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Der Prasident der Hamburgischen Burgerschaft ist der Vorsitzende des Landesparlaments der Freien und Hansestadt Hamburg Prasident der Burgerschaft der Freien und Hansestadt HamburgGrosses Staatswappen der Freien und Hansestadt HamburgAmtierendCarola Veit SPD Anrede Frau PrasidentinAmtssitz Hamburger Rathaus in HamburgAmtszeit 5 JahreLetzte Wahl 1 Marz 2015Schaffung des Amtes 6 Dezember 1859 verfassungsrechtlich festgeschrieben 28 September 1860Website www hamburgische buergerschaft deCarola Veit Prasidentin der Hamburgischen BurgerschaftJohannes Versmann erster Prasident der Hamburgischen Burgerschaft Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Wahl 3 Vizeprasidenten 4 Geschichte 5 Einzelnachweise 6 WeblinksAufgaben BearbeitenDer Prasident beruft die Sitzungen der Burgerschaft nach Art 22 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg HmbVerf ein und leitet sie nach 27 der Geschaftsordnung der Hamburgischen Burgerschaft GO Er ubt das Hausrecht und die Polizeigewalt in den von der Burgerschaft benutzten Raumen des Hamburger Rathauses aus Art 18 Abs 2 S 1 HmbVerf Mit der Burgerschaftskanzlei untersteht ihm die Verwaltung der Burgerschaft einschliesslich der dort tatigen Beamten Er fuhrt den Haushalt der Burgerschaft und vertritt Hamburg soweit es die Burgerschaft betrifft Art 18 Abs 2 S 2 HmbVerf Schliesslich beruft der noch amtierende Prasident die konstituierende Sitzung der neu gewahlten Burgerschaft ein 1 Abs 1 GO Bei der Leitung der Geschafte und Sitzungen der Hamburgischen Burgerschaft achtet der Prasident auf die Wahrung der Rechte der Abgeordneten und der Wurde der Burgerschaft 3 Abs 1 GO In dieser Funktion wird trotz der daneben weiterhin bestehenden Eigenschaft als gewahlter Abgeordneter ein unparteiisches Verhalten erwartet Wahl BearbeitenDer Burgerschaftsprasident wird aus der Mitte der Hamburgischen Burgerschaft gewahlt Art 18 Abs 1 S 1 HmbVerf Die Wahl erfolgt durch die Abgeordneten in der konstituierenden Sitzung des neu gewahlten Parlaments Bis zur Wahl wird die Sitzung durch den Altersprasidenten geleitet In der Regel stellt die Fraktion mit den meisten Abgeordneten den Burgerschaftsprasidenten Die Amtszeit des Burgerschaftsprasidenten endet mit der jeweiligen Legislaturperiode Eine vorherige Abwahl ist durch die Geschaftsordnung ausgeschlossen 2 Abs 1 S 1 GO Ob auch die Verfassung eine Abwahl ausschliesst ist umstritten 1 Eine Wiederwahl in der nachsten Legislaturperiode ist moglich sofern der bisherige Amtsinhaber wieder Mitglied der neuen Burgerschaft wird Vizeprasidenten BearbeitenBei den Aufgaben wird der Prasident von Stellvertretern den Vizeprasidenten und den Schriftfuhrern vertreten 4 GO Gemeinsam bilden diese Abgeordneten das Prasidium der Hamburgischen Burgerschaft 2 S 2 GO Ublicherweise werden die Stellvertreter anteilig von den in der Burgerschaft vertretenen Fraktionen gestellt Geschichte BearbeitenSiehe auch Liste der Prasidenten der Hamburgischen Burgerschaft Das Amt des Prasidenten der Hamburgischen Burgerschaft existiert seit dem 6 Dezember 1859 verfassungsrechtlich festgeschrieben wurde es am 28 September 1860 Johannes Versmann war der erste Prasident der Hamburgischen Burgerschaft Am langsten ubte Ehrenburger Herbert Dau von 1960 bis 1978 das Amt des Prasidenten aus Seit 2011 ist Carola Veit die Prasidentin der Hamburgischen Burgerschaft Einzelnachweise Bearbeiten David Klaus Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg Kommentar 2 Auflage Richard Boorberg Stuttgart 2004 ISBN 3 415 03119 5 S 332 f Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Prasident der Hamburgischen Burgerschaft Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Website der Hamburgischen Burgerschaft Das Prasidium Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Prasident der Hamburgischen Burgerschaft amp oldid 237084197