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Ein Pfarrdotationsgrundstuck auch Pfarrbesoldungsgrundstuck waren Grundstucke die sich im Eigentum des jeweiligen Bundeslandes befanden die jedoch ausschliesslich fur kirchliche Belange genutzt wurden Um den Verkaufserlos dieser Grundstucke kam es zu langjahrigen vermogensrechtlichen Auseinandersetzungen uber die Hohe des jeweiligen Anteils aus dem Verkaufserloses zwischen Kirche und Staat Teilweise sind die Pfarrbesoldungsgrundstucke dem Land zugefallen Damit ging die Verpflichtung aus dem Grundstucksertrag einen Pfarrer oder seine Helfer zu besolden an das Land uber Dotation bedeutet eine Ausstattung Schenkung oder Zuwendung Dabei wird beispielsweise einer Kirchengemeinde ein Vermogen gegeben von dessen Einkunften sie sich in baulichem Stande erhalten und ihre Diener besolden kann Als Dotationen wurden auch Schenkungen von Staatsgutern verstanden die gemeinsam mit einem adeligen Titel an Personen verliehen wurden die ausgezeichnete Verdienste erworben hatten 1 Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenKirchenangestellte wie Gemeindepfarrer mussten ihren Lebensunterhalt im Mittelalter fast ausnahmslos aus dems Pfrundevermogen der jeweiligen Kirche oder dem Ertrag der zur Pfarrdotation gehorenden Grundstucke bestreiten Das Pfrundevermogen umfasste neben den Grundstucken auch Nutzungsrechte sowie Anspruche auf Geldzahlungen und Naturalleistungen Waren es vormals zumeist Geistliche die im Zolibat lebten so kamen neue Anforderungen hinzu So gab es zunehmend Pfarrfamilien und in jedem Kirchspiel wurde ein Schulwesen eingefuhrt das ebenfalls finanziert werden musste Die zur Verfugung stehenden Kirchenmittel waren nicht an diese neue Situation angepasst Die vorhandenen Einkunfte der Kirchenkassen aus Stiftungsmitteln sollten eigentlich den Bedarf decken Die Ortsgeistlichen hatten wenig Einfluss auf die Vergabe der Stiftungsmittel des Kirchspiels Verwaltet wurde es von den Kirchvogten Hinzu kam dass Teile des Pfarrdotationsgrundes die vormals auf Zeit verpachtet worden waren nun in Erbpacht umgewandelt wurden Um die Kirchenkassen zu entlasten oder deren Einnahmen sogar zu vermehren wurden Vikariate in Schulstellen und Pfarrguter oder Pfarrlehen in Kirchenguter umgewandelt Um die gestiegenen Ausgaben zu decken wurden die entstehenden Kosten durch freiwillige Kollekten finanziert Darunter fielen beispielsweise Kosten fur Kirchenneubauten Reparaturen die Anschaffung einer Orgel Auf alle eingepfarrten Grasflachen wurde ein Kirchenbeitrag erhoben 2 Im Zuge der franzosischen Revolution wurden 1789 alle Zehnten und das gesamte Kirchenvermogen zum Nationaleigentum erklart Bei der Sakularisation in Deutschland blieben mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25 Februar 1803 die Dotationen der Pfarreien die Schulfonds und die frommen Stiftungen erhalten wahrend alle geistlichen Territorien Abteien Stifte und Kloster zur freien und vollen Disposition den betreffenden weltlichen Landesherrn uberlassen sowohl zum Behufe des Aufwandes fur Kultus Schulen und gemeinnutzige Anstalten als zur Erleichterung der Finanzen Nur mussten sie die Domkirchen bleibend ausstatten und Pensionen fur die sakularisierten Geistlichen auswerfen 3 Im 19 Jahrhundert wurde das Pfrundesystem durch ein Besoldungssystem ersetzt Die kirchliche Ordnung zur Pfarrbesoldung und versorgung innerhalb der evangelischen Kirchen ist eng an das staatliche Beamtenrecht angelehnt 4 In Baden Wurttemberg ergab beispielsweise der Verkauf von ca 2800 Grundstucken einen Erlos von mehr als 38 Millionen Euro 5 Literatur BearbeitenFelix Stiegele Rechtliche Verpflichtung des Staates zur Pfarrdotation Untermarchtal 1927 Paul Dieter Mehrle Werner Schmidtke Pfarrdotationsgrundstucke in Wurttemberg Ein Bericht zur Losung einer alten vermogensrechtlichen Streitfrage zwischen Staat und Kirche im Jahre 1981 In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte 2008 Band 125 S 320 327 ISSN 0323 4142 Um Gottes Lohn Ein schwarz schwarzer Pakt erbost Stuttgarter Parlamentarier Die CDU Regierung will den ohnehin hoch subventionierten Kirchen Landereien zu Spottpreisen uberlassen In Der Spiegel Nr 47 1980 online Weblinks BearbeitenKathrin Ellwardt Sakularisierte Kirchenschatze in Baden vereinnahmt verteilt versilbert ag landeskunde oberrhein de 943 Kirchliches Gesetz zur Bereinigung der Rechtsverhaltnisse an pfarreieigenen Pfarrhausgrundstucken und kirchengemeindeeigenen Pfarrbesoldungsgrundstucken vom 22 Juni 1989 kirchenrecht ekwue de Verfugung der Oberfinanzdirektion Hannover betr Befreiung der Dienstgrundstucke der Geistlichen und Kirchendiener der Religionsgesellschaften des offentlichen Rechts vom 10 Marz 1994 kirchenrecht erk deEinzelnachweise Bearbeiten Dotation In Heinrich August Pierer Julius Lobe Hrsg Universal Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit 4 Auflage Band 1 A Aufzwingen Altenburg 1857 S 586 587 zeno org Jahrbuch der Gesellschaft fur Bildende Kunst und Vaterlandische Altertumer zu Emden Verlag von W Haynel Emden 1872 S 65 68 Textarchiv Internet Archive Johannes Baptist Sagmuller Lehrbuch des katholischen Kirchenrechts 3 Auflage Band 2 4 Buch Die Verwaltung der Kirche Herder Freiburg im Breisgau 1914 S 436 Textarchiv Internet Archive Pfarrbesoldung kirchenfinanzen de Paul Dieter Mehrle Werner Schmidtke Pfarrdotationsgrundstucke in Wurttemberg Ein Bericht zur Losung einer alten vermogensrechtlichen Streitfrage zwischen Staat und Kirche im Jahre 1981 In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Kanonistische Abteilung 94 Bohlau Verlag Wien Koln Weimar 2008 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pfarrdotationsgrundstuck amp oldid 241490741