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Das Rahmenubereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats legt Grundsatze im Bereich des offentlichen Lebens fur Angehorige nationaler Minderheiten und deren individuelle und kollektive Rechte fest Rahmenubereinkommen zum Schutz nationaler MinderheitenDatum 1 Februar 1995Inkrafttreten 1 Februar 1998Fundstelle englisch amtliche Ubersetzung Deutschlands LR Nr 0 108 1 in LILEXVertragstyp MultinationalRechtsmaterie MinderheitenrechteUnterzeichnung 43Ratifikation 39Deutschland Ratifikation 10 September 1997Liechtenstein Ratifikation 18 November 1997Osterreich Ratifikation 31 Marz 1998Schweiz Ratifikation 21 Oktober 1998Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung Es ist das erste rechtsverbindliche multilaterale Instrument Europas das dem Schutz nationaler Minderheiten im allgemeinen gewidmet ist Es hat zum Ziel den Bestand nationaler Minderheiten in dem jeweiligen Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten zu schutzen 1 Das Rahmenubereinkommen mit der SEV Nr 157 wurde im Rahmen des Europarats ausgearbeitet am 1 Februar 1995 in Strassburg unterzeichnet und trat mit 12 Ratifikationen am 1 Februar 1998 allgemein in Kraft Frankreich unterzeichnete Stand 01 2019 als einziger betroffener Staat dieses Ubereinkommen nicht Die Verweigerung Frankreichs wird unter anderem damit begrundet dass hierdurch die Einheit des Staates Frankreich in Gefahr gebracht werden konnte und die franzosische Sprache an Bedeutung verlieren konnte Auch Andorra und Monaco haben das Rahmenubereinkommen nicht unterzeichnet da diese als Zwergstaaten hiervon wohl nicht betroffen sind Abschnitt I Artikel 1 bis 3 gewahrt jeder einer nationalen Minderheit zugehorigen Person das Recht zu entscheiden als Angehoriger der Minderheit behandelt zu werden oder nicht Artikel 3 Der erlauternde Bericht zum Abkommen prazisiert dass daraus kein Recht des Einzelnen abzuleiten sei die Zugehorigkeit zu einer nationalen Minderheit frei zu wahlen 2 Abschnitt II Artikel 4 bis 19 legt das Recht aller Angehorigen einer nationalen Minderheit sich friedlich zu versammeln und sich frei zusammenzuschliessen Artikel 7 auf die freie Meinungsausserung und die Gedanken Gewissens und Religionsfreiheit und den Zugang zu den Medien fest Des Weiteren sind Freiheitsrechte was den Gebrauch der Sprache das Bildungswesen und die grenzuberschreitende Zusammenarbeit usw angeht niedergelegt Uber die Durchfuhrung des Rahmenubereinkommens durch die Vertragsparteien wacht das Ministerkomitee des Europarats Artikel 24 Siehe auch BearbeitenEuropaische Menschenrechtskonvention MinderheitenschutzWeblinks BearbeitenRahmenubereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten SEV Nr 157 EuroparatEinzelnachweise und Anmerkungen Bearbeiten Rahmenubereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten Zusammenfassung Paragraph I does not imply a right for an individual to choose arbitrarily to belong to any national minority The individual s subjective choice is inseparably linked to objective criteria relevant to the person s identity Artikel 3 Framework Convention for the Protection of National Minorities Explanatory report Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4832769 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rahmenubereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten amp oldid 211914618