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Als Reichsrat bezeichnet die historische Forschung die formliche Versammlung aller zu einem Reichstag des Heiligen Romischen Reichs geladenen Stande Luther auf den Reichstag zu Worms 1521 historisierendes Wandgemalde von Hermann Wislicenus Der Reichsrat bildete zur Zeit des nicht permanent tagenden Reichstags 1495 1662 die erste die Standeversammlung gleichsam eroffnende Zusammenkunft der anwesenden Reichsglieder Diese gemeinsame Sitzung samtlicher angereister Reichsstande bzw ihrer Gesandten erfolgte am ersten Tag des Reichstages unmittelbar im Anschluss an die ebenfalls gemeinschaftlich besuchte Heilige Messe 1 Die gleichzeitige Anwesenheit von kaiserlichen und reichsstandischen Vertretern in einem Gremium des Reichstages war ausserhalb der gemeinsamen Ausschusse noch in Versammlungen des Reichsrates zu beobachten in denen zu besonderen Anlassen wie z B bei der Verlesung der Proposition und des Abschieds auch Kaiser Kurfursten Fursten und Stande personlich zusammenkamen 2 Wichtigste Funktion des Reichsrates der trotz seiner regelmassigen Einberufung keine Kurie des Reichstags 3 sondern vielmehr nur eine besondere Form der Tagung darstellte war also die Verlesung der durch den Kaiser erlassenen Proposition Diese erfolgte in Anwesenheit des Kaisers oder seines Prinzipalkommissars welcher der Sitzung vorsass und wodurch der Rat eine integrierende Funktion fur Kaiser und Reich wahrnahm 4 Nach der Veroffentlichung der Tagesordnung der Reichsversammlung traten die Stande in die regularen Reichstagskollegien Kurfurstenrat Reichsfurstenrat und Stadterat auseinander und begannen mit den Beratungen Dieser Reichsrat hatte also reprasentative Aufgaben diente daneben aber als Plenarversammlung aller Reichstagsteilnehmer zur Verlesung weiterer Propositionen Ausgabe von Instruktionen Ubergabe von Bedenken und Gutachten und gemeinsamen reichsstandischen Beratungen ausserhalb der abgesonderten Kurien 5 Die Vernehmung Martin Luthers auf dem Reichstag zu Worms 1521 fand beispielsweise im Rahmen der Sitzung des Reichsrats statt da andernfalls gar nicht so viele verschiedene Reichsstande zu diesem Ereignis versammelt gewesen waren Einzelnachweise Bearbeiten Nach der Reformation nahmen die protestantischen Stande an dieser freilich nicht mehr teil Helmut Neuhaus Reichstag und Supplikationsausschuss S 69 f Vgl Neuhaus S 73 Neuhaus bemerkt hier dass der Reichsrat in seiner Dauerhaftigkeit und seiner personellen Kontinuitat den standischen Kurien und deren Direktorien vollauf vergleichbar ist Vgl Neuhaus S 70 Neuhaus S 70Literatur BearbeitenHelmut Neuhaus Reichstag und Supplikationsausschuss Ein Beitrag zur Reichsverfassungsgeschichte der ersten Halfte des 16 Jahrhunderts Duncker amp Humblot Berlin 1997 ISBN 3 428 03830 4 Schriften zur Verfassungsgeschichte 24 Zugleich Marburg Univ Diss 1975 1976 Reichstag Supplikationswesen und Supplikationsrat Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsrat Heiliges Romisches Reich amp oldid 192701650