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Das Protestantenpatent wurde am 8 April 1861 von Kaiser Franz Joseph I erlassen Es tragt die Nummer RGBl 41 1861 Seine vollstandige Bezeichnung lautet Verordnung des Staatsministers womit die innere Verfassung der evangelischen Kirche beider Bekenntnisse in dem Erzherzogthume Oesterreich ob und unter der Enns dem Herzogthume Salzburg dem Herzogthume Steiermark den Herzogthumern Karnthen und Krain der gefursteten Grafschaft Gorz und Gradisca der Markgrafschaft Istrien und der Stadt Triest mit ihrem Gebiete in der gefursteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg dem Konigreiche Bohmen der Markgrafschaft Mahren dem Herzogthume Ober und Nieder Schlesien den Konigreichen Galizien und Lodomerien mit den Herzogthumern Auschwitz und Zator dem Grossherzogthume Krakau und dem Herzogthume Bukowina provisorisch geregelt wird 1 Zur Durchfuhrung des Patentes wurde am 9 April 1861 von Staatsminister Anton von Schmerling eine Verordnung erlassen Das Protestantenpatent brachte in 25 Paragraphen erstmals eine relative rechtliche Gleichstellung der Evangelischen Kirche Augsburger Bekenntnisses und der Helvetischen Bekenntnisses mit der romisch katholischen Kirche Es galt fur das Kaisertum Osterreich mit Ausnahme des Konigreichs Ungarn und wurde erst durch das Protestantengesetz vom 6 Juli 1961 das eine vollige rechtliche Gleichstellung bewirkte abgelost Inhaltsverzeichnis 1 Gliederung der Durchfuhrungsverordnung vom 9 April 1861 2 Siehe auch 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGliederung der Durchfuhrungsverordnung vom 9 April 1861 BearbeitenAllgemeine Bestimmungen Erster Abschnitt Von den Pfarrgemeinden Presbyterien und den grosseren Gemeindevertretungen Zweiter Abschnitt Von den Bezirksgemeinden Senioraten und ihrer Vertretung Dritter Abschnitt Von den Superintendentialgemeinden Superintendenzen und ihrer Vertretung Vierter Abschnitt Von den beiden Generalsynoden Funfter Abschnitt Von den Schul und Unterrichtsangelegenheiten Sechster Abschnitt Von der Wahl der Pfarrer ihren Rechten und Pflichten Siebenter Abschnitt Von der Wahl der Senioren ihren Rechten und Pflichten Achter Abschnitt Von der Erwahlung der Superintendenten ihren Rechten und Pflichten Neunter Abschnitt Von der jahrlichen Unterstutzung der Gemeinden Seniorate und Superintendenzen aus dem Staatsschatze Zehnter Abschnitt Von dem Oberkirchenrathe Schluss Siehe auch BearbeitenToleranzpatentLiteratur BearbeitenGustav Reingrabner Protestanten in Osterreich Geschichte und Dokumentation Bohlau Wien u a 1981 ISBN 3 205 07140 9Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Protestantenpatent Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien RGBl 41 1861 S 337 343 ALEX Historische Rechts und Gesetzestexte OnlineEinzelnachweise Bearbeiten Im Kaisertum Osterreich war Patent eine gebrauchliche Bezeichnung fur ein Gesetz Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Protestantenpatent amp oldid 210830759