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Rundfunkdatenschutzbeauftragte sind die zustandigen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehorden nach Art 51 EU DSGVO fruher Kontrollstellen nach Art 28 Richtlinie 95 46 EG fur die offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland Weitgehend ausserhalb der offentlichen Wahrnehmung veroffentlichen sie inzwischen alle einen Tatigkeitsbericht was nach Art 59 EU DSGVO zukunftig jahrlich zu erfolgen hat Inhaltsverzeichnis 1 Datenschutzrechtliche Kontrollstruktur 2 Grund fur die Bestellung 3 Aufgaben 4 Medienrechtlicher Hintergrund nach Erlass der EU DSGVO 5 Literatur 6 Einzelnachweise 7 WeblinksDatenschutzrechtliche Kontrollstruktur BearbeitenBei der datenschutzrechtlichen Kontrolle in Deutschland sind zunachst zwei Ebenen zu unterscheiden Zum einen gibt es die hoheitlich tatigen Datenschutzinstitutionen Aufsichtsbehorden nach Art 51 EU DSGVO Dies sind zum Beispiel die Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesdatenschutzbeauftragte oder die kirchlichen Datenschutzer Hierunter fallen aber auch als sektorale Aufsichtsbehorden vgl 18 BDSGneu die Rundfunkdatenschutzbeauftragten der offentlich rechtlichen Sender Zum anderen mussen sog nicht offentliche also privatwirtschaftlichen Stellen grosstenteils aber auch offentlichen Stelle und Behorden noch zur internen Uberwachung einen betrieblichen und behordlichen Datenschutzbeauftragten bestellen Dies ergibt sich aus Art 37 EU DSGVO sowie den erganzenden Regelungen im neuen BDSG Grund fur die Bestellung BearbeitenDie Institution des Rundfunkdatenschutzbeauftragten haben die Landesgesetzgeber aufgrund der Staatsferne und verfassungsrechtlichen besonderen Stellung der offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten geschaffen Dies entspricht im Ubrigen auch den europarechtlichen Vorgaben da Art 85 EU DSGVO Ausnahmen fordert und bereits nach der Rechtsauffassung des EuGH im Lindqvist Urteil 1 ist der Ausgleich zwischen den Grundrechten auf Meinungsfreiheit und Datenschutz eine nationale Aufgabe Aufgaben BearbeitenDie jeweiligen konkreten Aufgaben und der Umfang der Kontrollkompetenzen der Rundfunkdatenschutzbeauftragten sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt Fur den SWR gelten uber 39 SWR Staatsvertrag die Regelungen in 27 LDSG BW Gesetz vom 12 Juni 2018 GBl 2018 S 173 183 Wie in Baden Wurttemberg hat die uberwiegende Anzahl der Landesgesetzgeber die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben umgesetzt hat Fur den HR RBB und RB bestehen aber die nicht gerechtfertigte Besonderheit dass dort die Landesdatenschutzbeauftragten als staatliche Fremdkontrollorgane in die Rundfunkanstalten hineinwirken konnen 2 und zwar insbesondere in dem fur Rundfunkanstalten existenziellen und auch verfassungsrechtlich besonders sensiblen und geschutzten Bereich der Rundfunkfinanzierung Durch den 21 Rundfunkanderungsstaatsvertrag sind inzwischen auch die materiellen Regelungen zum Medienprivileg in 9c Rundfunkstaatsvertrag vereinheitlicht worden vgl GBl BW 2018 S 129 ff Notwendig ist ein vollig eigenstandiges Kontrollorgan dass jegliche Gefahr der Beeintrachtigung der publizistischen Tatigkeit der Rundfunkanstalten von vornherein ausschliesst 3 Wie fur alle Aufsichtsbehorden im Sinne von Art 51 DSGVO wurde durch dieses europaische Gesetz die Unabhangigkeit und Weisungsfreiheit gestarkt die Aufgaben in Art 57 DSGVO erweitert und die hoheitlichen Befugnisse Art 58 DSGVO einschliesslich des Erlasses von Bussgeldbescheiden nach Art 83 DSGVO massiv erweitert Um die Zusammenarbeit der Rundfunkbeauftragten fur den Datenschutz zu gewahrleisten wurde die Rundfunkdatenschutzkonferenz RDSK gegrundet die beispielsweise im Dezember 2019 ein Positionspapier zum IP Autostart bei der Nutzung von HbbTV Hybrid BroadcastBroadband TV veroffentlicht hat 4 Medienrechtlicher Hintergrund nach Erlass der EU DSGVO BearbeitenDas in der EU Grundrechte Charta in Art 8 Abs 1 enthaltene Recht einer jeden Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten wurde durch die seit Mai 2018 geltende EU Datenschutz Grundverordnung europaweit mit Gesetzeskraft geregelt Technische Entwicklungen vom Computer bis zum Internet durfen nicht zur Beeintrachtigung des Einzelnen fuhren Datenschutz ist Schutz des Personlichkeitsrechts eines jeden Einzelnen Auf der anderen Seite stehen die fur eine Gesellschaft unerlasslichen Schutzguter wie Sicherheit wirtschaftliche Freiheit und eine funktionierende Medienordnung Demokratie lebt vom geordneten Austausch der Meinungen und erfordert Pressefreiheit sowie die Freiheit der Berichterstattung insbesondere von Massenmedien wie den Rundfunk also Horfunk und Fernsehen Der Ausgleich zwischen den Rechten eines jeden Einzelnen z B auf Datenschutz mit dem Recht der Allgemeinheit bzw Gesellschaft wird auch von der DSGVO thematisiert Art 85 DSGVO fordert die Mitgliedstaaten auf das Recht auf freie Meinungsausserung und Informationsfreiheit einschliesslich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken mit dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten in Einklang zu bringen Es mag dahinstehen ob der europaische Gesetzgeber uberhaupt die Gesetzgebungsbefugnis im Bereich der Kulturhoheit hat jedenfalls sind es in Deutschland die Bundeslander welche den Regelungsauftrag des Art 85 DSGVO umsetzen mussen Die konkrete Ausfuhrung bleibt ihnen uberlassen Im neuen seit Ende 2020 geltenden Medienstaatsvertrag MStV 5 haben die Bundeslander in den 12 und 23 MStV datenschutzrechtliche Regelungen im Medienbereich getroffen insbesondere fur die journalistische Datenverarbeitung und die Telemedien Medienprivileg Dabei wird aufgrund Art 85 DSGVO nur partiell auf einzelne Regelungen der DSGVO verwiesen Denn fur die Europaische Union gibt es keine ausdruckliche Kompetenz fur die Presse und Medienregulierung 6 Fur die Zulassigkeit der Verarbeitung ausserhalb des Medienprivilegs gelten die allgemeinen Regelungen der DSGVO Diese werden im Bereich des offentlich rechtlichen Rundfunks erganzt durch die Vorschriften zum Beschaftigtendatenschutz 15 LDSG BW Datenverarbeitung bei Dienst und Arbeitsverhaltnissen sowie im Bereich die Erhebung und des Einzugs des offentlich rechtlichen Rundfunkbeitrags durch den Rundfunkbeitrags Staatsvertrag RBStV Im Hinblick auf die datenschutzrechtliche Kontrolle durch unabhangige Aufsichtsbehorden gelten im Medienbereich die allgemeinen Regelungen Art 51 bis 59 DSGVO allerdings mit der Modifikation durch Art 85 DSGVO und erganzt durch Normierungen sowohl im neuen BDSG insbesondere 17 und 18 BDSG als auch in den landesgesetzlichen Regelungen wie dem SWR Staatsvertrag bzw dem Landesdatenschutzgesetz z B 27 LDSG BW Literatur BearbeitenBeck scher Kommentar zum Rundfunkrecht 3 Aufl 2012 Beck Verlag ISBN 9783406609374 Bergmann Mohrle Herb Kommentar zum Datenschutzrecht Boorberg Verlag Stuttgart Stand 60 Lieferung August 2020 ISBN 978 3 415 00616 4 Flechsig Hrsg Kommentar zum SWR Staatsvertrag 1 Aufl 1997 Nomos Verlag Baden Baden ISBN 3 7890 5102 0 Knothe Potthast Hrsg Das Wunder von Mainz Rundfunk als gestaltete Freiheit Nomos Verlag 2009 ISBN 978 3 8329 4458 2 Konig Tassilo Rouven Sektorale Datenschutzkontrolle C H Beck Verlag 2003 ISBN 3406484417 Rossnagel Hrsg Handbuch Datenschutzrecht C H Beck Verlag 2015 ISBN 9783406687167 Specht Mantz Hrsg Handbuch Europaisches und deutsches Datenschutzrecht C H Beck Verlag 2019 ISBN 9783406725395 Einzelnachweise Bearbeiten Ziff 90 im Urteil vom 6 Normber 2003 Rs C 101 01 Lindqvist Schweden ZUM RD 2004 107 MMR 2004 95 ff CR 2004 286 DUD 2004 244 Zur Kritik insbes die Nachweise bei Naujock im Beck schen Kommentar zum Rundfunkrecht 2 Aufl 2008 in RN 15 zu 8 RGebStV und Bergmann Mohrle Herb Kommentar zum Datenschutzrecht Stand 38 Liefg Jan 2009 RN 9 u 43 zu 42 BDSG sowie Schaffland Wiltfang RN 4 zu 42 BDSG Konig Sektorale Datenschutzkontrolle S 112 https www ndr de der ndr unternehmen rdsk100 pdf sowie S 51 im 12 TB des SWR RfD https www swr de datenschutz In BW als Gesetz vom 30 Juni 2020 veroffentlicht in GBl BW 2020 S 429 bis 482 siehe auch BbgGVBl I 20 Nr 19 SachsGVBl 2020 S 381 GV NRW 2020 524 ThurGVBl 2020 369 371 ff Hennemann in Specht Mantz Teil B 19 RdNrn 8 und 73Weblinks BearbeitenListe der Rundfunkbeauftragten fur den Datenschutz beim BfDI 1 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rundfunkdatenschutzbeauftragter amp oldid 217450139