 die Aufenthaltsbewilligung nicht mehr verlangerte 16 liess er sich in Bochum nieder wo er bis zu seiner Abschiebung im Jahre 2018 mit seiner Familie lebte Er begann unter den Namen Abu al Moujtaba oder auch Abu Mujtaba in Gebetshausern geschlossenen Internet Foren zuweilen auch im Bochumer Stadtpark zu predigen junge Muslime zu radikalisieren und fur den Dschihad zu rekrutieren 8 Unter anderem plante er die Eroffnung einer eigenen Moschee in Bochum 17 18 19 dehnte seine Agitationstatigkeit bis in den Bereich der Ruhr Universitat Bochum aus 20 Etwa seit 2004 gelangte er so in die Aufmerksamkeit des Verfassungsschutzes Der Prasident des Verfassungsschutzes NRW Burkhard Freier erklarte Wir stufen Sami A als einen gefahrlichen Prediger ein 8 21 Die nordrhein westfalischen Sicherheitsbehorden stuften Sami A als religiose Autoritat ein der bei vielen jungen Muslimen ein hohes Ansehen geniesse und von dem eine generelle Gefahr ausgehe Der damalige Innenminister von NRW Ralf Jager SPD erklarte im Jahre 2012 Wir haben eindeutige Hinweise dass er mit seinem extremistischen Gedankengut versucht junge Menschen zu radikalisieren 22 Fur junge Muslime sei der Prediger eine religiose Autoritat die vorbildlich wirke nicht zuletzt dank seiner militarischen Ausbildung in einem El Kaida Lager sic Andere Salafisten konnten versuchen ihm nachzueifern 23 16 Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft war Sami A unter anderem fur die Radikalisierung zweier Mitglieder der Dusseldorfer Qaida Zelle verantwortlich Der 21 jahrige Amid C aus Bochum und der 28 jahrige Halil S aus Gelsenkirchen hatten danach bei ihm das ideologische Rustzeug fur einen Bombenanschlag in Deutschland bekommen 8 Laut LKA NRW stammten auch die beiden Bruder Omer und Yusuf D aus Herne aus dem Umfeld des Bochumer Predigers Beide sollen uber den Tunesier den Weg in den Dschihad gefunden haben Als IS Terroristen starben beide Ende Oktober 2017 bei US Luftangriffen in Syrien 14 Kontakte zu Abu Walaa Bearbeiten In jungerer Vergangenheit hatte Sami A auch enge Kontakte zu Abu Walaa dem mutmasslichen Statthalter der Terror Organisation Islamischer Staat in Deutschland Dies belegten Ermittlungsakten die dem Kolner Stadt Anzeiger vorlagen So lud A Ende Dezember 2015 den im November 2016 inhaftierten Hassprediger aus Hildesheim nach Bochum in eine Karateschule zum Essen und einen Besuch in der Sauna ein 24 25 26 27 Internationale Kontakte zu islamistischen Organisationen Bearbeiten Die WAZ Gruppe berichtete dass A weltweit mit Mitgliedern des al Qaida Terrornetzwerks vernetzt sei unter anderem auch mit Terroristen denen fuhrende Rollen bei den Anschlagen vom 11 September 2001 in den USA und der Ferieninsel Djerba 2002 zugeschrieben werden 28 29 30 31 Ausweisungsversuche und Asylantrage BearbeitenErster Versuch der Ausweisung aus Deutschland 2006 Bearbeiten Veranlasst durch eine Mitteilung des Generalbundesanwaltes wies die Oberburgermeisterin der Stadt Bochum Sami A mit fur sofort vollziehbar erklarter Ordnungsverfugung vom 10 Marz 2006 unter anderem wegen Unterstutzung einer Vereinigung die den Terrorismus unterstutzt und Gefahrdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gemass 54 Nr 5 und 5a Aufenthaltsgesetz AufenthG 32 fur dauernd aus dem Bundesgebiet aus und lehnte zugleich eine Verlangerung seiner Aufenthaltserlaubnis ab Ihm wurde die Abschiebung nach Tunesien angedroht In der Begrundung der Ordnungsverfugung wurde dargelegt dass man es als erwiesen ansah dass Sami A eine militarische Ausbildung in einem Lager der al Qaida absolviert habe und enge personliche Kontakte zu fuhrenden Personlichkeiten dieser Terrorgruppe wie auch ins sonstige militante islamistische Milieu gepflegt habe oder immer noch pflege insbesondere zu einer Person die der Beteiligung an dem Anschlag auf die Al Ghriba Synagoge auf Djerba 2002 verdachtigt werde Daruber hinaus stehe die Mitgliedschaft A s in der Bewegung Al Nahda fest die im Verdacht stehe durch ihre netzwerkartigen Strukturen den internationalen Terrorismus zumindest mittelbar zu fordern und durch die strengreligiose Anleitung der Mitglieder den geistigen Nahrboden fur die Rekrutierung von Dschihad Kampfern zu bereiten Sami A s Pass wurde eingezogen und er wurde verpflichtet sich einmal taglich bei der zustandigen Polizeidienststelle in Bochum zu melden 33 34 Widerspruch gegen die Ausweisung Bearbeiten Sami A erhob gegen die Entscheidung der Stadt Bochum Widerspruch und beantragte beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorlaufigen Rechtsschutz Das VG Gelsenkirchen lehnte den Antrag jedoch mit Beschluss vom 10 April 2006 Az 8 L 409 06 ab Die gegen diesen Beschluss wiederum erhobene Beschwerde wurde vom Oberverwaltungsgericht NRW in Munster mit Beschluss vom 22 Oktober 2007 Az 17 B 669 06 ebenfalls zuruckgewiesen 35 Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts Bearbeiten Ende Marz 2006 eroffnete der Generalbundesanwalt gegen Sami A ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer auslandischen terroristischen Vereinigung GBA 2 Bjs 13 06 4 Die vorliegenden Beweise gegen Sami A reichten allerdings nicht fur eine Anklage aus und der Generalbundesanwalt stellte das Ermittlungsverfahren am 16 Mai 2007 mangels Tatnachweises ein Einer Anklage wegen des Straftatbestands der Mitgliedschaft oder Unterstutzung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland 129b StGB konnte nicht verfolgt werden da dieser erst 2002 in Kraft trat Ruckwirkungsverbot im Strafrecht Und ein Tatnachweis fur den Zeitraum 30 August 2002 bis 16 Mai 2007 in dem Sami A sich in Deutschland aufhielt konnte durch die Generalbundesanwaltschaft nicht erbracht werden In einem Vermerk hielt der GBA allerdings fest dass der Verdacht einer mitgliedschaftlichen Einbindung des Beschuldigten in die auslandische terroristische Vereinigung al Qaida durch die zahlreichen Ermittlungsmassnahmen zwar nicht erhartet werden konnte allerdings auch nicht vollstandig ausgeraumt worden sei 36 37 38 39 40 Asylantrag Bearbeiten Bereits am 10 April 2006 stellte Sami A beim Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge BAMF vorsichtshalber einen Antrag auf Asyl In der Begrundung seines Asylantrags erklarte er dass die Feststellungen im Urteil des OVG Dusseldorf vom 26 Oktober 2005 2 Al Tawhid Prozess s o die sich auf ihn bezogen teils uberbewertet teils falsch interpretiert worden waren Er sei zu keinem Zeitpunkt in Afghanistan gewesen und habe auch nicht an einem Ausbildungslager der Al Qaida teilgenommen sondern habe sich auf der im Dezember 1999 angetretenen Pilgerreise ausschliesslich in Pakistan aufgehalten und habe dort taglich an Treffen und Lehrgangen seiner Glaubensbruder teilgenommen Auch die ihm vorgehaltenen Kontakte ins islamistische Milieu bestunden tatsachlich nicht Er sei gegen den Terrorismus Er konne auf keinen Fall in seine Heimat zuruckkehren Wenn er mit der Massgabe abgeschoben wurde dass er in Deutschland eine terroristische Vereinigung unterstutze oder unterstutzt habe bestehe die Gefahr dass er nach seiner Ankunft inhaftiert wurde Dies gelte sowohl fur den Fall einer Abschiebung als auch bei einer freiwilligen Ruckkehr da die Geheimdienste ihre Erkenntnisse inzwischen international austauschten und das zu dieser Zeit noch laufende Ermittlungsverfahren der Generalbundesanwaltschaft wegen Zugehorigkeit zu einer terroristischen Vereinigung den tunesischen Behorden bekannt sei In Tunesien seien Folter und Misshandlungen von Gefangenen an der Tagesordnung Die Haftbedingungen seien unzumutbar Es komme zu ungeklarten Todesfallen in den Haftanstalten Die Gerichtsprozesse blieben weit hinter dem internationalen Standard fur einen fairen Prozess zuruck Verfolgt wurden insbesondere Personen die im Verdacht stunden islamistischen Organisationen anzugehoren Die Gefahr sei bei ihm noch dadurch erhoht dass die deutschen Behorden ihn noch in Verbindung zu Verdachtigen im Fall des Anschlags auf die Synagoge in Djerba brachten sein Vater Mitglied der Al Nahda sei und aus diesem Grund in den 1980er Jahren fur ein halbes Jahr inhaftiert gewesen sei Schliesslich habe er selbst in Deutschland zu einer Vielzahl von Personen Kontakt die als Angehorige der Al Nahda Asyl erhalten hatten 41 BAMF Bescheid 2007 Ablehnung des Asylantrags Bearbeiten Mit Bescheid vom 27 September 2007 lehnte das BAMF den Asylantrag jedoch als unbegrundet ab und stellte fest dass bei Sami A die Voraussetzungen fur die Zuerkennung der Fluchtlingseigenschaft offensichtlich nicht vorlagen Auch Abschiebungsverbote nach 60 Abs 2 bis 7 AufenthG 42 43 lagen nach Ansicht des BAMF nicht vor Zugleich forderte das BAMF Sami A unter Androhung der Abschiebung nach Tunesien auf Deutschland innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe dieses Bescheides zu verlassen In der Begrundung wird ausgefuhrt Die Gewahrung von Asyl und Fluchtlingsschutz sei fur Sami A nach 60 Abs 8 Satz 1 AufenthG 44 und 3 Abs 2 Satz 1 Nr 3 des Asylgesetzes AsylG 45 ausgeschlossen Sami A sei aus schwerwiegenden Grunden als eine Gefahr fur die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen 46 Klage gegen den BAMF Bescheid und Abschiebeverbot Bearbeiten Am 8 Oktober 2007 erhob Sami A vor dem Verwaltungsgericht Dusseldorf Klage gegen den Bescheid des BAMF In der mundlichen Verhandlung am 4 Marz 2009 zog Sami A die Klage gegen das BAMF teilweise zuruck Er verzichtete auf die Durchsetzung seiner Asylberechtigung und die Feststellung dass er die Voraussetzungen fur die Zuerkennung der Fluchtlingseigenschaft habe Er beantragte nur noch festzustellen dass in seinem Fall Abschiebungsverbote nach 60 Abs 2 und 5 AufenthG vorlagen da ihm nach seiner Ansicht in Tunesien Folter und unmenschliche Behandlung drohten 47 Und mit Urteil vom 4 Marz 2009 Az 11 K 4716 07 A entschied das Verwaltungsgericht dass Sami A nicht nach Tunesien abgeschoben werden durfe da fur ihn dort die Gefahr bestand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen zu werden Abschiebeverbot nach 60 Abs 2 und 5 AufenthG Das Gericht argumentierte Es ist beachtlich wahrscheinlich dass Personen die die tunesischen Behorden in qualifizierter Weise in Zusammenhang mit terroristischen insbesondere islamistischen Organisationen oder Aktivitaten bringen bei ihrer Ruckkehr nach Tunesien verhort und dabei zur Erzwingung von Gestandnissen oder Gewinnung weitergehender Erkenntnisse gefoltert oder unmenschlich oder erniedrigend behandelt werden Nach Ansicht des VG Dusseldorf waren diese Voraussetzungen in Bezug auf Sami A und hinsichtlich Tunesiens erfullt 48 Die Abschiebungsandrohung im genannten Bescheid des BAMF wurde aufgehoben allerdings nur soweit darin Tunesien als Zielstaat der Abschiebung genannt wurde 49 Die wesentlichen Aussagen dieses Urteil wurden vom Oberverwaltungsgericht des Landes NRW OVG in Munster spater bestatigt BAMF Bescheid 2010 Abschiebeverbot Bearbeiten Aufgrund der o g Urteile VG Dusseldorf OVG NRW stellte das BAMF mit Bescheid vom 21 Juni 2010 fest dass Sami A nicht nach Tunesien zuruckgefuhrt werden durfte 50 Staatsanwaltschaft Dusseldorf Strafbefehl 2007 Bearbeiten Noch wahrend die Klage Sami A s gegen den BAMF Bescheid lief leitete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dusseldorf das Amtsgericht Dusseldorf Ende 2007 ein Strafverfahren gegen Sami A wegen uneidlicher Falschaussage als Zeuge im 2 Tawhid Prozess vor dem Oberlandesgericht Dusseldorf ein Im Strafbefehl vom 1 November 2007 wurde ausgefuhrt dass der Klager im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem OLG Dusseldorf im Verfahren III VI 13 03 zu einer Reise vernommen worden sei die er gemeinsam mit vier weiteren Personen im Dezember 1999 angetreten habe und die ihn letztlich in ein militarisches Ausbildungslager der Al Qaida nach Afghanistan gefuhrt habe und dass er insoweit ganz bewusst wahrheitswidrig angegeben habe Ende 1999 Anfang 2000 nicht mit einem der anderen Zeugen in o g Prozess in Afghanistan gewesen zu sein Gegen diesen Strafbefehl legte Sami A Einspruch ein und mit Beschluss des Amtsgerichts Dusseldorf vom 10 August 2009 wurde das Verfahren nach 153a Abs 2 Strafprozessordnung eingestellt nachdem A eine Auflage in Hohe von 300 Euro gezahlt hatte 51 52 BAMF Bescheid 2014 Widerruf des Abschiebeverbots Bearbeiten Mit Bescheid vom 17 Juli 2014 widerrief das Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge BAMF die Feststellung dass im Fall des Klagers ein Abschiebungsverbot nach 60 Abs 2 AufenthG nach Tunesien vorliege 53 Weiter stellte das BAMF fest dass auch ein subsidiarer Schutzstatus nach 4 Abs 1 Satz 2 Nr 1 und 3 AsylVfG 54 nicht zuerkannt werde und auch Abschiebungsverbote nach 60 Abs 5 und 7 AufenthG nicht vorlagen 55 56 Zur Begrundung hiess es nach dem Regimewechsel in Tunesien infolge des Arabischen Fruhlings bestehe fur Sami A nun keine Gefahr mehr 57 Das damalige Regime in Tunesien von dem die angenommene Verfolgungsgefahr ausgegangen sei existiere nicht mehr Nach gewaltsamen offentlichen Protesten hatte Ben Ali am 14 Januar 2011 das Land verlassen und war nach Saudi Arabien geflohen Eine generelle oder gar systematische Verfolgung von Salafisten in Tunesien sei nicht erkennbar Vorwurfe wegen Folter durch die Innenbehorden wurden nur noch vereinzelt geltend gemacht und dann auch disziplinar und strafrechtlich verfolgt Berichtet wurden zwar vereinzelte Misshandlungen von radikalen Salafisten Diese seien jedoch im Fall von Sami A nicht beachtlich wahrscheinlich Nach der eingeholten Auskunft des Auswartigen Amtes vom 11 November 2013 sei gegen Sami A nach Auskunft der tunesischen Behorden kein Verfahren anhangig Es werde auch nicht nach ihm gefahndet Dies treffe auch auf seine Familienmitglieder zu Der Gewahrung von subsidiarem Schutz stunden die Ausschlussgrunde nach 4 Abs 2 Satz 1 Nr 3 und 4 AsylVfG entgegen 58 Abschiebung Bearbeiten Nach Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12 Juli 2018 Az 7a L 1200 18 A 59 durfte Sami A nicht abgeschoben werden solange es von Tunesien keine diplomatische Note gebe Sami A dort nicht zu foltern 60 Am 13 Juli wurde Sami A durch die Behorden der Stadt Bochum aus Deutschland dennoch abgeschoben 61 Obwohl dem BAMF der Beschluss seit 8 14 Uhr bekannt war wurde Sami A eine Stunde spater den tunesischen Behorden ubergeben 62 Der nordrhein westfalische Fluchtlingsminister Joachim Stamp erklarte am 16 Juli der Beschluss des Verwaltungsgerichts sei erst durch Bekanntgabe ergangen als Sami A seinem Heimatland bereits naher war als der Bundesrepublik 63 Der von der Bundespolizei gebuchte Abschiebeflug kostete rund 35 000 Euro 64 Am 13 Juli bezeichnete das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Uberfuhrung nach Tunesien als eine in der Sache grob rechtswidrige Abschiebemassnahme 65 66 Die Stadt Bochum legte daraufhin Beschwerde gegen die Entscheidung des VG Gelsenkirchen beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Munster ein 67 Am 27 Juli ordnete ein Untersuchungsrichter in Tunis A s Entlassung aus der Untersuchungshaft an Die Ermittler hatten keine Beweise fur seine Verwicklung in Terroraktivitaten gefunden Es werde aber weiter ermittelt und A s Reisepass wurde einbehalten 68 Die Ausreise aus Tunesien wurde Sami A fur die Dauer des Verfahrens untersagt 69 Am 15 August entschied das Oberverwaltungsgericht fur das Land Nordrhein Westfalen dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Stadt Bochum zu Recht verpflichtet habe den von ihr abgeschobenen tunesischen Staatsangehorigen Sami A unverzuglich auf ihre Kosten in die Bundesrepublik Deutschland zuruckzuholen Das OVG hielt die Abschiebung fur offensichtlich rechtswidrig und argumentierte dass diese nach Ergehen des asylrechtlichen Aussetzungsbeschlusses im Verfahren 7a L 1200 18 A 70 nicht hatte fortgesetzt werden durfen Der Aussetzungsbeschluss habe bewirkt dass das Abschiebeverbot welches vom Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge BAMF am 20 Juni 2018 widerrufen worden war wegen drohender Folter nun wieder hatte beachtet werden mussen 71 72 Ricarda Brandts Prasidentin des Oberverwaltungsgerichts kritisierte zudem die Behorden Hier wurden die Grenzen des Rechtsstaates ausgetestet 73 Das Urteil ist letztinstanzlich und rechtskraftig Bekame die Bundesregierung allerdings von Tunesien eine Versicherung dass Sami A in Tunesien keine Folter drohe ware eine erneute Abschiebung rechtmassig 74 Minister Joachim Stamp erklarte die Abschiebung nicht mehr in letzter Minute gestoppt zu haben aus Sorge damit gegen internationales Recht zu verstossen Mit dem neueren Wissen halte er die Entscheidung fur falsch und bedauere sie Ware Sami A in Tunesien mit Folter konfrontiert worden hatte er ohne Zogern seinen Rucktritt erklart 75 Androhung von Zwangsgeldern Bearbeiten Die Stadt Bochum wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 13 Juli 2018 verpflichtet Sami A unverzuglich auf ihre Kosten in die Bundesrepublik Deutschland zuruckzuholen 76 Mit Beschluss vom 24 Juli 8 L 1359 18 wurde ihr auf Antrag von Sami A ein Zwangsgeld in Hohe von 10 000 Euro angedroht falls sie dieser Verpflichtung nicht bis zum 31 Juli 2018 nachkomme 77 Gegen die Androhung des Zwangsgeldes legte die Stadt Bochum beim OVG fur das Land NRW in Munster Beschwerde ein die am 31 Juli abgewiesen wurde da die Stadt bislang keinerlei Bemuhungen entfaltet habe der ihr auferlegten Ruckholverpflichtung nachzukommen 78 Mit Beschluss vom 3 August 2018 setzte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Zwangsgeld von 10 000 Euro fest und drohte ein weiteres Zwangsgeld an Das Gericht beurteilte die Bemuhungen der Stadt Sami A zuruckzuholen als zu gering 79 Gegen diese Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen legte die Stadt Bochum erneut Beschwerde beim OVG ein Dieses entschied am 28 August 2018 dass die Stadt Bochum kein Zwangsgeld zahlen musste Einer Beugung des Willens der Stadt Bochum bedurfe es nicht mehr weil sie nach Ergehen der erstinstanzlichen Zwangsgeldfestsetzung alles derzeit in ihrer Macht Stehende unternommen habe um die Ruckholung von Sami A zu bewirken Sie habe konkret zugesichert Sami A unverzuglich eine aufenthaltsrechtliche Betretenserlaubnis zu erteilen und das Auswartige Amt um die Ausstellung eines Einreisevisums zu ersuchen Der Stadt konne nicht vorgeworfen werden sich um einen deutschen Reiseausweis nicht bemuht zu haben Daruber hinaus habe Sami A nicht glaubhaft machen konnen die ihm zur Verfugung stehenden Moglichkeiten zur Erlangung eines gultigen tunesischen Reisepasses vollstandig ausgeschopft zu haben 80 81 82 83 Aufhebung der Ruckholpflicht Bearbeiten Im November 2018 hob das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das vorlaufige Abschiebeverbot auf nachdem die tunesischen Behorden erklart hatten dass A in seinem Heimatland nicht von Folter bedroht sei Die diplomatische Zusicherung sei angesichts des vorangegangenen intensiven Austausches auf hochster politischer und diplomatischer Ebene verlasslich auch weil das Interesse der Medien am Fall und dessen politische Bedeutung in besonderem Masse die tatsachliche Einhaltung der Zusicherung durch die tunesischen Behorden sichere Nicht glaubhaft seien dagegen Angaben von A man habe ihn nach seiner Abschiebung in Tunesien gefoltert und unmenschlich behandelt Damit entfiel die Pflicht der Stadt Bochum zur Ruckholung 84 Im Dezember hob das Verwaltungsgericht auch die Ruckholanordnung auf 85 Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen wies eine Beschwerde von Sami A gegen das Urteil im Juni 2019 zuruck 86 Weiterer juristischer Verlauf BearbeitenGegen die Beschlusse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 21 November 2018 und 17 Dezember 2018 erhob A unter Beantragung von Prozesskostenhilfe Verfassungsbeschwerde die mit Beschluss vom 10 April 2019 nicht zur Entscheidung angenommen wurde Das Bundesverfassungsgericht fuhrte unter anderem aus die Beschwerde sei unzulassig weil wesentliche Unterlagen nicht vorgelegt und Grundrechtsverletzungen nicht detailliert vorgetragen wurden 87 Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 19 Dezember 2018 wurde der Antrag A s auf kostenpflichtige Ruckholung in die Bundesrepublik im einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt 88 Am 16 Januar 2019 erging das klageabweisende Urteil in der Hauptsache das die Aufhebung des Abschiebeverbots bestatigte Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ging nicht davon aus dass A trotz der vorgelegten eidesstattlichen Versicherung von tunesischen Behorden einer unmenschlichen Behandlung unterzogen wurde Die Kammer bezog sich dabei auf Presseberichterstattung die den tunesischen Anwalt zitierte A werde nicht gefoltert sondern furchte sich davor Die tunesische Antiterrorpolizei habe sich A gegenuber korrekt verhalten 89 Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen wies am 12 Juni 2019 die Beschwerde gegen die Aufhebung des Ruckkehrgebots zuruck 90 2019 beantragte A vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Aufhebung der Befristungsentscheidung die im Zuge der Abschiebung getroffen wurde A wurde fur die Dauer von 10 Jahren die Wiedereinreise in das Bundesgebiet verboten Zudem begehrte er die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Als Begrundung wurde unter anderem ausgefuhrt er wolle das Umgangsrecht mit seinen Kindern auf das er sich mit seiner Ehefrau nach Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Korperverletzung zulasten der gemeinsamen Kinder und wegen des Verdachts des Sozialbetruges am 30 Mai 2018 geeinigt hatte wahrnehmen Das Gericht wies dieses Begehren im einstweiligen Rechtsschutz und in der Hauptsache zuruck Der begrundeten Annahme fortdauernder Gefahrlichkeit habe A keine durchgreifenden Bedenken entgegengesetzt Im Ubrigen sei es A zuzumuten den Kontakt zu seinen minderjahrigen deutsch tunesischen Kindern mittels Videotechnik und anderer Fernkommunikationsmittel oder im Rahmen von Besuchskontakten in Tunesien weiterhin aufrechtzuerhalten 91 Privates BearbeitenSami A heiratete im Jahre 2005 eine Tunesierin Seine Ehefrau und das im Februar 2007 geborene erste Kind wurden am 26 Januar 2010 unter Beibehaltung ihrer tunesischen Staatsangehorigkeit in Deutschland eingeburgert Auch die im September 2008 November 2009 und Mai 2014 geborenen weiteren Kinder sind deutsche und zugleich tunesische Staatsangehorige Als Ehemann einer Deutschen und Vater von vier Kindern genoss Sami A zusatzlichen Abschiebeschutz 92 93 94 95 96 Weiterfuhrende Literatur BearbeitenBin Ladens mutmasslicher Ex Leibwachter So lief die Abschiebung des Sami A In Spiegel Online 16 Juli 2018 spiegel de abgerufen am 16 August 2018 Einzelnachweise Bearbeiten Oberverwaltungsgericht NRW 17 B 1029 18 Abgerufen am 18 Januar 2021 Frankfurter Rundschau Seda Basay Yildiz Kampf dem staatlichen Rassismus Abgerufen am 14 Januar 2019 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil vom 24 Marz 2011 Az 8 K 1859 10 Verwaltungsgericht Dusseldorf Urteil vom 4 Marz 2009 Az 11 K 4716 07 A s dazu auch Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein Westfalen uber das Jahr 2007 S 97f Verwaltungsgericht Dusseldorf Urteil vom 4 Marz 2009 Az 11 K 4716 07 A Verwaltungsgericht Dusseldorf Urteil vom 4 Marz 2009 Az 11 K 4716 07 A Dasselbe Urteil mit weniger Schwarzungen a b c d Bin Ladens Ex Bodyguard soll in Bochum Terrorhelfer rekrutieren WAZ 5 August 2012 Oberlandesgericht Dusseldorf Urteil vom 26 Oktober 2005 Az III VI 13 03 Der Spiegel Print Nr 30 21 Juni 2018 S 14 18 Nur schnell weg hier S 15 Verwaltungsgericht Dusseldorf Urteil vom 4 Marz 2009 Az 11 K 4716 07 A Islamismus Gefahrlich soll ich sein Die Zeit 14 Juli 2016 s dazu auch die Darlegungen des VG Gelsenkirchen in seinem Urteil vom 24 Marz 2011 in dem die Argumentation des OLG Dusseldorf in seinem Urteil von 2005 aufgegriffen wird Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil vom 24 Marz 2011 Az 8 K 1859 10 a b Sami A Bin Ladens Leibwachter hatte weitreichende Beziehungen in salafistisches Milieu FOCUS 14 Juli 2018 Bin Ladens mutmasslicher Ex Leibwachter Die Akte Sami A Spiegel Online 14 Juli 2018 a b Staatliche Unterstutzung 20 000 Euro fur den Ex Leibwachter von Bin Laden Spiegel Online 6 September 2012 Salafisten Moschee von Ex Leibwachter Bin Ladens vor dem Aus Welt Online 21 August 2012 Bin Ladens ehemaliger Leibwachter will eigene Moschee in Bochum grunden Westfalenpost 17 August 2012 Moschee im Nagelstudio Islamisten treffen sich in Bochumer Lokal Westfalenpost 17 August 2012 Ermittlung gegen Sami A Gebetsraum der Hochschule Bochum geschlossen Westfalenpost 2 Oktober 2012 Hassprediger Sami A noch in Bochum Abschiebung nicht in Sicht Westfalenpost 31 Januar 2013 Land sieht Sami A als grosse Gefahr Stadt Bochum patzt bei Ausweisung Westfalenpost 7 August 2012 Bin Ladens Ex Bodyguard kassierte schon 20 000 Euro vom Staat Westfalenpost 5 September 2012 FOCUS 14 Juli 2018 Sami A Bin Ladens Leibwachter hatte weitreichende Beziehungen in salafistisches Milieu Focus 5 Juni 2018 Oft fehlen PapiereDas Abschiebe Dilemma NRW muss 16 ausreisepflichtige Dschihadisten dulden Kolner Stadtanzeiger 4 Juni 2018 Aufgeschoben statt abgeschoben NRW kann 16 islamistische Gefahrder nicht ausweisen Focus 14 Juli 2018 Sami A Bin Ladens Leibwachter hatte weitreichende Beziehungen in salafistisches Milieu Spiegel Online 6 August 2012 Gefahrlicher Prediger Ex Leibwachter von Bin Laden lebt unbehelligt in Bochum Spiegel Online 6 September 2012 Staatliche Unterstutzung 20 000 Euro fur den Ex Leibwachter von Bin Laden WAZ 5 August 2012 Bin Ladens Ex Bodyguard soll in Bochum Terrorhelfer rekrutieren FOCUS 14 Juli 2018 Sami A Bin Ladens Leibwachter hatte weitreichende Beziehungen in salafistisches Milieu Aufenthaltsgesetz 54 Verwaltungsgericht Dusseldorf Urteil vom 4 Marz 2009 Az 11 K 4716 07 A Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil vom 24 Marz 2011 Az 8 K 1859 10 hier Abschn 4 s dazu VG Gelsenkirchen Urteil vom 24 Marz 2011 Az 8 K 1859 10 und Oberverwaltungsgericht NRW Urteil vom 15 April 2015 Az 17 A 1245 11 Verwaltungsgericht Dusseldorf Urteil vom 4 Marz 2009 Az 11 K 4716 07 A WAZ 15 Juli 2018 Aufregung um Sami A Was wir uber den Fall wissen STERN 17 Juli 2018 Abschiebung Hintergrunde zu Sami A Wer hat was wann gewusst und getan Der Spiegel Print Nr 30 21 Juli 2018 S 14 18 hier S 15 Ministerium fur Kinder Familie Fluchtlinge und Integration des Landes Nordrhein Westfalen Der Minister Joachim Stamp 20 Juli 2018 Mundlich gehaltener Bericht zur Abschiebung von Sami A Verwaltungsgericht Dusseldorf Urteil vom 4 Marz 2009 Az 11 K 4716 07 A Aufenthaltsgesetz 60 Verbot der Abschiebung Aufenthaltsgesetz Fassung von 2004 mit Anderungen vom 28 August 2007 Aufenthaltsgesetz 60 Verbot der Abschiebung Asylgesetz AsylG 3 Zuerkennung der Fluchtlingseigenschaft Verwaltungsgericht Dusseldorf Urteil vom 4 Marz 2009 Az 11 K 4716 07 A s dazu Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil vom 24 Marz 2011 Az 8 K 1859 10 Verwaltungsgericht Dusseldorf Urteil vom 4 Marz 2009 Az 11 K 4716 07 A Verwaltungsgericht Dusseldorf Urteil vom 4 Marz 2009 Az 11 K 4716 07 A Spiegel Online 16 Juli 2018 Bin Ladens mutmasslicher Ex Leibwachter So lief die Abschiebung des Sami A Verwaltungsgericht Dusseldorf Urteil vom 4 Marz 2009 Az 11 K 4716 07 A Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil vom 24 Marz 2011 Az 8 K 1859 10 Aufenthaltsgesetz AufenthG 60 Verbot der Abschiebung Asylgesetz AsylG 4 Subsidiarer Schutz Aufenthaltsgesetz AufenthG 60 Verbot der Abschiebung s Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil vom 15 Juni 2016 Az 7a K 3661 14 A Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Pressemitt 13 Juli 2018 Abschiebung eines als Gefahrder eingestuften Tunesiers nach vorlaufiger Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen weiterhin nicht moglich Asylgesetz AsylG 4 Subsidiarer Schutz s Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 12 Juli 2018 Az 7a l 1200 18 A Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Pressemitt Vom 13 Juli 2018 Abschiebung eines als Gefahrder eingestuften Tunesiers nach vorlaufiger Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen weiterhin nicht moglich Rainer Striewski Wie kam es zur Abschiebung von Sami A 17 Juli 2018 wdr de abgerufen am 16 August 2018 Oberverwaltungsgericht des Landes NRW Pressemitt 15 August 2018 Sami A Oberverwaltungsgericht bestatigt Ruckholverpflichtung Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 15 August 2018 Az 17 B 1029 18 Statement des Fluchtlingsministers Joachim Stamp zur Ruckfuhrung von Sami A Chancen NRW Abgerufen am 25 Juli 2018 Abschiebeflug fur Sami A kostete 35 000 Euro In FAZ NET ISSN 0174 4909 faz net abgerufen am 16 August 2018 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 13 Juli 2018 Az 8 L 1315 18 https www bild de news inland abschiebung bin laden leibwaechter sami a abgeschoben 56303802 bild html Die Zeit 18 Juli 2018 Abschiebung von Sami A Stadt Bochum legt Beschwerde gegen Ruckholung von Gefahrder ein zeit de siehe auch zeit de Martin Gehlen Gefahrder gefahrden jetzt Tunesien Kritik und Unklarheiten im Fall Sami A Druck auf die Behorden wachst 16 August 2018 s Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 12 Juli 2018 Az 7a l 1200 18 A Oberverwaltungsgericht des Landes NRW Pressemitt 15 August 2018 Sami A Oberverwaltungsgericht bestatigt Ruckholverpflichtung Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 15 August 2018 Az 17 B 1029 18 Oberverwaltungsgericht des Landes NRW Pressemitt 15 August 2018 Fragen und Antworten zum Fall Sami A aus Anlass des Beschlusses des OVG NRW vom 15 August 2018 17 B 1029 18 https www tagesspiegel de politik streit um abschiebung gerichtspraesidentin kritisiert druck auf justiz im fall sami a 22918574 html Gerichtsurteil OVG Munster Sami A muss nach Deutschland zuruckgeholt werden zdf de abgerufen am 16 August 2018 FAZ Stamp gesteht Fehler im Fall Sami A ein 16 August 2018 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Pressemitt 13 Juli 2018 Az 8 L 1315 18 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Pressemitt 27 Juli 2018 Az 8 L 1359 18 Oberverwaltungsgerichts fur das Land Nordrhein Westfalen Pressemitt 31 Juli 2018 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Pressemitt 3 August 2018 Az 8 L 1412 18 und 8 M 80 18 Oberverwaltungsgericht fur das Land NRW Pressemitt 28 August 2018 Stadt Bochum muss Zwangsgeld im Fall Sami A nicht zahlen Az 17 E 729 18 Die Zeit 28 August 2018 Sami A Bochum muss doch kein Zwangsgeld zahlen Die Welt 28 August 2018 Kein Zwangsgeld Bochum tut genug fur Ruckholung von Sami A Der Westen 28 August 2018 Zwangsgeld gekippt Bochum tut genug fur Sami A Ruckholung Tunesischer Islamist Sami A muss vorerst nicht zuruckgeholt werden Frankfurter Allgemeine Zeitung 21 November 2018 VG Gelsenkirchen andert Beschluss ab Stadt Bochum muss Sami A nicht zuruckholen Legal Tribune Online 19 Dezember 2018 Sami A OVG weist Beschwerde gegen Aufhebung der Ruckholverpflichtung zuruck Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein Westfalen 13 Juni 2019 2 Senat 1 Kammer Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht Entscheidungen Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu Abschiebeverbot 10 April 2019 abgerufen am 18 Januar 2021 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 8 L 2184 18 Abgerufen am 18 Januar 2021 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 7a K 3425 18 A Abgerufen am 18 Januar 2021 Oberverwaltungsgericht NRW 17 B 47 19 Abgerufen am 18 Januar 2021 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 8 K 3521 18 Abgerufen am 18 Januar 2021 Oberverwaltungsgericht NRW Urteil vom 15 April 2015 Az 17 A 1245 11 Staatliche Unterstutzung 20 000 Euro fur den Ex Leibwachter von Bin Laden Spiegel Online 6 September 2008 WAZ 15 Juli 2018 Aufregung um Sami A Was wir uber den Fall wissen Berliner Morgenpost 17 Juli 2018 Abschiebung von Sami A Wer wusste was und wann Westfalenpost 7 August 2012 Land sieht Sami A als grosse Gefahr Stadt Bochum patzt bei Ausweisung PersonendatenNAME A SamiALTERNATIVNAMEN A Sami Ben MohamedKURZBESCHREIBUNG tunesischer salafistischer PredigerGEBURTSDATUM 1976GEBURTSORT El Hamma Gouvernement Gabes Tunesien Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sami A amp oldid 231288601