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Die Regelstudienzeit auch Regelzeit in Osterreich auch Mindeststudienzeit 1 ist die Semesterzahl die bis zum Abschluss eines Vollzeitstudiengangs nach der Prufungs oder Studienordnung eines Studiengangs an der jeweiligen Hochschule vorgesehen ist Sie war als Rechtsanspruch fur Studenten gedacht um nicht wahrend ihres Studiums die Streichung ihres Faches aus dem Angebot der Universitat befurchten zu mussen Die tatsachliche individuelle Studienzeit kann der Regelstudienzeit entsprechen oder sie unter bzw uberschreiten Die Regelstudienzeit wird weitgehend durch die Hochschulgesetzgebung geregelt Inhaltsverzeichnis 1 Lange der Regelstudienzeit 1 1 Magister und Diplom 1 2 Bachelor 1 3 Master 1 4 Promotion 2 Studiendauer 3 QuellenLange der Regelstudienzeit BearbeitenMagister und Diplom Bearbeiten Bei Magister und universitaren Diplom Studiengangen betragt die Regelstudienzeit in Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre 8 Semester in Geisteswissenschaften meist 9 Semester und in Ingenieur und Naturwissenschaften meist 10 Semester 2 In Nordrhein Westfalen gibt es gestufte Diplomstudiengange an ehemaligen Gesamthochschulen d h man kann nach 7 Semestern mit dem Diplom I oder nach 9 mit dem Diplom II abschliessen Das Kasseler Modell verfolgt einen ahnlichen Ansatz nach 7 Semester Diplom I anschliessend dreisemestriges Vertiefungsstudium Diplom Studiengange an Fachhochschulen haben meist eine Regelstudienzeit von 8 Semestern wobei in der Regel mindestens ein Praxissemester enthalten ist Studiengange an Berufsakademien haben meist eine Regelstudienzeit von 6 Semestern wobei die Halfte der Studienzeit im Unternehmen durchgefuhrt wird Bachelor Bearbeiten Bachelorstudiengange haben an deutschen Universitaten zumeist eine Regelstudiendauer von 6 Semestern an Fachhochschulen und Musikhochschulen Bachelor of Music meistens 8 Semester Bachelorabschlusse mit 9 Semestern sind ebenfalls zulassig 3 An Fachhochschulen in den Niederlanden haben Bachelor Studiengange grundsatzlich eine Regelstudienzeit von 4 Jahren 4 Master Bearbeiten Masterstudiengange setzen einen ersten Hochschulabschluss voraus und haben eine Regelstudiendauer von 2 bis 4 Semestern 3 Konsekutive Masterstudiengange bilden zusammen mit einem entsprechenden Bachelor einen konsekutiven Studiengang Sie verleihen einen konsekutiven Mastergrad M A M Sc M Eng LL M nach insgesamt 10 Semestern Regelstudienzeit bzw 300 ECTS Punkten mit dem vorausgehenden Bachelor Das bedeutet dass beispielsweise an einen sechssemestrigen Bachelor ein viersemestriger Master angeschlossen werden muss oder an einen siebensemestrigen Bachelor ein dreisemestriger Master Nicht konsekutive und weiterbildende Masterstudiengange basieren nicht auf einem vorangegangenen Bachelor und mussen andere Abschlussbezeichnungen als konsekutive Masterstudiengange verleihen wenn sie nicht wie diese 10 Semester Gesamtregelstudienzeit erfordern 3 Promotion Bearbeiten Fur Promotionsstudiengange gibt es in Deutschland meist keine Regelstudienzeit Relevant fur den Promovierenden sind eher die Vertragsdauer der Anstellung oder die Forderungsdauer eines Stipendiums In Osterreich betragt die Regelstudienzeit fur ein Doktoratsstudium 6 Semester 180 ECTS Studiendauer BearbeitenDie Regelstudienzeit unterscheidet sich mitunter deutlich von der tatsachlichen Studiendauer So wird zum Beispiel die Regelstudienzeit fur den Diplom Studiengang Volkswirtschaftslehre an der Universitat Koln mit 9 Semestern angegeben die durchschnittliche tatsachliche Zeit betragt jedoch 15 8 Semester Der Grund fur diesen Unterschied liegt darin dass bei der Regelstudienzeit von idealisierten Bedingungen ausgegangen wird die dann in der Praxis haufig nicht gegeben sind So sind Grunde fur ein Langzeitstudium z B uberfullte Seminare und Vorlesungen gleichzeitige Termine von Pflichtveranstaltungen der Ausfall von Kursen oder schlicht die Notwendigkeit einer zeitaufwendigen Nebentatigkeit zur Finanzierung des Studiums und des Lebens Auch der Grad der Begabung und die Motivation eines Studenten kann erhebliche Auswirkungen auf die Studienzeit haben wenn Prufungen wiederholt werden mussen oder erst spater angetreten werden Quellen Bearbeiten Verwandte Eintrage Abgerufen am 8 August 2023 Vorgabe durch Rahmenprufungsordnungen von HRK und KMK a b c Landergemeinsame Strukturvorgaben Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10 Oktober 2003 i d F vom 22 September 2005 https www studieren in holland de 13 1 allgemeines zum studium htmlNormdaten Sachbegriff GND 4177380 9 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Regelstudienzeit amp oldid 236222643