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Putativnotstand von lat putare glauben meinen ist ein Begriff aus dem Strafrecht und bezeichnet das Begehen einer Straftat in der irrigen Annahme es bestehe eine Notstandssituation 34 35 StGB 1 Liegt in Wirklichkeit keine gegenwartige Gefahr fur rechtlich geschutzte Interessen vor wird ein vermeintlicher rechtfertigender Notstand als vorsatzausschliessender Erlaubnistatbestandsirrtum behandelt Der Tater kann nur wegen fahrlassiger Begehung bestraft werden 16 Abs 1 15 StGB Bei einem vermeintlichen entschuldigenden Notstand wird der Tater nur dann bestraft wenn er den Irrtum vermeiden konnte 35 Abs 2 Satz 1 17 StGB StGB 2 3 Die Strafe ist nach 49 Abs 1 zu mildern obligatorische Strafmilderung 35 Abs 2 Satz 2 StGB Der Tater muss eine gegenwartige nicht anders abwendbare Gefahr fur Leben Leib Freiheit Ehre Eigentum oder ein anderes Rechtsgut annehmen und die Tat begehen um diese vermeintliche Gefahr von sich oder einem Angehorigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden 4 5 Nach standiger Rechtsprechung ist eine Gefahr im Sinne des 35 Abs 1 StGB ein Zustand in dem aufgrund tatsachlicher Umstande die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schadigenden Ereignisses besteht 6 Dazu zahlt auch eine Dauergefahr bei der ein langer andauernder gefahrdrohender Zustand jederzeit in einen Schaden umschlagen kann 7 Gegenwartig ist die Gefahr dann wenn sich die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts nach einem objektiven Urteil aus der ex ante Sicht so verdichtet hat dass die zum Schutz des bedrohten Rechtsguts notwendigen Massnahmen sofort eingeleitet werden mussen um den Eintritt des Schadens sicher zu verhindern Bei einer Dauergefahr ist eine solche Verdichtung der Gefahr dann anzunehmen wenn der Schaden jederzeit eintreten kann auch wenn die Moglichkeit offen bleibt dass der Schadenseintritt noch einige Zeit auf sich warten lasst 8 Einzelnachweise Bearbeiten Putativnotstand Rechtslexikon net abgerufen am 17 September 2020 vgl BGH Urteil vom 15 September 1988 g R u a 4 StR 352 88 Rdnr 3 9 Katzenkonigfall Wilfried Kuper Die damonische Macht des Katzenkonigs oder Probleme des Verbotsirrtums und Putativnotstandes an den Grenzen strafrechtlicher Begriffe Zum Urteil des BGH vom 15 September 1988 JZ 1989 S 617 628 vgl BGH Urteil vom 1 Dezember 2005 3 StR 243 05 Rdnr 11 ff OLG Hamm Beschluss vom 20 Januar 1998 3 Ss OWi 1555 97 BGHSt 18 271 BGH NJW 1979 2053 2054 BGH NJW 1979 2053 2054 vgl auch BGHSt 5 371 373 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Putativnotstand amp oldid 229547486