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OT Mitgliedschaft Ohne Tarifbindung bezeichnet in Deutschland die Mitgliedschaft eines Arbeitgebers ohne Tarifbindung in einem Arbeitgeberverband Unbedingte Voraussetzung fur die Zulassigkeit einer OT Mitgliedschaft ist dass OT Mitglieder aufgrund der Satzung des Verbandes ohne Einfluss auf tarifrechtliche Fragen bleiben die der Verband fur die Mitglieder mit Tarifbindung wahrnimmt dies kann auf zwei Arten erreicht werden Die OT Mitgliedschaft kann durch das sogenannte Aufteilungsmodell herbeigefuhrt werden Hierbei wird neben dem allgemeinen Arbeitgeberverband der die allgemeinen Dienstleistungsaufgaben erfullt eine weitere Unter Organisation geschaffen die die Tarifpolitik ubernimmt Der Arbeitgeberverband hat also selbst keine Tarifzustandigkeit Nur die jeweilige Unter Organisation ist tarifzustandig und muss selbst auch tariffahig sein Mangels Mitgliedschaftsrechten haben OT Mitglieder somit keine Moglichkeit die tarifzustandige Unter Organisation zu beeinflussen Die OT Mitgliedschaft kann durch das sogenannte Stufenmodell erreicht werden Dazu wird innerhalb des jeweiligen Arbeitgeberverbands die Tarifzustandigkeit durch die Satzung eingeschrankt so dass OT Mitglieder dieser nicht unterfallen Dabei muss die Teilnahme von OT Mitgliedern an Wahlen zu Tarifkommissionen Abstimmungen uber tarifrechtliche Fragen oder Urabstimmungen uber Arbeitskampfmassnahmen durch die Satzung ausgeschlossen sein Nach der Anderung einer normalen Mitgliedschaft in eine OT Mitgliedschaft muss der jeweilige Arbeitgeber ausserdem gegebenenfalls entsprechender Amter verlustig gehen Aus vereinsrechtlicher Sicht ist diese Form eingeschrankter Mitgliedschaftsrechte unproblematisch und unterfallt der Satzungsautonomie des jeweiligen Verbandes vgl 35 BGB Die Moglichkeit fur die Schaffung von OT Mitgliedschaften wird von einem Teil der Literatur aber aus arbeitsrechtlicher Sicht scharf angegriffen und als rechtlich unzulassig angesehen Insbesondere beim Stufenmodell wird eine Verschiebung der Paritat der Tarifvertragsparteien befurchtet indem die Arbeitgeberverbande zwar nur fur Mitglieder mit Tarifbindung die Tarifvertrage abschlosse aber zugleich finanzielle und ideelle Unterstutzung vor allem bei Arbeitskampfen auch durch OT Mitglieder erhalte Das Bundesarbeitsgericht BAG ist der Ansicht dass es einem Arbeitgeberverband grundsatzlich nicht verwehrt sei eine Form der Mitgliedschaft vorzusehen die nicht zur Tarifbindung fuhrt 1 Wegen der an die Tarifbindung anknupfenden Rechtswirkungen ist jedoch erforderlich dass die Verbandsmitgliedschaft mit Tarifbindung von der Mitgliedschaft ohne Tarifbindung eindeutig abgegrenzt ist Entspricht die Verbandssatzung der Arbeitgeber diesen Anforderungen nicht so konnte die Klage eines Arbeitnehmers in einem entschiedenen Fall erfolgreich sein der tarifliche Rechte gegenuber dem tarifungebundenen Verbandsmitglied eingefordert hatte Das Bundesverfassungsgericht BVerfG hat in einem Beschluss vom 1 Dezember 2010 1 BvR 2593 09 das Urteil des BAG bestatigt die Verfassungsbeschwerde eines Klagers nicht zur Entscheidung angenommen gebilligt und einige Regeln aufgestellt 2 Literatur BearbeitenReinhard Richardi Otfried Wlotzke Hrsg Munchener Handbuch zum Arbeitsrecht Band 3 Kollektives Arbeitsrecht 2 Aufl C H Beck Munchen 2000 ISBN 3 406 42601 8 255 Rn 64ff Herbert Wiedemann Hrsg Tarifvertragsgesetz mit Durchfuhrungs und Nebenvorschriften 7 Auflage C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 52972 6 2 Rn 20ff 258 3 Rn 136 Manfred Lowisch Volker Rieble Tarifvertragsgesetz Kommentar 2 Aufl Verlag Franz Vahlen Munchen 2004 ISBN 3 8006 3017 6 2 Rn 88ff 3 Rn 52 Einzelnachweise Bearbeiten Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18 Juli 2006 1 ABR 36 05 bundesverfassungsgericht de BVerfG billigt BAG Rechtsprechung zur OT Mitgliedschaft im ArbeitgeberverbandBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title OT Mitgliedschaft amp oldid 208953950