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Der Rostocker Erbvertrag bezeichnet mehrere Vereinbarungen der Hansestadt Rostock mit den Herzogen zu Mecklenburg als Landesherrn Der Erste Rostocker Erbvertrag wurde im Jahr 1573 zwischen der Stadt Rostock und Johann Albrecht I zu Mecklenburg geschlossen Mit ihm erkannte die Stadt die landesherrliche Oberhoheit an Der Zweite Rostocker Erbvertrag von 1788 abgeschlossen mit Herzog Friedrich Franz I beseitigte erneute Unstimmigkeiten zwischen den Parteien die unter seinem Vorganger Herzog Friedrich entstanden waren und schrieb Sonderrechte der Stadt bis 1918 fest Von den Erbvertragen zu unterscheiden ist der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich LGGEV von 1755 den Herzog Christian Ludwig mit den von der Ritterschaft dominierten Landstanden darunter auch der Stadt Rostock schloss Dieser fuhrte zu einer dauerhaften Mitwirkung der vereinten Landstande an der Regierung des Landes und blockierte fortan eine Verfassungsentwicklung im modernen Sinne Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rostocker Erbvertrag amp oldid 162261170