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Eine offenkundige Tatsache im juristischen Sinne der deutschen Zivilprozessordnung ist eine Tatsache deren Wahrheit sich entweder aus zuverlassigen allgemein zuganglichen Quellen ergibt und fur jedermann unmittelbar einsichtig ist oder deren Wahrheit dem Gericht bereits amtlich also dienstlich bekannt gemacht wurde 1 Tatsachen sind konkrete nach Zeit und Raum bestimmte vergangene oder gegenwartige Geschehnisse oder Zustande der Aussenwelt sog aussere Tatsachen oder des menschlichen Seelenlebens sog innere Tatsachen einschliesslich Absichten die zum Tatbestand der anzuwendenden Rechtsnorm gehoren 2 3 Ahnliche Regelungen gelten auch im Strafprozessrecht und im Verwaltungsprozessrecht Deutschlands Inhaltsverzeichnis 1 Zivilprozessrecht 2 Strafprozessrecht 3 Verwaltungsprozessrecht 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseZivilprozessrecht BearbeitenOffenkundige Tatsachen bedurfen im Zivilprozess und entsprechend auch in den anderen Prozessarten auch im Falle des Bestreitens keines Beweises 291 ZPO sondern konnen vom Richter ohne Beweisaufnahme festgestellt werden Die Regel dient damit der Prozessokonomie 4 Die Fuhrung des Gegenbeweises ist jedoch zulassig 5 Unterschieden wird zwischen allgemeinkundigen und gerichtsbekannten Tatsachen Allgemeinkundig sind Tatsachen die einer grosseren Anzahl von Personen bekannt oder fur diese ohne weiteres z B aus allgemein zuganglichen Quellen wie Zeitschriften und Nachschlagewerken zuverlassig wahrnehmbar sind 6 Gerichtsbekannt sind Tatsachen wenn das erkennende Gericht amtlich bereits Kenntnis von ihnen erlangt hat z B in einem fruheren Verfahren oder durch eine amtliche Mitteilung 7 Privat erlangtes Sonderwissen des Richters darf dabei nicht einfliessen da er sonst gleichzeitig Zeuge und Richter ware 8 Letzteres schliesst die Zivilprozessordnung gemass 41 Nr 5 ZPO aus Vor der Verwertung offenkundiger Tatsachen ist den Parteien rechtliches Gehor zu gewahren 9 jedenfalls ist dies nach dem Bundesgerichtshof 10 der Fall sofern die Parteien nicht mit der Verwertung rechnen mussten Strafprozessrecht BearbeitenNach 244 Abs 3 S 2 StPO darf ein Beweisantrag im Strafprozess abgelehnt werden wenn eine Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit uberflussig ist Wie im Zivilprozessrecht siehe oben umfassen offenkundige Tatsachen allgemeinkundige und gerichtsbekannte Tatsachen 11 12 Abgelehnt werden darf ein Beweisantrag auch dann wenn das Gegenteil der Beweistatsache offenkundig ist 12 Offenkundig ist z B der an den Juden begangene Volkermord unter der nationalsozialistischen Herrschaft Holocaust 13 14 15 Verwaltungsprozessrecht BearbeitenIm Verwaltungsprozess gilt uber 173 VwGO ebenfalls 291 ZPO 16 Weblinks BearbeitenArbeitsgericht Siegen Urteil vom 3 Marz 2006 Az 3 Ca 1722 05 Die Recherche eines Richters in einer allgemein zuganglichen und zuverlassigen Quelle hier Internet Lexikon Wikipedia zur Unterrichtung uber offenkundige Tatsachen stellt keinen Grund fur die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit dar Zoller Greger ZPO 24 Auflage 2004 291 Rn 1 OLG Munchen Hinweisbeschluss vom 2 Juli 2018 Az 8 U 1710 17 Rn 16 NJW RR 2019 S 248 Rn 19 Offenkundigkeit der Typabweichungen von zwei Audi Modellen aus allgemein einfach zuganglichen zuverlassigen Quellen wie z B Wikipedia zur Bestimmung des einen als aliud zum zweiten genannt von Michael Huber in Musielak Voit ZPO 20 Auflage 2023 291 ZPO Rn 1 als Nachweis fur Offenkundigkeit der Inhalte der Internet Enzyklopadie Wikipedia Einzelnachweise Bearbeiten Michael Huber in Musielak Voit ZPO 20 Auflage 2023 291 ZPO Rn 1 2 BGH Urteil vom 25 November 1997 Az VI ZR 306 96 NJW 1998 1223 1224 Michael Huber in Musielak Voit ZPO 20 Auflage 2023 291 ZPO Rn 1 i V m 288 ZPO Rn 3 Saenger Zivilprozessordnung 5 Aufl 2013 291 Rn 1 Michael Huber in Musielak Voit ZPO 20 Auflage 2023 291 ZPO Rn 3 Saenger Zivilprozessordnung 5 Aufl 2013 291 Rn 3 Saenger Zivilprozessordnung 5 Aufl 2013 291 Rn 1 Michael Huber in Musielak Voit ZPO 20 Auflage 2023 291 ZPO Rn 2 Walter Zeiss Klaus Schreiber Zivilprozessrecht 12 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2014 Rn 429 BGH Urteil vom 6 Mai 1993 Az I ZR 84 91 NJW RR 1993 S 1122 1123 Krehl in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung 7 Aufl 2013 244 Rn 130 131 a b Michael Huber Grundwissen Strafprozessrecht Ablehnung von Beweisantragen JuS 2017 S 634 636 BGH Urteil vom 15 Marz 1994 Az 1 StR 179 93 NStZ 1994 390 Fall Deckert BGH Urteil vom 10 April 2002 Az 5 StR 485 01 NJW 2002 2115 BGH Beschluss vom 6 August 2019 Az 3 StR 190 19 NStZ RR 2019 375 Breunig in BeckOK VwGO Stand 1 April 2014 86 Rn 80 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Offenkundige Tatsache amp oldid 235095273