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Mit der Apostolischen Konstitution Sacram Unctionem Infirmorum vom 30 November 1972 erteilte Papst Paul VI die Papstliche Approbation fur die von der Kongregation fur den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erstellten Feier der Krankensalbung und Ordnung der Krankenpastoral Die Erarbeitung dieser neuen Ordnung mit der auch der Begriff Letzte Olung in Krankensalbung geandert wurde erfolgte auf dem vom Zweiten Vatikanischen Konzil beruhenden Dokument Sacrosanctum Concilium und wurde in den Codex Iuris Canonici CIC Nr 847 aufgenommen Der Grundsatz zur Krankensalbung lautet Das Sakrament der Krankensalbung wird jenen gespendet deren Gesundheitszustand bedrohlich angegriffen ist indem man sie auf der Stirn und auf den Handen mit ordnungsgemass geweihtem Olivenol oder den Umstanden entsprechend mit einem anderen ordnungsgemass geweihten Pflanzenol salbt und dabei einmal folgende Worte spricht Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes Der Herr der dich von Sunden befreit rette dich in seiner Gnade richte er dich auf Vgl CIC can 847 1 Eine wichtige Bedeutung fand auch die Regelung des zu verwendenden Ols hierzu erklarte Paul VI dass in Zukunft den Umstanden entsprechend auch anderes Ol als das bisher vorgeschriebene Olivenol verwendet werden kann Weiterhin wird die Definition der Krankheitsumstande thematisiert zu deren Anlass die Krankensalbung gespendet werden kann Gleichfalls wird das eigentliche Hauptanliegen namlich die Vergebung der Sunden und der Empfang der Heiligen Kommunion in den Vordergrund gestellt Ausdrucklich hebt Paul VI hervor dass es sich bei der Krankensalbung um keinen unterstutzenden Heilungsprozess handele Der Papst wiederholt die biblische Begrundung die mit dem Brief des Jakobus belegt wird Ist unter euch jemand krank so rufe er die Presbyter der Gemeinde die sollen uber ihn beten und ihn mit Ol salben im Namen des Herrn und das Gebet des Glaubens wird dem Kranken zum Heile sein und der Herr wird ihn aufrichten und wenn er Sunden begangen hat wird ihm vergeben werden Jak 5 14 15 EU Abschliessend wird angeordnet dass bis zum 31 Dezember 1973 weiterhin nach dem alten Ritus verfahren werden darf dass aber ab dem 1 Januar 1974 nur noch nach dem neuen Ritus zu verfahren sei Literatur BearbeitenRudolf Fischer Wollpert Wissen Sie Bescheid Lexikon religioser und weltanschaulicher Fragen Verlag Friedrich Pustet Regensburg 3 erweiterte Auflage 1982 ISBN 3 7917 0738 8Weblinks BearbeitenText der Konstitution englisch Neuentdeckung des Reichtums der Krankensalbung In Kirche heute abgerufen am 8 November 2012Apostolische Konstitutionen von Papst Paul VI chronologisch sortiert Mirificus Eventus Paenitemini Indulgentiarum doctrina Regimini ecclesiae universae Nil gratius Barensis Cum Ecclesia Pontificalis Romani Sacra Rituum Congregatio Missale Romanum Laudis canticum Divinae Consortium Naturae Sacram Unctionem Infirmorum Constans Nobis Romano Pontifici Eligendo Vicariae potestatis in urbe Normdaten Werk LCCN n88656064 VIAF 179083949 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sacram Unctionem Infirmorum amp oldid 232878890