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Das Nennwertprinzip ist ein Grundsatz des schweizerischen Steuerrechts nach welchem die Verrechnungssteuer und die Einkommensteuer bemessen werden Es ist ein Unterprinzip der objektiven Ertragsbemessung welche im Bereich des Privatvermogens zur Anwendung kommt Durch die Unternehmenssteuerreform II 1 welche vom Volk am 24 Februar 2008 in einem fakultativen Referendum angenommen worden ist ist das Nennwertprinzip durch das modifizierte Kapitaleinlageprinzip abgelost worden Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Einkommensteuer 2 1 Anwendungsbereich 3 Verrechnungssteuer 4 Kritik 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenEinkommen welches aus der Ruckzahlung von Nennwerten herruhrt unterliegt nicht der Besteuerung Einkommensteuer BearbeitenDas Nennwertprinzip ist im Bundesgesetz uber die direkte Bundessteuer DBG nicht explizit verankert Aus dem Umstand dass Gratisaktien und ahnliche Einkunfte zum steuerbaren Einkommen gehoren Art 20 Abs 1 Lit c DBG muss jedoch geschlossen werden dass der Gesetzgeber fur die Einkommensbemessung vom Nennwertprinzip ausging Ausserdem kann die Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer nur bedingt erfullt werden wenn das steuerbare Einkommen bei der Einkommensteuer anders berechnet wird als bei der Verrechnungssteuer Anwendungsbereich Bearbeiten Das Nennwertprinzip findet nur auf Einkommen aus dem Privatvermogen Anwendung Einkunfte aus Geschaftsvermogen werden nach dem Buchwertprinzip berechnet Verrechnungssteuer BearbeitenIn der Verrechnungssteuerverordnung VStV wird das Nennwertprinzip ausdrucklich zur Berechnung des steuerbaren Ertrages herangezogen Art 14 Abs 1 VStV fur Ertrag aus Kundenguthaben Art 20 VStV fur Ertrage aus Anteilsrechten und Art 20 Abs 1 VStV fur Ertrag aus Fondsanteilen Kritik BearbeitenIn der Lehre wurde das Nennwertprinzip heftig kritisiert Insbesondere der Umstand dass bei der Grundung oder Kapitalerhohung geleistete Aufgelder Agio bei der Ruckzahlung besteuert wurden erschien unbillig Dem wurde mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz II vom 23 Marz 2007 welches seit dem 1 Januar 2011 in Kraft ist Rechnung getragen Ruckzahlungen von Einlagen Aufgelder und Zuschussen die von den Inhabern der Beteiligungsrechte nach dem 31 Dezember 1996 geleistet worden sind werden gleich behandelt wie Ruckzahlungen von Grund oder Stammkapital und sind somit steuerfrei Einzelnachweise Bearbeiten Archivierte Kopie Memento vom 10 Juni 2008 im Internet Archive Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nennwertprinzip amp oldid 208643332