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Der Natives Land Act Act No 27 1913 deutsch etwa Eingeborenen Landgesetz trat 1913 in der Sudafrikanischen Union in Kraft und wird als eines der Kernstucke der Rassentrennungspolitik die ab 1948 unter dem Namen Apartheid bekannt wurde gesehen Dieses Gesetz folgte mit seiner Ausrichtung zur administrativen Enteignung der eingeborenen Bevolkerung dem Anliegen des Glen Grey Act aus dem Jahre 1894 Dem Natives Land Act liegt die Aufteilung des verfugbaren Landes in Gebiete die ausschliesslich fur Weisse bzw ausschliesslich fur Schwarze bestimmt waren zugrunde Schwarze durften daraufhin kein Land in den weissen Gebieten erwerben und ebenso umgekehrt Es war auch untersagt dass Schwarze Land von weissen Privatpersonen pachteten Mit diesem Gesetz gab es eine Landaufteilung in deren Folge der schwarzen Bevolkerung nur etwa 7 der Flache 9 709 586 ha vom Staatsgebiet der Sudafrikanischen Union als Wohn und Nutzflache zu Verfugung stand Auf diese Weise festigte der Natives Land Act nicht nur die raumliche Trennung der verschiedenen ethnischen Gruppen er unterstutzte auch das System der Wanderarbeit Von diesem System profitierten vor allem die Minenbesitzer die Wanderarbeiter als billige Arbeitskrafte einstellten Der Lohn fur die Wanderarbeiter war niedriger als fur weisse Arbeiter die mit ihren Familien haufig in der Nahe der Minen bzw Bergwerke in deren Compounds wohnten Der Grund hierfur war dass die schwarzen Wanderarbeiter mit ihrem Lohn nicht ihre Familien unterstutzen mussten die auf dem Land blieben und dort von der Farmwirtschaft lebten Die Familien auf dem Land sorgten in umgekehrter Weise so fur die Reproduktion der Arbeitskraft des Wanderarbeiters indem sie zum Beispiel fur ihn Leistungen erbrachten wenn er krank war oder zu alt um im Bergwerk zu arbeiten Auf diese Weise ubernahm die Familie des Wanderarbeiters die Funktion einer Sozialversicherung eine Aufgabe die im Falle eines vollstandig urbanisierten Arbeiters normalerweise der Arbeitgeber ubernehmen musste Der Natives Land Act sorgte dafur dass der Ertrag aus der Farmwirtschaft der schwarzen Familien aus ihrer Sicht weder zu hoch noch zu gering war Ware das Einkommen aus der Farmwirtschaft aus Sicht der Minenbesitzer zu hoch gewesen hatte fur die Wanderarbeiter kein Anreiz mehr bestanden ihre Arbeitskraft den Minenbesitzern anzubieten Ware der Ertrag der Farmwirtschaft allerdings zu niedrig gewesen hatte die Familie des Wanderarbeiters nicht mehr davon leben konnen Als Folge hatte die Familie des Wanderarbeiters mit dem Familienoberhaupt in die Nahe der Bergwerke ziehen mussen Dadurch waren die Bergwerksbesitzer gezwungen gewesen dem Arbeiter einen hoheren Lohn zu bezahlen um die Reproduktion seiner Arbeitskraft zu gewahrleisten Die fortschreitende Urbanisierung und Proletarisierung der schwarzen Arbeiter konnte der Natives Land Act von 1913 langfristig allerdings nicht verhindern Da der Anteil des Landes der den Schwarzen zugeordnet war nicht ausreichend gross genug war konnte der Boden die Familien nach einiger Zeit nicht mehr ernahren und sie waren gezwungen in die Stadte zu ziehen Eine Reaktion darauf bildete spater der Native Trust and Land Act von 1936 Literatur BearbeitenAndrea Lang Separate Development und das Department of Bantu Administration in Sudafrika Geschichte und Analyse der Spezialverwaltungen fur Schwarze Arbeiten aus dem Institut fur Afrika Kunde 103 Hamburg 1999 ISBN 3 928049 58 5 S 48 53 54 88Weblinks BearbeitenKurzbeschreibung des Natives Land Act No 27 1913 auf www nelsonmandela org Nelson Mandela Centre of Memory and Dialogue englisch Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Natives Land Act amp oldid 219856017