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Spolecnost s rucenim omezenym abgekurzt s r o ist die tschechische Bezeichnung fur die Rechtsform der haftungsbeschrankten Gesellschaft in der Tschechischen Republik deutsch Gesellschaft mit beschrankter Haftung Die Gesellschaft kann auf Grundlage einer Grundungsurkunde durch eine Person naturliche Person oder juristische Person oder eines durch mehrere Personen abgeschlossenen Gesellschaftsvertrags gegrundet werden Eine Gesellschaft mit beschrankter Haftung mit einem Gesellschafter kann nicht Alleingesellschafter einer anderen Gesellschaft mit beschrankter Haftung werden oder eine solche Gesellschaft grunden Sowohl die Grundungsurkunde als auch der Gesellschaftsvertrag mussen durch einen Notar beurkundet werden Im Grundungsdokument wird ebenfalls festgelegt ob die Gesellschaft mit beschrankter Haftung eine Satzung festlegt Die Hohe des Stammkapitals der Gesellschaft muss seit 1 Januar 2014 mindestens 1 CZK betragen Bis dahin wurden 200 000 Kronen benotigt Sacheinlagen mussen vor der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister niedergelegt werden Die Grundungsurkunde oder der Gesellschaftsvertrag mussen die Sacheinlagen spezifizieren Ihr Wert wird auf der Grundlage eines Gutachtens eines unabhangigen Sachverstandigen der zu diesem Zwecke vom Gericht bestellt wird bestimmt Mindestens 30 der finanziellen Einlagen mussen vor der Eintragung in das Handelsregister eingezahlt werden Falls das Unternehmen von einer einzigen Person gegrundet wird muss das Stammkapital vor der Eintragung ins Handelsregister voll eingezahlt worden sein Die Gesellschaft mit beschrankter Haftung hat keinen Vorstand Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschaftsfuhrer vertreten Deren Anzahl ist gesetzlich nicht eingeschrankt Der Geschaftsfuhrer wird durch die Gesellschafterversammlung das oberste Organ der Gesellschaft oder den Alleingesellschafter der die Wirksamkeit einer Gesellschafterversammlung ausubt ernannt Jeder Geschaftsfuhrer vertritt die Gesellschaft unabhangig falls dies in der Grundungsurkunde oder in der Satzung nicht anders festgelegt ist Das Gesetz legt fur Gesellschaften mit beschrankter Haftung keine Pflicht einen Aufsichtsrat zu erstellen fest ein Aufsichtsrat kann jedoch auf Grundlage der Grundungsurkunde oder des Gesellschaftsvertrags gestellt werden Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei durch die Gesellschafterversammlung gewahlten Mitgliedern Siehe auch Bearbeitenspolocnost s rucenim obmedzenym Slowakei Weblinks BearbeitenInformationen uber s r o und Firmengrundung auf der Seite businessinfo cz des tschechischen Ministeriums fur Industrie und HandelBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Spolecnost s rucenim omezenym amp oldid 199224127