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Als Naturdenkmal hat das Land Tirol Naturgebilde unter Schutz gestellt deren Erhaltung wegen ihrer Seltenheit Eigenart oder Schonheit bzw wegen ihrer besonderen wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung oder wegen des besonderen Geprages das sie dem Landschaftsbild verleihen im offentlichen Interesse ist Schild am Naturdenkmal einer Edelkastanie nordwestlich von Karrosten Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen 1 1 Begriffsdefinition 1 2 Eingriffe und Gefahrdungen bei Naturdenkmalen 1 3 Unterschutzstellungsverfahren 2 Naturdenkmale nach Bezirken 3 Einzelnachweise 4 WeblinksGesetzliche Grundlagen BearbeitenBegriffsdefinition Bearbeiten Laut Paragraph 27 des Tiroler Naturschutzgesetz 2005 TNSchG 2005 1 sind Naturdenkmale Naturgebilde deren Erhaltung wegen ihrer Seltenheit Eigenart oder Schonheit wegen ihrer wissenschaftlichen geschichtlichen oder kulturellen Bedeutung oder wegen des besonderen Geprages das sie dem Landschaftsbild verleihen im offentlichen Interesse ist TNSchG 2005 27 Z 1 Erhaltenswerte Naturgebilde konnen dabei beispielsweise alte oder seltene Baume Baum oder Geholzgruppen besondere Pflanzenvorkommen Quellen Wasserlaufe Wasserfalle Tumpel Seen Moore Felsbildungen Gletscherspuren Mineralien oder Fossilienvorkommen erdgeschichtliche Aufschlusse und charakteristische Bodenformen Schluchten und Klammen sein TNSchG 2005 27 Z 2 Eingriffe und Gefahrdungen bei Naturdenkmalen Bearbeiten Jede Veranderung Entfernung oder Zerstorung eines Naturdenkmals bedarf einer naturschutzrechtlichen Bewilligung TNSchG 2005 27 Z 3 Dabei hat die Bezirksverwaltungsbehorde jene Verbote festzulegen welche zur Sicherung des Bestandes eines Naturdenkmals dessen bedeutsamen Merkmale sowie zur Erhaltung oder Sicherung seiner mitbestimmenden Umgebung erforderlich sind Diese Verbote werden per Verordnung erlassen Hierbei hat der Grundstuckseigentumer oder der sonst hieruber Verfugungsberechtigte jede Gefahrdung Veranderung Entfernung oder Zerstorung eines Naturdenkmals unverzuglich der Bezirksverwaltungsbehorde anzuzeigen Zudem hat der Eigentumer oder Verfugungsberechtigte alle Massnahmen zu treffen die zur Sicherung des Bestandes eines Naturdenkmals und zur Erhaltung dessen bedeutsamen Merkmale zu sorgen TNSchG 2005 27 Z 3 6 Unterschutzstellungsverfahren Bearbeiten Vor der Unterschutzstellung bzw der Erlassung von Verboten ist nach dem Tiroler Naturschutzgesetz bei land oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstucke zunachst die Bezirkslandwirtschaftskammer zu horen die sich zu diesem Vorhaben innerhalb von vier Wochen aussern kann Zudem ist der Eigentumer eines Naturgebildes das zum Naturdenkmal erklart werden soll bzw die sonst hieruber Verfugungsberechtigten sowie die betreffende Gemeinde von der Einleitung des Verfahrens schriftlich zu verstandigen Gerechnet von der Zustellung muss jede Massnahme unterlassen bleiben die die Erklarung zum Naturdenkmal vereitelt bzw beeintrachtigt oder die geeignet ist den Bestand des Naturgebildes oder deren massgebenden Eigenschaften gefahrden TNSchG 2005 31 Z 1 3 Wird das Naturgebilde nicht innerhalb von drei Monaten per Bescheid unter Schutz gestellt so gelten die Schutzmassnahmen als erloschen Die Erklarung zum Naturdenkmal selbst ist unverzuglich zwei Wochen lang an der Amtstafel der betreffenden Gemeinde sowie durch Verlautbarung im Boten fur Tirol kundzumachen TNSchG 2005 31 Z 4 5 Naturdenkmale nach Bezirken Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Die Anzahlen stimmen nicht Stichprobe Innsbruck hat aktuell etwa 33 Stuck Abgesehen vom Einzelfall fehlt bei den Einstiegsverteilern eine aktive Wartung und eventuell ein Konzept das das Nachzahlen uberflussig macht Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Bezirk Politischer Bezirk mit Link auf die Liste der Naturdenkmale des Bezirks Naturdenkmale bestehend Anzahl der bestehenden Naturdenkmale im Bezirk Naturdenkmale pro 100 km Anzahl der Naturdenkmale pro 100 km Flache des BezirksBezirk Naturdenkmalebestehend Naturdenkmalepro 100 km Imst 13 0 8Innsbruck 29 27 6Innsbruck Land 62 3 1Kitzbuhel 12 1 1Kufstein 53 5 5Landeck 7 0 4Lienz 47 2 3Reutte 14 1 1Schwaz 25 1 4Einzelnachweise Bearbeiten ris bka gv at TNSchG 2005Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Naturdenkmaler in Tirol Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Naturdenkmal Tirol amp oldid 213200177