www.wikidata.de-de.nina.az
Ein Pfarrverwaltungsrat je nach Bundesland Bistum auch Kirchenvorstand Kirchenausschuss oder Kirchenverwaltung genannt ist zustandig fur Vermogen Gebaude Grundstucke und Personal der jeweiligen romisch katholischen Kirchengemeinde und ist das hochste Gremium oder sogar der Rechtstrager einer Pfarrei in Vermogensangelegenheiten Fur den Bereich der Seelsorge ist dagegen der Pfarrgemeinderat zustandig Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Grundlagen 2 Aufgaben und Struktur 3 Bei offentlich rechtlicher Anerkennung 4 Ubersicht uber Terminologie und Strukturen in den deutschen Diozesen 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseRechtliche Grundlagen BearbeitenDas Kirchenrecht Codex Iuris Canonici bestimmt dass in jeder Pfarrei ein Vermogensverwaltungsrat Consilium a rebus oeconomicis bestehen muss in dem ausgewahlte Glaubige dem Pfarrer der die Pfarrei bei allen Rechtsgeschaften vertritt bei der Verwaltung des Pfarrvermogens helfen 1 Die rechtliche Ausgestaltung des Gremiums und die Reichweite seiner Zustandigkeit ist abhangig von den fur das betreffende Bistum geltenden staatskirchenrechtlichen Vertragen Fur die nordrhein westfalischen Bistumer gilt beispielsweise das 1924 erlassene Preussische Gesetz uber die Verwaltung des katholischen Kirchenvermogens in der Fassung vom 1 September 2003 in dem ein Gremium namens Kirchenvorstand gefordert wird dem der Pfarrer oder ein von der bischoflichen Behorde mit der Leitung der Gemeinde betrauter Geistlicher als Vorsitzender die gewahlten Mitglieder und auf Grund eines besonderen Rechtstitels Berechtigte oder Ernannte angehoren 2 Aufgaben und Struktur BearbeitenZu den Aufgaben des Pfarrverwaltungsrates zahlen die Genehmigung des jahrlichen Haushaltsplanes der Pfarrgemeinde sowie Miet und Pachtangelegenheiten Zu seinem Zustandigkeitsbereich gehort auch die Verantwortung fur Gebaude und Personal beispielsweise das Personal der zur Pfarrgemeinde gehorenden Kindergarten Der Rat wird auf sechs bzw acht Jahre direkt oder vom Pfarrgemeinderat gewahlt In manchen Diozesen ist es zudem ublich alle drei bzw vier Jahre jeweils die Halfte des Gremiums neu zu wahlen Der Pfarrer oder Pfarradministrator ist der Vorsitzende des Pfarrverwaltungsrates wobei es ihm falls das Staatskirchenrecht es zulasst vorbehalten ist den Vorsitz des Rates abzugeben In solch einem Falle wird der neue Vorsitzende aus dem Kirchenvorstand heraus gewahlt Der Vorsitzende wird dann auf Bitte des Pfarrers vom zustandigen Bischof fur die Amtszeit berufen Haufig unterstutzt ein Kirchenpfleger Rendant oder Verwaltungsleiter den Pfarrer Pfarradministrator bei der Vorbereitung der Sitzungen des Pfarrverwaltungsrates und bei der Durchfuhrung von dessen Beschlussen Die beschriebenen Regelungen unterscheiden sich in den einzelnen Bistumern So gibt es neben der achtjahrigen Wahlperiode auch eine von sechs oder auch vier Jahren beispielsweise in Nordrhein Westfalen oder in Bayern In manchen Diozesen wird der Kirchenvorstand bzw die Kirchenverwaltung in Direktwahl von den Gemeindemitgliedern gewahlt in anderen Diozesen vom Pfarrgemeinderat In der Diozese Rottenburg Stuttgart wird der Verwaltungsausschuss aus Mitgliedern des Kirchengemeinderates gewahlt Mitglieder kraft Amt sind der Pfarrer und der Kirchenpfleger Es ist der einzige Ausschuss der in jeder Kirchengemeinde gebildet werden muss Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand sind ihren Satzungen gemass zur Zusammenarbeit und fallsweisen gegenseitigen Beteiligung verpflichtet In Osterreich gab es keinen Pfarrverwaltungsrat Hier ubernimmt der Pfarrgemeinderat bzw Kirchengemeinderat die Aufgaben des Pfarrverwaltungsrates Seit 2016 erfullt der Vermogensverwaltungsrat in der Erzdiozese Wien ahnliche Aufgaben 3 Bei offentlich rechtlicher Anerkennung BearbeitenBei offentlich rechtlicher Anerkennung der Kirche als Landeskirche respektive als offentlich rechtliche Korperschaft ist die Kirche in diesen Belangen dem ubergeordneten staatlichen Recht untergeordnet woraus sich unterschiedliche Verfassungen der Ratestrukturen ergeben je nach den fur die Region geltenden staatskirchenrechtlichen Vertragen und Vorschriften Fur diese Organisation mit Kirchenpflegen anstelle des Pfarrverwaltungsrates siehe Kirchengemeindeleitung Bei offentlich rechtlicher AnerkennungUbersicht uber Terminologie und Strukturen in den deutschen Diozesen BearbeitenDiozese Bezeichnung Vorsitz Wahlmodus Amtszeit Gesetzliche Grundlage 4 Aachen Essen Koln Munster nordrh westf Teil Paderborn nordrh westf Teil Kirchenvorstand Pfarrer Direktwahl Sechs Jahre 5 Augsburg Munchen und Freising Bamberg Eichstatt Passau Regensburg und Wurzburg Kirchenverwaltung Pfarrer Kirchenverwaltungsvorstand Direktwahl Sechs Jahre 6 Berlin Kirchenvorstand Pfarrer Bischof kann anderes KV Mitglied bestimmen Direktwahl Acht Jahre 7 Dresden Meissen Kirchenvorstand Pfarrer Bischof kann im Ausnahmefall eine andere Person mit dem Vorsitz betrauen Direktwahl Funf Jahre 8 Freiburg Stiftungsrat Pfarrer Pfarrgemeinderat Abhangig von der Amtszeit des PGR funf Jahre 9 Fulda Verwaltungsrat Pfarrer oder bei dessen Verzicht ein vom Gremium gewahltes Mitglied Direktwahl Sechs Jahre 10 Gorlitz Kirchenvorstand Pfarrer Direktwahl Acht Jahre 11 Hamburg Kirchenvorstand Pfarrer oder eine andere vom Bischof bestellte Person Direktwahl Vier Jahre 12 Hildesheim Kirchenvorstand Pfarrer oder eine andere vom Bischof bestellte Person Direktwahl Vier Jahre 13 Limburg Verwaltungsrat Pfarrer oder bei dessen Verzicht ein vom Gremium gewahltes Mitglied Pfarrgemeinderat Entsprechend der Amtszeit des Pfarrgemeinderates vier Jahre 14 Magdeburg Kirchenvorstand Pfarrer oder eine andere vom Bischof bestellte Person Direktwahl Vier Jahre 15 Mainz Verwaltungsrat Pfarrer Pfarrgemeinderat Entsprechend der Amtszeit des Pfarrgemeinderates vier Jahre 16 Munster Oldenburgischer Teil Kirchenausschuss Pfarrer oder vom Bischoflichen Offizial bestimmte Person Direktwahl Vier Jahre 17 Osnabruck Kirchenvorstand Pfarrer oder eine andere vom Bischof bestellte Person Direktwahl Vier Jahre 18 Paderborn niedersachs Teil Kirchenvorstand Pfarrer oder eine andere vom Bischof bestellte Person Direktwahl Vier Jahre 19 Rottenburg Stuttgart Kirchengemeinderat und dessen Verwaltungsausschuss Pfarrer dieser kann den Vorsitz delegieren bzw abgeben Kirchengemeinderat Direktwahl Verwaltungsausschuss Kirchengemeinderat aus seinen Mitgliedern Funf Jahre 20 Speyer Verwaltungsrat Pfarrer Direktwahl Vier Jahre 21 Trier Verwaltungsrat Pfarrer Pfarrgemeinderat Acht Jahre 22 Weblinks BearbeitenKirchenverwaltungswahl 2012 im Erzbistum Munchen und Freising Kirchenstiftungsordnung der Diozese Wurzburg mit den Vorgaben fur die Kirchenverwaltung PDF 218 kB 2 Einzelnachweise Bearbeiten CIC can 537 vgl c 532 1 2 siehe recht nrw de PDF Ubersicht und Quelle kirchenrecht online de pgr vvr Preussisches Gesetz uber die Verwaltung des katholischen Kirchenvermogens vom 24 Juli 1924 Ordnung fur kirchliche Stiftungen in den bayerischen Erz Diozesen KiStiftO Kirchliches Vermogensverwaltungsgesetz im Erzbistum Berlin KiVVG Gesetz fur die Verwaltung der Pfarreien im Bistum Dresden Meissen PfVG Ordnung uber die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermogens Gesetz uber die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermogens in der Diozese Fulda Kirchenvermogensverwaltungsgesetz KVVG Gesetz uber die Verwaltung des katholischen Kirchenvermogens im Bistum Gorlitz Kirchliches Vermogensverwaltungsgesetz KiVVG Gorlitz Kirchenvermogensverwaltungsgesetz fur das Erzbistum Hamburg KVVG Kirchenvermogensverwaltungsgesetz fur die Diozese Hildesheim KVVG Gesetz uber die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermogens im Bistum Limburg Kirchenvermogensverwaltungsgesetz KVVG Gesetz uber die Verwaltung des Kirchenvermogens im Bistum Magdeburg VermG Gesetz uber die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermogens im Bistum Mainz Kirchenvermogensverwaltungsgesetz KVVG Kirchenvermogensverwaltungsgesetz KVVG fur den Oldenburgischen Teil der Diozese Munster Kirchenvermogensverwaltungsgesetz fur die Diozese Osnabruck KVVG Kirchenvermogensverwaltungsgesetz fur den im Land Niedersachsen gelegenen Anteil des Erzbistums Paderborn KVVG Ordnung fur die Kirchengemeinden und ortskirchlichen Stiftungen in der Diozese Rottenburg Stuttgart Kirchengemeindeordnung KGO Ordnung fur die Wahl der Verwaltungsrate der Kirchengemeinden im Bistum Speyer Gesetz uber die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermogens im Bistum Trier Kirchenvermogensverwaltungsgesetz KVVG Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pfarrverwaltungsrat amp oldid 234241577