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Nach dem objektiven Nettoprinzip durfen in Deutschland grundsatzlich nur Nettoeinnahmen also Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben Gegenstand der Einkommenbesteuerung sein Das subjektive Nettoprinzip verhindert die Besteuerung des Existenzminimums Das objektive und subjektive Nettoprinzip sind Ausfluss des Leistungsfahigkeitsprinzips welches das Bundesverfassungsgericht aus Art 3 GG ableitet Danach muss sich die Steuer nach der individuellen finanziellen Leistungsfahigkeit bemessen damit jeder Steuerpflichtige nur in dem seiner individuellen Leistungsfahigkeit entsprechenden Umfang zur Einkommensteuer herangezogen wird Das Nettoprinzip begrenzt somit den Gestaltungsspielraum des Steuergesetzgebers Inhaltsverzeichnis 1 Objektives Nettoprinzip 1 1 Grundsatz 1 2 Unmittelbarer Verfassungsrang 1 3 Mittelbarer Verfassungsrang 1 3 1 Besteuerung nach Leistungsfahigkeit 1 3 2 Problematik des gemischten Aufwands 1 4 Rechtsprechung 1 5 Rechtsvergleich 2 Subjektives Nettoprinzip 2 1 Grundsatz 2 2 Verfassungsrang 2 3 Rechtsprechung 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseObjektives Nettoprinzip BearbeitenGrundsatz Bearbeiten Das objektive Nettoprinzip gebietet dass der Steuerpflichtige Aufwendungen die er zur Erzielung von Einnahmen aufwendet von den Einnahmen absetzen abziehen darf 1 2 Denn nur das verbleibende Nettoeinkommen steht zur Befriedigung privater Bedurfnisse auch tatsachlich zur Verfugung 3 Beispiele fur einkunfteerzielungsbedingte Aufwendungen die von den Einnahmen abgezogen werden sind z B Fachliteratur Werkzeuge Burobedarf Bewerbungskosten Fortbildungskosten Kreditzinsen die Kosten fur Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstatte Mehraufwendungen fur doppelte Haushaltsfuhrung Unmittelbarer Verfassungsrang Bearbeiten Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offengelassen ob das objektive Nettoprinzip Verfassungsrang hat weil das bisher noch nicht fur ein Urteil entscheidungserheblich wurde Nach der in der Literatur vertretenen Ansicht verbietet der in der Finanzverfassung gemass Art 106 GG und Art 107 GG vorgegebene Typus der Einkommensteuer einen strukturellen Umbau zu einer Bruttosteuer bzw einer Objektsteuer da das objektive Nettoprinzip als Typus bestimmendes Merkmal fur die Einkommensteuer identitatsstiftend ist Im Ubrigen besteht ein weiter Gestaltungsspielraum fur den Steuergesetzgeber 4 Mittelbarer Verfassungsrang Bearbeiten Besteuerung nach Leistungsfahigkeit Bearbeiten Das objektive Nettoprinzip ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls die konkrete gesetzliche Ausgestaltung des verfassungsrechtlichen Leistungsfahigkeitsprinzips und als solche eine Grundentscheidung die der Gesetzgeber folgerichtig umzusetzen hat Dies bedeutet dass grundsatzlich alle erwerbsbedingten Kosten abzugsfahig sein mussen 5 Die Verfassungskonformitat von Ausnahmen vom objektiven Nettoprinzip werden an Art 3 Abs 1 GG Allgemeiner Gleichheitssatz gemessen Der Gesetzgeber muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf achten dass Steuerpflichtige mit gleicher Leistungsfahigkeit auch gleich hoch besteuert werden horizontale Steuergerechtigkeit wahrend die Besteuerung hoherer Einkommen im Vergleich zur Steuerbelastung niedrigerer Einkommen angemessen sein muss vertikale Steuergerechtigkeit Massstab fur die Gleichheit oder Ungleichheit der Besteuerung ist das Gebot der Folgerichtigkeit 6 Dieses Prinzip besagt dass der Gesetzgeber Wertungswiderspruche zu vermeiden hat indem er an seine eigenen Grundentscheidungen widerspruchsfrei anknupft Eine der Grundentscheidungen ist das objektive Nettoprinzip Nicht jede Abweichung vom objektiven Nettoprinzip Ungleichbehandlung ist auch eine Verletzung der Verfassung Das Grundrecht eines Steuerpflichtigen Art 3 Abs 1 GG ist dann verletzt wenn kein besonderer sachlich rechtfertigender Grund fur eine Ungleichbehandlung besteht 7 1 Als besondere sachlich rechtfertigende Grunde konnen im Einzelfall in Betracht kommen 8 Forderungs und Lenkungsziele aus Grunden des Gemeinwohls Dabei mussen die Forderungs und Lenkungszwecke aber gleichheitsgerecht ausgestaltet sein 9 und eine zweckgerechte gesetzgeberische Ausgestaltung aufweisen konnen 10 Die Absicht hohere Steuereinnahmen zu erzielen ist als Rechtfertigungsgrund generell ungeeignet Individuell gestaltete Besonderheiten durfen hier im Rahmen einer typisierenden Pauschalisierung durch den Gesetzgeber unberucksichtigt bleiben 11 Die Typisierung muss aber auf einer moglichst breiten alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstande einschliessenden Beobachtung beruhen 12 Der Gesetzgeber darf keinesfalls einen atypischen Fall als Massstab nehmen er muss vielmehr den realitatsgerechten typischen Fall als Massstab zugrunde legen 13 Grundsatzlicher seinerseits verfassungskonformer Systemwechsel bei der Abgrenzung von Betriebsausgaben und Werbungskosten Von einem Systemwechsel zu unterscheiden ist die blosse Einfuhrung von Sonderbestimmungen fur einen Teilbereich von Aufwendungen dies ist als Rechtfertigungsgrund generell ungeeignet 14 Problematik des gemischten Aufwands Bearbeiten Die Erwerbsbezogenheit des Aufwands ist dann problematisch wenn eine private Mitveranlassung gegeben ist gemischter Aufwand Grundsatzlich ist der Gesetzgeber hier frei zu entscheiden ob eine Aufteilung in abziehbaren Aufwand und nicht abziehbaren Aufwand gewahrt wird Es gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber die Einschrankung dass pflichtbestimmter Aufwand bzw nicht frei disponibler Aufwand steuerlich abziehbar sein muss Pflichtbestimmter Aufwand ist vor dem Hintergrund des subjektiven Nettoprinzips zum einen alles was zur Bestreitung des Existenzminimums des Steuerpflichtigen und seiner Familie notwendig ist Im Bereich des objektiven Nettoprinzips ist notwendiger beruflicher Aufwand als pflichtbestimmter Aufwand anzusehen 15 Im Bereich der Fahrtkosten zur Arbeit ist pflichtbestimmter Aufwand auch dann gegeben wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz durch die Wohnungssituation oder Rucksichtnahme auf die Familie Art 6 GG beeinflusst ist 16 Unterhalb des Verfassungsrangs hat der Bundesfinanzhof durch den Beschluss des Grossen Senats vom 29 September 2009 mit wesentlichem Verweis auf das objektive Nettoprinzip ein vorher jahrzehntelang herrschendes Aufteilungsverbot bei gemischter Veranlassung aufgehoben In bestimmten Fallen kann danach ein beruflich veranlasster Anteil von Aufwendungen bestimmt und abgezogen werden vgl Betriebsausgabe Rechtsprechung Bearbeiten Die durch das Steueranderungsgesetz 2007 eingefuhrte Abzugsbeschrankung der Kosten fur ein hausliches Arbeitszimmer wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6 Juli 2010 fur verfassungswidrig erklart Ein Arbeitszimmer muss zumindest immer dann steuerlich abzugsfahig sein wenn dem Steuerpflichtigen kein anderweitiger Arbeitsplatz zur Verfugung steht Der Gesetzgeber wurde aufgefordert ruckwirkend ab dem 1 Januar 2007 den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen 17 Die Abschaffung des Betriebsausgaben bzw Werbungskostenabzugs fur Fahrtkosten von und zur Arbeit Pendlerpauschale durch das Steueranderungsgesetz 2007 18 wurde mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9 Dezember 2008 fur verfassungswidrig erklart 19 Die Begrenzung des Betriebsausgaben bzw Werbungskostenabzugs von Aufwendungen fur doppelte Haushaltsfuhrung auf insgesamt zwei Jahre wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4 Dezember 2002 fur verfassungswidrig erklart 20 Rechtsvergleich Bearbeiten Im Europarecht und den Doppelbesteuerungsabkommen wird regelmassig eine Besteuerung auf Nettobasis vorgeschrieben 21 Es ist festzustellen dass der deutsche Gesetzgeber das objektive Nettoprinzip zunehmend missachtet fur Falle mit EU Auslandsbezug aber durch den Europaischen Gerichtshof zu einer Besteuerung auf Nettobasis gezwungen wird 22 Auch auslandische Steuerrechtsordnungen beruhen regelmassig auf einer Besteuerung auf Nettobasis Ein vom Heidelberger Steuerrechtler Ekkehart Reimer vorgenommener Vergleich ergab dass es im internationalen Vergleich kaum ein Land gibt in dem so wenig Betriebsausgaben bzw Werbungskostenabzuge moglich sind wie in Deutschland Dies zeige wie sehr der deutsche Fiskus in den letzten Jahren seinen Spielraum genutzt habe um die steuerliche Bemessungsgrundlage zu verbreitern 21 Subjektives Nettoprinzip BearbeitenGrundsatz Bearbeiten Im Sinne des subjektiven Nettoprinzips bemisst sich die steuerliche Leistungsfahigkeit eines Steuerpflichtigen nach seinem frei verfugbaren Einkommen Was der Steuerpflichtige aufwenden muss um seine Existenz und die seiner Familie zu sichern ist kein frei verfugbares Einkommen Die Steuerfreiheit des Existenzminimums wird wie folgt abgesichert 23 Grundfreibetrag In Hohe des Sozialhilferegelsatzes Hartz IV wird das Einkommen steuerfrei gestellt Der Grundfreibetrag verdoppelt sich bei zusammenveranlagten Ehegatten weil diese eine Bedarfsgemeinschaft darstellen Objektives Nettoprinzip Die mit Erwerbsarbeit verbundenen Aufwendungen sind in den Sozialhilfesatzen und folglich im Grundfreibetrag nicht berucksichtigt Diese Aufwendungen sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich abzugsfahig Familienleistungsausgleich Die mit der Kindererziehung und Kinderbetreuung verbundenen Kosten werden steuerlich uber Kindergeld oder Kinderfreibetrag Erziehungsfreibetrag Alleinerziehendenentlastungsbetrag berucksichtigt In einem verfassungsrechtlich noch nicht naher eingegrenzten Umfang sichert auch die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage durch Sonderausgaben und aussergewohnliche Belastungen die Steuerfreiheit des ExistenzminimumsVerfassungsrang Bearbeiten Das subjektive Nettoprinzip ist ein Verfassungsgebot das sich unmittelbar aus dem verfassungsrechtlichen Leistungsfahigkeitsprinzip ableitet 24 Die Vereinbarkeit einkommensteuerrechtlicher Regelungen mit dem subjektiven Nettoprinzip wird an Art 3 Abs 1 GG Allgemeinen Gleichheitssatz Art 1 Abs 1 in Verbindung mit Art 20 Abs 1 und Art 6 Abs 1 GG gemessen 25 Rechtsprechung Bearbeiten Mit Urteil vom 13 Februar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden dass auch Aufwendungen eines Steuerpflichtigen fur die Kranken und Pflegeversicherung der Familie Teil des einkommensteuerrechtlich zu verschonenden Existenzminimums sind 26 Der bisher nur beschrankt mogliche Sonderausgabenabzug fur Kranken und Pflegeversicherungsbeitrage reicht nicht aus um die Kosten welche aufgewendet werden mussen um dem Steuerpflichtigen und seiner Familie eine sozialhilfegleiche Kranken und Pflegeversorgung zu gewahrleisten steuerfrei zu stellen 27 Dem Gesetzgeber wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgegeben bis zum 1 Januar 2010 fur eine verfassungskonforme neue Regelung zu sorgen 28 Urteil des BVerfG vom 10 November 1998 Die Leistungsfahigkeit von Eltern wird uber den existentiellen Sachbedarf und den erwerbsbedingten Betreuungsbedarf des Kindes hinaus generell durch den Betreuungsbedarf gemindert Der Betreuungsbedarf muss als notwendiger Bestandteil des familiaren Existenzminimums einkommensteuerlich unbelastet bleiben BVerfG 2 BvR 1057 1226 980 91 Amtlicher Leitsatz 29 Mit Urteil vom 29 Mai 1990 hat das Bundesverfassungsgericht die 1982 verabschiedete Kurzung des Kindergeldes fur verfassungswidrig erklart 30 Urteil des BVerfG vom 22 Februar 1984 31 Im Einkommensteuerrecht darf der Gesetzgeber fur die Berucksichtigung zwangslaufiger Unterhaltsaufwendungen keine realitatsfremden Grenzen ziehen BVerfG 1 BvL 10 80 Amtlicher Leitsatz Mit Urteil vom 3 November 1982 entschied das Bundesverfassungsgericht dass die Kinderbetreuungskosten von Alleinerziehenden damals steuerrechtlich nicht ausreichend berucksichtigt wurden 32 Weblinks BearbeitenWalter Drenseck Objektives Nettoprinzip kontra Begehrlichkeiten des Fiskus Gropl Objektives und Subjektives Nettoprinzip PDF 16 kB Einzelnachweise Bearbeiten a b Stefan Breinersdorfer Abzugsverbot und objektives Nettoprinzip Neue Tendenzen in der verfassungsrechtlichen Kontrolle des Gesetzgebers In DStR 49 2010 S 2494 Seer In Tipke Lang Steuerrecht 19 Auflage 2008 13 Rz 103 BVerfG 2 BvL 1 07 vom 9 Dezember 2008 Absatz Nr 62 Monika Jachmann Objektives Nettoprinzip als tragendes Element im Gesamtsystem des Steuerrechts und Grenze fur die Steuerpolitik In DStR Heft 34 2009 Beihefter S 129 130 mit weiteren Nachweisen Hans Erich Kiehne Grundrechte und Steuerordnung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts C F Muller Verlag 2004 ISBN 3 8114 5210 X S 30 Stefan Breinersdorfer Abzugsverbot und objektives Nettoprinzip Neue Tendenzen in der verfassungsrechtlichen Kontrolle des Gesetzgebers In DStR 49 2010 S 2493 BVerfG 2 BvL 1 07 vom 9 Dezember 2008 Absatz Nr 63 Stefan Breinersdorfer Abzugsverbot und objektives Nettoprinzip Neue Tendenzen in der verfassungsrechtlichen Kontrolle des Gesetzgebers In DStR 49 2010 S 2494 ff BVerfGE 93 121 148 BVerfGE 99 280 296 BVerfGE 110 274 293 BVerfGE 116 164 182 BVerfGE 117 1 32 BVerfGE 105 73 113 BVerfGE 117 1 33 BVerfG 2 BvL 13 09 vom 6 Juli 2010 Absatz Nr 47 BVerfGE 84 348 359 BVerfGE 87 234 255 BVerfGE 96 1 6 BVerfGE 116 164 182 f BVerfG 2 BvL 13 09 vom 6 Juli 2010 Absatz Nr 43 Monika Jachmann Objektives Nettoprinzip als tragendes Element im Gesamtsystem des Steuerrechts und Grenze fur die Steuerpolitik In DStR Heft 34 2009 Beihefter S 130 m w N Monika Jachmann Objektives Nettoprinzip als tragendes Element im Gesamtsystem des Steuerrechts und Grenze fur die Steuerpolitik In DStR Heft 34 2009 Beihefter S 132 m w N BVerfG 2 BvL 13 09 vom 6 Juli 2010 Absatz Nr 41 ff Joachim Jahn Schicksal der Pendlerpauschale hangt am Nettoprinzip In FAZ BVerfG 2 BvL 1 07 vom 9 Dezember 2008 BVerfG 2 BvR 400 98 vom 4 Dezember 2002 a b Ekkehart Reimer Das objektive Nettoprinzip aus gemeinschaftsrechtlicher abkommensrechtlicher und rechtsvergleichender Sicht In DStR Heft 34 2009 Beihefter S 128 Roger Gorke Einkommensteuer und objektives Nettoprinzip DStR in DStR Heft 34 2009 Beihefter S 108 Kussmaul Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 4 Auflage Oldenbourg Wissenschaftsverlag 2006 ISBN 978 3 486 57897 3 S 258 259 BVerfGE 82 60 BVerfGE 87 153 BVerfGE 107 27 48 BVerfGE 112 268 281 BVerfG 2 BvL 1 06 vom 13 Februar 2008 Absatz Nr 104 BVerfG 2 BvL 1 06 vom 13 Februar 2008 Absatz Nr 107 BVerfG 2 BvL 1 06 vom 13 Februar 2008 Absatz Nr 103 ZDF Urteil des Bundesverfassungsgerichts Krankenversicherung muss starker absetzbar sein tagesschau de Archiv BVerfG 2 BvR 1057 91 vom 10 November 1998 BVerfGE 82 60 BVerfGE 66 214 BVerfGE 61 319 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nettoprinzip Steuerrecht amp oldid 226626149