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Retorsion im strafrechtlichen Sinn bezeichnet eine Wiedervergeltung zwischen leichten Korperverletzungen oder zwischen Beleidigung und leichter Korperverletzung bzw umgekehrt bzw zwischen beiderseitigen Beleidigungen Die Retorsion ist damit ein Spezialfall des Talion Gleichbedeutend sind Gegenbeleidigung 1 und alter Gegenschelte 2 Deutschland BearbeitenIn Deutschland gilt 199 StGB Wechselseitig begangene Beleidigungen Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben fur straffrei erklaren Bis 1998 galt daneben 233 StGB a F Wenn Korperverletzungen nach 223 mit solchen Beleidigungen mit Korperverletzungen nach 223 oder letztere mit ersteren auf der Stelle erwidert werden so kann das Gericht fur beide Angeschuldigte die Strafe nach seinem Ermessen mildern 49 Absatz 2 oder von Strafe absehen Satz 1 gilt entsprechend bei fahrlassigen Korperverletzungen nach 230 heute in 229 geregelt soweit nicht eine der in 224 damalige Vorschrift der schweren Korperverletzung bezeichneten Folgen verursacht ist Diese Vorschrift wurde abgeschafft weil sie zum Entstehen von Schlagereien beitrug Literatur BearbeitenErnst von Beling Die geschichtliche Entwicklung der Retorsion und Kompensation von Beleidigungen und Korperverletzungen Breslau 1894 Einzelnachweise Bearbeiten Gegenbeleidigung In Adelung Grammatisch Kritisches Worterbuch der Hochdeutschen Mundart Retorsion In Heidelberger Akademie der Wissenschaften Hrsg Deutsches Rechtsworterbuch Band 11 Heft 5 6 bearbeitet von Heino Speer u a Hermann Bohlaus Nachfolger Weimar 2005 ISBN 3 7400 1230 7 adw uni heidelberg de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Retorsion Strafrecht amp oldid 233330210